Naja, aber dass eine Forderung aus dem Jahre 2001 längst verjährt ist, hätte eigentlich auch schon in diesem ersten Schritt auffallen müssen - offenbar wurde das nur mehr oder weniger maschinell durchgewunken, ohne dass sich das irgend jemand angeschaut hat.
Mahnbescheid von Meisl...
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Der Mahnbescheidsantrag wird materiell-rechtlich seitens des Gerichts (Rechtspflegers) nicht geprüft. Er wird nur auf Vollständigkeit der Angaben überprüft.
Man könnte also auch einen Mahnbescheid über eine verjährte Forderung gerichtlich zustellen lassen.
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PKH im Mahnverfahren? Sowas gibt es?
Gut, daß ich erst im August ins Examen muß... -
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Gerichtsstand ist natürlich Deutschland...... dann ist die Forderung per 31.12.2004 (bzw. nach damaliger Rechtssprechung IMHO sogar schon seit 31.12.2003) verjährt.
Beides recht gewagte Thesen....ZitatOriginal geschrieben von arne
PKH im Mahnverfahren? Sowas gibt es?
Davon hörte ich hier auch zum ersten Mal.... -
schreib dazu mal den DAN hier im Forum an, der kann Dir helfen :top:
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Dass der Antrag auf einen Mahnbescheid nicht genauer geprüft wird ob es rechtens und berechtigt ist, ist schon klar aber es wurde ihm auch Prozesskostenhilfe bewilligt eben mit der Begründung dass hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Spätestens dieser Antrag hätte doch genauer geprüft werden sollen ob bei dieser Forderung keine Verjährung eingetreten ist -
Zitat
Original geschrieben von Gordovan
Beides recht gewagte Thesen....
Warum? -
Also,
der Mahnbescheid (genau das gleiche Thema vor ein paar Stunden gehabt) wird nicht auf Verjährung geprüft. Daher wird in der Regel auch bei dem Widerspruchsbelehrung auch auf Verjährung hingewiesen. Ich gehe mal nicht davon aus das Meisl (selber schlechte Erfahrungen mit der Bude gemacht) dir keine gültige Rechnung angemahnt hat. Somit die Verjährung am 31.12.2003 rechtens war. Entsprechendes Schreiben aufsetzen an das AG mit Widerspruch aufgrund der Tatsache das zum einen die Rechnung bar oder entsprechend gezahlt wurde und es darüberhinaus zu einer Verjährung gekommen ist.Da du ja schon einen anderen Händler gefunden hast, möchte ich nur ein rein theoretisches Modell aufzeigen, was natürlich keinerlei Verbindung zu anderen Fällen hat oder jemanden eine Straftat unterstellt. Wenn ich in ein Insol-Verfahren muss/will, muss entsprechende Masse vorhanden sein. Sollten die Barbestände aus irgendwelchen Gründen nicht dem Soll entsprechen und die Rechnungen eh nie beim STB eingebucht worden sein, kann man dem Insol-Verwalter gegenüber diese "offenen Posten" als Masse anbieten, der wiederum natürlich aufgrund der Angaben sowas sofort versucht zu vollstrecken, da die Firma und somit die Gläubiger ja einen scheinbaren Rechtsanspruch auf das Geld haben. Aber wie gesagt, nur ein theortisches Gedankenspiel.
P.S. auch damals waren die Leasingraten für den 7er verdammt günstig, insbesondere war das knapp vor dem Facelift, da hat BMW die Benziner Jahreswagen wirklich fast verschenkt. Ist definitiv kein Index für Vermögen....
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Immer wieder ....
Die Meisl Brüder sind ausgewiesene Papiertiger! :flop:
Ihre Spezialität ist lautes knurren, wenn sie aber tatsächlich beißen sollen, bleiben die Zähnchen meistens schön brav zusammen.
Leider haben aber immer noch zu viele Leute schon beim Knurren Angst!Unabhängig davon sind die Jungs aber schon recht clever, im negativsten Sinne....
Es bleibt die begründete Hoffnung, dass derartige "Geschäftsideen", auf kurz oder lang von einem resoluten Richter nachhaltig gestoppt werden!
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Zitat
Original geschrieben von arne
PKH im Mahnverfahren? Sowas gibt es?
Gut, daß ich erst im August ins Examen muß...Ja, §§ 4 I , 20 Nr. 1 RpflG, 114 ZPO. Die Prüfungsumfang der Vss. des § 114 ZPO beschränkt sich nach h.L. dabei darauf, festzustellen, ob die Vss. für den Mahnbescheidserlass vorliegen.
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