Der Ex soll ausziehen - Problem

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Bestätigung im BGB § 709 Gemeinschaftliche Geschäftsführung


    Worauf maximumhandy (und implizit ich auch ;) ) wohl hinaus wollte, ist denke ich BGB § 723 ( http://bundesrecht.juris.de/bgb/__723.html ), oder doch § 749?. -Vielleicht sollte man doch Jura studiert haben, damit man überhaupt noch weiß, was man jeden Tag so implizit (naja, der Rechtsfiktion nach ja explizit) tut... ;) -
    Sprich die Aufkündigung der Gemeinschaft/Gesellschaft. Und wenn die aufgekündigt ist, muß die Gemeinschaft natürlich auch ihre Außenbeziehungen 'erledigen', also in diesem Fall den laufenden Mietvertrag kündigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Vielleicht sollte man doch Jura studiert haben, damit man überhaupt noch weiß, was man jeden Tag so implizit (naja, der Rechtsfiktion nach ja explizit) tut... ;) -


    Du oder die Threadstellerin kann ja mal per PN booner auf diesen Thread aufmerksam machen. ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Zeig mir einen Vertrag, wo soetwas drinnen steht. Gibt es nicht.


    Was du meinst ist die Formulierung, das an einzelne zugestellte Schreiben vom Vermieter an als alle zugestellt gilt. Sonst könnte sich ein Mieterpäärchen erfolgreich gegen eine Kündigung wehren, indem einfach einer der beiden auszieht und nach unbekannt verzieht.


    Wenn du meinst ... :rolleyes:

  • ich hab nicht den ganzen thread durchgelesen, aber ich hatte exakt das gleiche problem:
    habe jetzt leider nicht mehr das urteil gefunden.
    es kann ja aber nciht sien, dass man an eine wohnung gebunden ist, nur weil der eine nicht will.
    es ist so:
    die mieter müssen beiden kündigen, klar.
    sollte ein mieter nicht kündigen wollen, so kann dies gerichtlich angeordnet werden.
    da es bereits X fälle gab, so ist das kein problem und er MUSS unterschreiben, die kosten des verfahrens werden vom mieter der nicht unterschreiben will getragen!


    leider finde ich die quelle gerade nicht, aber da ich das gleiche problem hatte bin ich definitv sicher.


    du kannst so druck machen, wenn du noch das urteil findest, sollte dein ex schon unterschreiben wollen....

  • Zitat

    Original geschrieben von b.scheuert
    ....


    Sorry für OT, aber das ist mit Abstand der geilste Username den ich seit langem gesehen habe... :D
    Lass mich raten, du hast den Prozess damals verloren...!? ;):D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Mann mann mann, ihr habt Probleme! Einfach ne ordentliche Menge Stoff dem Ex unters Kopfkissen gelegt und die Polizei gerufen und schon hat man sein Problem gelöst.


    Dient zur Aufmunterung, bitte nicht nachmachen! :D

  • Zitat

    Original geschrieben von IGGY
    Mann mann mann, ihr habt Probleme! Einfach ne ordentliche Menge Stoff dem Ex unters Kopfkissen gelegt und die Polizei gerufen und schon hat man sein Problem gelöst.


    Dient zur Aufmunterung, bitte nicht nachmachen! :D


    Kennst du etwa den Poster über mir!? :eek: ;):D

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  • nochmal zur Erinnerung: Es geht hier nich darum, wie das Mietverhältniss aufgelöst werden kann, sondern darum, wie man eine von zwei Mietpersonen aus dem Mietverhältnis ausscheiden lassen kann, damit die andere Person noch weiter dort wohnen kann...


    Eine Auflösung der GBR (von der ich bis jetzt nicht wusste das es sie so gibt) ist ja auch nicht gerade ohne weiteres. Sowas dürfte ja auch vor Gericht mindestens ein Jahr dauern. Bis die GBR aufgelst ist haften ja beide Mieter für die Erbringung der Miete.
    Sprich wenn die Person die ausgezogen ist Schotter hat und die wohnengebliebende keine Lust mehr hat Miete zu zahlen, sondern lieber von dem Geld in Urlaub fährt kann sich der Vermieter auch bei der ausgezogenen Person bedienen.
    Wie es denn im Innenverhältnis zwischen den beiden aussieht und ob Rückzahlungsansprüche bestehen steht ja auf einem anderen Blatt.


  • Ja, guck mal z.B. Kölner Haus & Grund Wohnraummietvertrag §22.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    nochmal zur Erinnerung: Es geht hier nich darum, wie das Mietverhältniss aufgelöst werden kann, sondern darum, wie man eine von zwei Mietpersonen aus dem Mietverhältnis ausscheiden lassen kann, damit die andere Person noch weiter dort wohnen kann...


    Nein, das hast du glaube ich falsch verstanden. Im Prinzip war die Intention ja eher eine Person aus dem Mietvertrag zu schmeißen, damit die andere weiter in der Wohnung bleiben kann. Sprich eigentlich will niemand freiwillig ausziehen :D
    Letztendlich wird sowas im Zweifel ein unschöner Kleinkrieg und/oder Schlammschlacht. Vielleicht läßt sich ja mit ein wenig Geld (Umzugsfirma wird bezahlt oder ähnliches) doch eine für beide Seiten akzeptable Einigung erreichen. Das freut wahrscheinlich auch niemanden, ist aber, wenn möglich, mit Sicherheit stressärmer. Und schmutzige Wäsche wird im Zweifel sowieso schon genug gewaschen.... :(

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