Mahnbescheid von Meisl...

  • ...jetzt geht er gegen alte Lieferanten und Geschäftskunden mit Mahnbescheiden vor.


    Erlaube mir hier aus aktuellem Anlass einen neuen Thread zu eröffnen, da es in den älteren Threads um Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa.Meisl und Endkunden geht.


    Bekam am 11.1.07 einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg, zugestellt vom Gerichtsvollzieher. Der Antragssteller ist Hr. Meisl persönlich, er macht eine Forderung in der Höhe von 3167,31,-eur gegen mich(als Privaperson) geltend. Laut Bescheid geht es da um einen Kaufvertrag vom 26.10.2001.
    Derzeit weiss ich leider überhaupt nicht um was es gehen könnte, denn eine Geschäftsbeziehung mit Hr.Meisl persönlich hat es nie gegeben, nur eine Geschäftsbeziehung über einen Zeitraum von ungefähr 3 Jahren zwischen meiner Firma und der Meisl/M-Circle/Mobile Contracts GmbH-GbR und da kann es auch keine offenen Forderungen geben denn die Rechnungen wurden immer entweder in bar oder per Nachnahme bezahlt.


    Ich selbst hätte mehrere offene Forderungen an die Fa.von Hr.Meisl, aus zu Unrecht verrechneten deutschen MwSt. Beträgen.
    Meine Fa. ist in Österreich und verfügt über eine gültige UID Nummer.
    Es kam immer wieder vor dass Hr.Meisl bei Nachnahmesendungen die deutsche MwSt berrechnet hat.
    Diese Beträge hat er nur sehr zögerlich oder gar nicht zurrückerstattet.


    Prozesskostenhilfe wurde ihm bewilligt, -er hat es irgendwie geschafft das Gericht davon zu überzeugen dass er Mittellos sei. Somit geht er hier überhaupt kein finanzielles Risiko ein.
    Weiss noch wie er zuletzt vor ca 2 Jahren Ware bei mir hier in Wien mit einem neuen 7-er BMW ausgeliefert hat.


    Ein deutscher Händler hat mich angeschrieben, -Meisl hat ebenfalls mit Mahnbescheid einen kleineren Geldbetrag von ihm eingefordert. Dieser Händler hat den Betrag beglichen obwohl ihm die Fa.Meisl noch mehrere Tausend eur schuldet, da die Fa.Meisl aber insolvent ist wird er wahrscheinlich kein Geld sehen.


    Ich werde hier auf jeden Fall Widerspruch einlegen und warte auf den Prozess.


    Kenne mich mit dem deutschen BGB nicht aus, vielleicht können mir aber die Rechtsgelehrten von TT sagen wie die Verjährungsfristen von älteren, nicht geltend gemachten Forderung sind und ob der Gerichtsstand in diesem Fall Passau oder Wien wäre

  • Gerichtsstand ist natürlich Deutschland.


    Falls er zwischendurch nichts unternommen hat, was eine Verjährung gehemmt hätte (er also z.B. schon früher einmal einen Mahnbescheid an Dich zugestellt hat), dann ist die Forderung per 31.12.2004 (bzw. nach damaliger Rechtssprechung IMHO sogar schon seit 31.12.2003) verjährt. In diesem Falle bräuchtest Du im Grunde gar nichts weiter machen - außer natürlich gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch einlegen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zur Verjährung sei angemerkt, dass es sich um eine Einrede handelt, man sich hierauf also berufen muss. Mal ab vom o.g. Thema, das ich nur so überflogen habe.

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  • In jedem Fall verjährt. Wir notieren das Jahr 2007. :D


    Einspruch gegen Mahnbescheid mit Hinweis auf Verjährung und die Sache ist aus der Welt. (du kannst dir für den Mahnbescheid auch einen anderen Grund für den Widerspruch ausdenken, spielt letztlich keine Rolle...)


    Er müsste klagen und vor Gericht würde dann spätestens die Verjährung der Forderung festgestellt. Also mach dir keine Sorgen. Aber dieser Meisl scheint mir ja einer zu sein, kannte den Namen bisher noch nicht, werde ich mir aber merken. Macht der immer noch Geschäfte im Handysektor ?

  • So ist es, die Forderung ist längst verjährt. Also locker bleiben und freundlich auf die Verjährung hinweisen! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von digi101
    Einspruch gegen Mahnbescheid mit Hinweis auf Verjährung und die Sache ist aus der Welt. (du kannst dir für den Mahnbescheid auch einen anderen Grund für den Widerspruch ausdenken, spielt letztlich keine Rolle...)


    Der Widerspruch muß nicht begründet werden.

    ...

  • vielen Dank für die Auskunft.


    Bis jetzt habe ich keinen anderen Mahnbescheid von Hr.Meisl erhalten, deswegen habe ich auch überhaupt keine Ahnung worum es gehen könnte bzw. worauf sich diese Forderung gründen könnte.
    Im Mahnbescheid steht nur: Kaufvertrag gemäß Aufstellung vom 26.10.01 ****3.167,31,-eur + 25,-eur -bisherige Auslagen des Antragstellers


    Was mich ein wenig stutzig macht, ist das der Richter seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben hat mit der Begründung dass der Antagssteller aufgrund seiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sei die Kosten des Verfahrens zu tragen und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist (§114 ZPO)


    Wird der Richter der diese Entscheidung getroffen hat, nicht gemerkt haben dass die Forderung schon verjährt ist und somit keine Aussicht auf Erfolg besteht ?
    Wenn die Klage später abgewiesen wird, wird der Steuerzahler auf den Kosten sitzenbleiben.


    Wie ich Hr.Meisl kenne wird er noch einen As im Ärmel haben(oder er glaubt eins zu haben).
    Habe ihn mal angeschrieben, mit der Bitte um Aufklärung. Mal sehen ob und was er antwortet

  • Es handelt sich noch um keine Klage, sondern und das gerichtliche Mahnverfahren. Bin in der ZPO nicht so fit, aber ich meine da genügt eine Glaubhaftmachung des Anspruchs (beispielsweise eine selbtgeschriebene Forderungsaufstellung). Grund: Das Mahnverfahren hat keine weiteren Konsequenzen wenn ein Widerspruch eingelegt wird. Im Prozess muss er natürlich wirklich eine Forderung beweisen und da wird dann schon sehr genau hingeschaut.

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