Der Ex soll ausziehen - Problem

  • @ Hightower und The Masta
    Aufkündbarkeit des Gesellschaftsvertrages durch jeden Gesellschafter ergibt sich aus § 723 I S. 1 BGB.
    Die Vertragsbeziehungen im Aussenverhältnis sind entsprechend aufzulösen. Stimmt der andere Gesellschafter nicht zu, kann dessen Zustimmung durch Urteil ersetzt werden. Auf diese Zustimmung besteht nämlich ein Anspruch. Dieser steht nicht explizit im Gesellschaftsrecht, besteht aber als Annex zu §§ 709, 723 BGB.


    Denkt doch mal in die andere Richtung: gäbe es diesen Auflösungsanspruch nicht, könnte man die persönliche Haftung bei Verträgen, die die Gesellschaft geschlossen hat, nicht mehr beseitigen, weil der andere Teil einen ewig blockieren könnte ... Etwas anderes gilt natürlich bei Verträgen, die die Gesellschaft auf bestimmte Zeit geschlossen hat-

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  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy


    Ein gemeinsamer Mietvertrag ist rechtlich eine BGB-Gesellschaft. Diese kann von jedem Gesellschafter aufgekündigt werden. Weigert sich der andere Gesellschafter einer Auflösung im Aussenverhältnis zuzustimmen, kann diese Zustimmung durch Urteil ersetzt werden (§ 894 ZPO).


    Das passt IMHO nicht mit dem Urteil zusammen das ich hier auf Seite 1 gepostet habe. Hiernach muss lediglich der in der Wohnung verbleibende die Gesamtmiete übernehmen.

  • Kann dir auch nur dazu raten, dem Vermieter einen Grund zu einem Ausserordentlichen Kündigungsrecht zu liefern.


    Besonders in deinem Fall, wo du ja einen besseren Draht zu deinem Vermieter hast sollte der bereits hier erwähnte Fall gut anzuwenden sein.


    Vorausgesetzt ihr zahlt beide die Miete zur Hälfte, so solltest du dies ab sofort unter der Vorausetzung machen, dass jeder seinen Teil selber überweist.


    Du wirst natürlich die Mietzahlungen ersteinmal nicht leisten. Dein Vermieter
    wird euch nun in einem gemeinsamen Schreiben auf die fehlende Mietzahlung hinweisen! Sehr gut ist hierfür ein Einwurfeinschreiben geeignet, welches du natürlich abfängst, denn erst das zweite Einschreiben, nämlich die Kündigung wird den oder die EX erreichen, nun ist es aber zuspät, die Wohnung ist gekündigt. Egal ob der oder die Ex es will.


    Beim anstehenden Auszug solltest du aus irgendwelchen Gründen die Wohnung erst nach der oder die Ex räumen. Da für den Vermieter ja Vertragsfreiheit besteht, wird er später mit dir einen neuen Mietvertrag abschließen. Zu empfehlen wäre vielleicht noch, dass er zwischenzeitlich die Wohnung mal inseriert, warum erkläre ich gleich.


    Dieses Spiel, und da spreche ich aus Erfahrung auf Vermieterseite ist in der Praxis durchaus gängig, nur gib es auch hier einen kleinen Hacken. Dem dann ehemaligen Bewohner der Wohnung darf kein belegbarer Grund für mögliche Schadensersatzansprüche gegeben werden. Der Vermieter hat die Wohnung abschließend ja nur an dich weitervermietet, weil er keinen annehmbaren Nachmieter fand (Inserat) und der ehemalige Mitbewohner diese ja schon verlassen hat. "Ihr hattet doch die Vereinbarung, dass einen Monat er oder sie, und einem Monat du die Miete bezahlst, oder ;-) ?.


    Ich weiß, all dieses ist nicht die feine Art, aber in einem Block mit sechs Mietparteien ist es mir lieber einen Ausweg zu finden, als das sich permanent fünf Mietparteien über den lautstarken Lärm aus einer Wohnung bei mir beschweren. Und meistens trifft dieses Verfahren ja doch den Richtigen, denn ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter und dem dann späteren Mieter bildet ja die Grundlage.


    Leider hättest du bei mir kein Glück mehr, denn nachdem mal drei Tage vor Auszug ein frisch verliebtes Paar vor meiner Tür stand, und die Wohnung doch so gerne gemeinsam weiter nutzen würde, steht bei mir in vergleichbar gelagerten Fällen immer eine Zusatzklausel drin, welchen einen der Mietparteien als Primären Nachmieter benennt, und eine Kündigungrecht mit verlängerter Kündigungsfrist um Härten abzumildern jedem einzelnd einräumt. Bisher wurde diese Formulierung zwar noch nicht richterlich geprüft :-), und ich will hoffen, dass dieses auch niemals nötig wird.


    Viel Erfolg bei der Wohnungssuche :-)

  • @ Siemensianer: Schön das mal jemand das versteht was ich aus der Praxis erzähle! Kleinen Tipp für dich am Rande: Mietverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. Dadurch ergibt sich, das du auf die Mahnung verzichten kannst. Dieser Sacherhalt ist manchmal auch ganz praktisch.... ;)

  • Man sollte vielleicht noch darauf achten, dass der Ex von dem Inserat nichts mitbekommt, (also in Medien inserieren, die er nicht liest), denn der dürfte ja auch auf Wohnungssuche sein....

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Nun, das kann schon vor dem Einzug zur Trennung führen. :D
    Man nimmt sich ja meistens eine Wohnung weil man zusammen sein will und man sich liebt etc....


    Wie würdest Du es denn sehen, wenn Deine "Alte" sagt: "Gemeinsame Wohnung ja, aber der Mietvertrag läuft nur auf mich!"?


    Da hat das eine mit dem anderen aber sehr wenig zu tun!
    Als wir (meine Frau und ich, logisch ;)) geheiratet haben, war es von Anfang an klar, dass ich nur mit Gütertrennung&Ehevertrag heiraten würde. Wir haben auch heute noch getrennte Konten und zeichnen jeder für sich selbst.


    Wenn die Beziehung so einen wichtigen Wunsch nicht aushält - sorry, dann ist sie eh nix wert!
    Wir haben auch aus Liebe geheiratet, und sind auch heute noch nach guten 13 Jahren in einander verliebt, allerdings hat Liebe und Rechtsgeschäfte nichts miteinander zu tun.


    Wer das nicht beherzigt, kann früher oder später in große Probleme schliddern!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Da hat das eine mit dem anderen aber sehr wenig zu tun!
    Als wir (meine Frau und ich, logisch ;)) geheiratet haben, war es von Anfang an klar, dass ich nur mit Gütertrennung&Ehevertrag heiraten würde. Wir haben auch heute noch getrennte Konten und zeichnen jeder für sich selbst.


    Du bist aber auch selbstständig, da ist das normal! :D

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Du bist aber auch selbstständig, da ist das normal! :D


    Damals aber noch ned.
    Heute geb ich Dir recht - in meiner jetztigen Situation ist das eher normal. Aber sowas im Nachhinein noch umzustellen is ein arges 'gfrett!


    Charlie

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    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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