Parken ohne Parkscheibe
Muss das Thema mal hochholen. Meine Eltern waren gestern in der Schweiz bei Migros einkaufen. Offenbar gilt auf dem normalen Supermarktparkplatz eine Parkscheibenpflicht und die Parkscheibe hatten sie wohl nicht wirklich sichtbar im Auto liegen. Nach dem Einkauf hing dann ein Zettelchen mit einer Rechnung über 40 CHF am Scheibenwischer. Dass die komplett den A... offen haben, was Strafen angeht, war mir klar. Aber für so etwas 40 Franken? Kein Rasen, kein Parken am falschen Ort, kein Nichtbezahlen eines Parktickets... Naja wie auch immer, darum soll es gar nicht gehen. Ist eben offenbar so.
Die Frage ist nun, wie weiter vorzugehen ist. Dass die Strafe in DE nicht vollstreckt werden kann, ist soweit klar.
Was bringt denn ein Einspruch? Eine Parkscheibe war vorhanden, wenn auch nicht ganz 1a. Bringt das etwas? Oder wird das bei Ablehnung, die ja wohl wahrscheinlich ist (wobei: Wie wollen die beweisen, dass keine Scheibe da lag?), nur mit weiteren Kosten wie in DE belohnt?
Was ist im Falle eines Falles bei Nichtbezahlung? Das KFZ-Kennzeichen wandert in den Fahndungscomputer und wird beim Grenzübertritt zu 99% rausgezogen, richtig? Findet auch eine Halteranfrage in DE statt, wodurch dann der Halter in CH auch mit einem anderen Kennzeichen bei einer Kontrolle erwischt würde?
Wie lange ist denn die Verjährungsfrist? 5 Jahre? Oder "nur" 3? Da sind sich die verschiedenen Quellen irgendwie nicht einig.
P.S.: Bitte keine Diskussion à la "Das sind Peanuts", "Zahl einfach". Das ist mir klar. Und wahrscheinlich wird es, auch wenn die nächsten Jahre ziemlich sicher kein CH-Besuch ansteht, auch darauf hinauslaufen. Aber evtl. wisst ihr ja eine gute Antwort auf meine Fragen oder es hat sich etwas geändert.