Problem mit Schweizer Rechtssystem

  • Parken ohne Parkscheibe


    Muss das Thema mal hochholen. Meine Eltern waren gestern in der Schweiz bei Migros einkaufen. Offenbar gilt auf dem normalen Supermarktparkplatz eine Parkscheibenpflicht und die Parkscheibe hatten sie wohl nicht wirklich sichtbar im Auto liegen. Nach dem Einkauf hing dann ein Zettelchen mit einer Rechnung über 40 CHF am Scheibenwischer. Dass die komplett den A... offen haben, was Strafen angeht, war mir klar. Aber für so etwas 40 Franken? Kein Rasen, kein Parken am falschen Ort, kein Nichtbezahlen eines Parktickets... Naja wie auch immer, darum soll es gar nicht gehen. Ist eben offenbar so.


    Die Frage ist nun, wie weiter vorzugehen ist. Dass die Strafe in DE nicht vollstreckt werden kann, ist soweit klar.


    Was bringt denn ein Einspruch? Eine Parkscheibe war vorhanden, wenn auch nicht ganz 1a. Bringt das etwas? Oder wird das bei Ablehnung, die ja wohl wahrscheinlich ist (wobei: Wie wollen die beweisen, dass keine Scheibe da lag?), nur mit weiteren Kosten wie in DE belohnt?


    Was ist im Falle eines Falles bei Nichtbezahlung? Das KFZ-Kennzeichen wandert in den Fahndungscomputer und wird beim Grenzübertritt zu 99% rausgezogen, richtig? Findet auch eine Halteranfrage in DE statt, wodurch dann der Halter in CH auch mit einem anderen Kennzeichen bei einer Kontrolle erwischt würde?


    Wie lange ist denn die Verjährungsfrist? 5 Jahre? Oder "nur" 3? Da sind sich die verschiedenen Quellen irgendwie nicht einig.



    P.S.: Bitte keine Diskussion à la "Das sind Peanuts", "Zahl einfach". Das ist mir klar. Und wahrscheinlich wird es, auch wenn die nächsten Jahre ziemlich sicher kein CH-Besuch ansteht, auch darauf hinauslaufen. Aber evtl. wisst ihr ja eine gute Antwort auf meine Fragen oder es hat sich etwas geändert.

  • Re: Parken ohne Parkscheibe


    Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Was bringt denn ein Einspruch? Eine Parkscheibe war vorhanden, wenn auch nicht ganz 1a. Bringt das etwas? Oder wird das bei Ablehnung, die ja wohl wahrscheinlich ist (wobei: Wie wollen die beweisen, dass keine Scheibe da lag?), nur mit weiteren Kosten wie in DE belohnt?


    Ob Du eine Scheibe besitzt ist nicht relevant. Entscheidend ist, daß die auch ausgelegt ist. Denn nur so beweist Du, daß Du nicht länger parkst, als erlaubt. Wenn jeder ohne Scheibe parken würde, könnte jeder da 12 Stunden stehen, und der Parkplatz wäre nach kurzer Zeit überfüllt. Daraus begründet sich auch das Knöllchen, weil Du theoretisch länger hättest parken können, als erlaubt.
    Daß keine Scheibe ausgelegt war, wird dadurch bewiesen, daß die Politesse das bezeugt, daß keine Scheibe drin war. Und als Amtsperson hat ihre Aussage mehr Gewicht als Deine. Zumal Du Durch eine Falschaussage einen Vorteil hättest (nicht zahlen zu müssen) sie aber keinen. Du müsstest also mindestens einen Zeugen (der nicht mit Dir verwandt ist) haben, der glaubhaft machen kann, daß die Scheibe nicht nur vorhanden sondern auch ausgelegt war. Ich gehen davon aus, Du hast keinen, und damit keine Chance den Wiederspruch durchzubringen.
    Ob Du bei erfolglosem Wiederspruch mehr zaheln musst als jetzt kann ich nicht sagen, kann man aber fast vermuten. Sonst würde ja jeder mal auf gut Glück wiedersprechen, und das Chaos wäre perfekt :)

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  • Re: Re: Parken ohne Parkscheibe


    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Und als Amtsperson hat ihre Aussage mehr Gewicht als Deine. (...) Du müsstest also mindestens einen Zeugen (der nicht mit Dir verwandt ist)

    Ist das speziell im schweizerischen Recht so? Im deutschen Recht ist das ja nicht so (obwohl man diese Rechtsirrtümer immer wieder hört).

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Ob es diesbezüglich unterschiede gibt, weiß ich nicht. Bin kein Schweizer, und kenne das Schweizer Recht auch nicht im speziellen.
    Aber Richter sind auch nur Menschen, und im Hinterstübchen sitzt das auch bei Richtern, daß die Politessen einem ehrlichen Parkscheibenbenutzer kaum ein Knöllchen verpassen wird.

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