ZitatOriginal geschrieben von aikhoch
prinzipiell schon. Aber bei 'schlechten' Versicherungen prüft die Gesellschaft die Aussicht auf Erfolg (wobei man dann immer noch einen Schlichter anrufen kann, denn die Versicherung muss das objektiv beurteilen und nicht voreingenommen) und bei besseren Gesellschaften prüft der Anwalt die Aussicht auf Erfolg, begründet dies und die Versicherung 'muss' zahlen.
Interessant, aber wer bezahlt den Anwalt für die Prüfung auf Erfolg? Da muss der Anwalt ja erstmal Zeit investieren um das beurteilen zu können. Und diese Zeit möchte er bestimt bezahlt haben.