...jetzt geht er gegen alte Lieferanten und Geschäftskunden mit Mahnbescheiden vor.
Erlaube mir hier aus aktuellem Anlass einen neuen Thread zu eröffnen, da es in den älteren Threads um Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa.Meisl und Endkunden geht.
Bekam am 11.1.07 einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg, zugestellt vom Gerichtsvollzieher. Der Antragssteller ist Hr. Meisl persönlich, er macht eine Forderung in der Höhe von 3167,31,-eur gegen mich(als Privaperson) geltend. Laut Bescheid geht es da um einen Kaufvertrag vom 26.10.2001.
Derzeit weiss ich leider überhaupt nicht um was es gehen könnte, denn eine Geschäftsbeziehung mit Hr.Meisl persönlich hat es nie gegeben, nur eine Geschäftsbeziehung über einen Zeitraum von ungefähr 3 Jahren zwischen meiner Firma und der Meisl/M-Circle/Mobile Contracts GmbH-GbR und da kann es auch keine offenen Forderungen geben denn die Rechnungen wurden immer entweder in bar oder per Nachnahme bezahlt.
Ich selbst hätte mehrere offene Forderungen an die Fa.von Hr.Meisl, aus zu Unrecht verrechneten deutschen MwSt. Beträgen.
Meine Fa. ist in Österreich und verfügt über eine gültige UID Nummer.
Es kam immer wieder vor dass Hr.Meisl bei Nachnahmesendungen die deutsche MwSt berrechnet hat.
Diese Beträge hat er nur sehr zögerlich oder gar nicht zurrückerstattet.
Prozesskostenhilfe wurde ihm bewilligt, -er hat es irgendwie geschafft das Gericht davon zu überzeugen dass er Mittellos sei. Somit geht er hier überhaupt kein finanzielles Risiko ein.
Weiss noch wie er zuletzt vor ca 2 Jahren Ware bei mir hier in Wien mit einem neuen 7-er BMW ausgeliefert hat.
Ein deutscher Händler hat mich angeschrieben, -Meisl hat ebenfalls mit Mahnbescheid einen kleineren Geldbetrag von ihm eingefordert. Dieser Händler hat den Betrag beglichen obwohl ihm die Fa.Meisl noch mehrere Tausend eur schuldet, da die Fa.Meisl aber insolvent ist wird er wahrscheinlich kein Geld sehen.
Ich werde hier auf jeden Fall Widerspruch einlegen und warte auf den Prozess.
Kenne mich mit dem deutschen BGB nicht aus, vielleicht können mir aber die Rechtsgelehrten von TT sagen wie die Verjährungsfristen von älteren, nicht geltend gemachten Forderung sind und ob der Gerichtsstand in diesem Fall Passau oder Wien wäre