O2s Auslegung des BGBs...!
ich habe im Dezember 2005 meinen o2-Mobilfunkvertrag in einem O2-Partnershop verlängert und in diesem Zusammenhang ein neues Gerät erworben (Sony-Ericsson w 800i) mit einer Zuzahlung von 179,00 €.
Dieses Gerät ist seit ca. Juni 2006 defekt, es schaltet bei der geringsten Erschütterung, teilweise sogar während des Telefonierens, ab.
Es wurde daraufhin zwei mal im Repair-center von Sony-Ericsson repariert. Nach wie vor funktioniert das Gerät jedoch nicht.
Ein drittes Mal einschicken möchte ich nicht, es würde auch nichts bringen, da dieser Fehler nicht zu beheben ist.
Ich war daher im O2-Partnershop, bei dem ich das Gerät erworben habe und habe auch mit der O2-Kundenbetreuung direkt gesprochen, um meine gemäß BGB definierten Rechte, nämlich Wandlung oder Vertragsrücktritt, geltend zu machen.
Folgendes wird mir jedoch übereinstimmend gesagt:
Ich muss das Gerät beim o2-Partnershop abgeben. Dieser würde es bei O2 einschicken. Dann würde von Seiten von O2 festgelegt werden, zu welchen Konditionen und mit welcher Zuzahlung ich ein neues Gerät erwerben könnte. Wenn ich dann nicht mit den Konditionen einverstanden wäre, hätte ich „Pech“ gehabt. Vorher sagen, welche Konditionen das sein werden, kann man mir nicht. Ich muss erst das Handy einschicken.
Daraufhin fragte ich, wie es denn mit einem Vertragsrücktritt sei, der mir laut BGB zusteht. Wenn ich das Handy einschicken würde, würde ich doch praktisch einer Wandlung zustimmen. Daraufhin wurde mir gesagt, dass ich so oder so an den Partnershop und an O2 gebunden sei, ich könne nicht zurücktreten, sondern müsste das Angebot von O2 abwarten.
Alternativ könnte ich auch einen Gerätetausch machen, wenn ich nicht zuzahlen will: Dann würde ich ein Gerät bekommen welches ein anderer Kunde zur Reparatur eingeschickt hat. Dies wären die einzigen zwei Möglichkeiten.
Was dann mit der Garantie sei, fragte ich. Antwort: „Es stünde mir frei, das Gerät so oft ich will, in den zwei Jahren einzuschicken“.
Wie beschrieben war das Gerät schon zwei mal, insgesamt über sechs Wochen in Reparatur, ohne jegliche Verbesserung, so dass ich nicht sehe, was dies bringen soll.
Fazit: Als Belohnung dafür, dass mein Handy sechs Wochen in Reparatur war und immer noch defekt ist, soll ich mein Gerät einschicken und ein mir zum jetzigen Zeitpunkt unbekanntes Angebot von O2 abwarten. Alternativ bekäme ich höchstens ein gebrauchtes schon einmal repariertes Gerät. Und gebunden sei ich so oder so, ich müsse also mehr oder weniger das Angebot von O2 annehmen.
Ich empfinde diese Vorgehensweise als reine Willkür. Ich werde daher klagen und empfehle jedem dem ähnliches zugestossen ist auch zu klagen.
Dieses Verhalten ist in keiner Weise rechtskonform, noch trägt es zur Kundenbindung bei.