Motorola RIZR /RIZRZ3 mit o2 Genion Card S duo für 29,-

  • Du mußt eine Käuferbeschwerde einreichen, auf diese muß der Verkäufer reagieren oder eben nicht.


    Wenn er nicht reagiert innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, bekommst du dein Geld danach wieder.(Sofern Guthaben auf dem Verkäuferkonto, wenn nicht dauerts meinstens ein wenig)


    Wenn er reagiert, kommt es eben darauf an, was er als Begründung angibt.


    Auf jeden Fall mal Käuferbeschwerde einreichen...wenn er nicht auf E-mail und co. reagiert.


    Angerufen hast du schon?

  • Zitat

    Original geschrieben von TomTom2
    Angerufen hast du schon?


    Das werde ich dann mal als nächstes versuchen... :D
    Hat mich nur interessiert wie das Grundsätzlich funktioniert, da eben noch nie gemacht.
    Thanx! :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!


  • So, hab ich jett gemacht, und jetzt kommt auch Bewegung in die Sache...


    Die wollen mir die Kohle zurückgeben, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß ich sie zuerst positiv Bewerte!
    Dem hab ich widersprochen, nicht weil ich nicht positiv bewerten würde, sondern eher aus Prinzip. Ich lass mich dochnicht erpressen!? :mad:


    Jetzt meinte er, das würden sie nur so machen, normalerweise wären laut AGB eh 10.- € Aufwandsentschädigung fällig... :confused: :eek:


    Auf der "mich" Seite bei Ebay steht tatsächlich folgendes:

    Zitat

    Bei Spassbieter und Leuten die gegen die Angebotsgrundsätze (Maximalmenge im Angebot beschrieben) verstoßen behalten wir uns vor eine Aufwandsentschädigung zuberechnen sie beträgt mindestens 10€ bzw max. bis zu der Höhe des entstandenen Schadens.


    Die machen wohl Witze!?
    Ich habe das ganze 3x über (meine) 3 versch. Ebayaccounts für versch. Personen bestellt, wo ist also das Problem?
    Dürften die sowas überhaupt!? Wohl kaum, oder...?
    Rein rechtlich weiß ich es nicht genau, aber gegen die Ebay Grundsätze müsste es ja auf jeden Fall verstossen (keine Zusätzliche Gebührenerhebung erlaubt oder so ähnlich), oder?
    Kann da mal einer was kurz zu sagen?


    Edit:
    Ich bekomm gleich nen Fön...:


    da aus ihren Verschulden ( Bonitätsmangel) kein Vertrag zustande kam und wir nur Arbeit hatten entweder positive Bewertung und 15,95€ ausnahmsweise zurück oder unsere Anwaltskanzlei und Ebay wird sich darum kümmern müssen ! mir geht es jetzt ums Prinzip 15,95 sind mir so w... als w.. Aber ich werde jetzt nur noch auf die Positive Bewertung mit Paypalzahlung von 15,95 sonst nicht reagieren !!! HAbe keine Zeit sinnlos zu mailen.


    [...]


    Letzte Chance lt AGB wären 10€ fällig, sie erhalten 15,95 aber erst nach positiver Bewertung !


    Ich bin echt fassungslos...! :eek:

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  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Die wollen mir die Kohle zurückgeben, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß ich sie zuerst positiv Bewerte!
    Dem hab ich widersprochen, nicht weil ich nicht positiv bewerten würde, sondern eher aus Prinzip. Ich lass mich dochnicht erpressen!? :mad:


    Sei mir nicht böse aber irgendwie verstehe ich das Problem nicht. Wieso gibst du nicht einfach eine positive Bewertung ab und erhälst im Gegenzug ebenfalls eine + deine 16 Euro ?


    Wenns bei mir nicht geklappt hätte, weil ich schon einen genion duo Vertrag habe, hätte ich die positive Bewertung schon intuitiv abgegeben, schließlich hat der Händler es immerhin versucht.

  • Das ist echt ein Knüller und rechtlich natürlich nicht haltbar. Würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Frist setzen, Paypal-Beschwerde, ggf. dann Anzeige.

  • Zitat

    Original geschrieben von tobias2k
    Sei mir nicht böse aber irgendwie verstehe ich das Problem nicht.


    Bin dir nicht böse, aber wie du mich bereits richtig zitiert hast:

    Zitat

    Original geschrieben von von eisi
    ...sondern eher aus Prinzip. Ich lass mich doch nicht erpressen!? :mad:


    ;)


    Edit:
    Ich habe es hier nochmal erwähnt, passt vielleicht besser...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Mensch, der Händler liefert dir ja echt eine Steilvorlage. Dich zu einer positiven Bewertung nötigen kann er sicherlich nicht und Gebühren als Aufwandsentschädigung für eine Vertragsablehnung kassieren ebenso wenig. Mit welcher Begründung auch?


    An deiner Stelle würde ich mich sowohl bei Paypal als auch bei Ebay beschweren und die Sache eventuell noch im entsprechenden Ebay-Forum veröffentlichen.

  • Sehe ich mittlerweile auch so, ist echt der Knüller, oder?
    Sowas hab ich echt noch nicht erlebt... :mad:
    Aber da ist sie wieder die berühmte "Servicewüste Deutschland"... :(
    Es wird sich um den Interessenten so lange (gut) gekümmert bis er Kunde geworden ist. Alles verläuft TOP, aber wehe es klappt mal irgend etwas nicht... :rolleyes:

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  • Schon passiert! :D
    Guckst du im "Ebay Problemthread"! ;)

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