ZitatOriginal geschrieben von matrixcodes
hdwirtz
^ du weißt aber schon, dass es den studenten laut gesetz freigestellt ist die vorlesung zu besuchen, selbst wenn diese als pflichtveranstaltung deklariert wird. stört ein zuhörer z.b. durch ein handy das allgemeinwohl, kann dieser der vorlesung verwiesen werden. eigentum einzubehalten ist nicht gestattet, würde ich deine vorlesung verfolgen, hättest du mit sicherheit schon eine klage am hals.
im kindergarten sind wir nicht mehr auf der uni, bloss manche möchtegern assistenten müssen sich immer wieder als lehrer aufführen. :flop:
p.s.: will garnicht erst davon anfangen, was die studenten dir gerichtlich alles anrechnen können, wegen des handyentzugs - lieber die geräte schnell zurück geben.
Ich weiss das du recht hast- sie müssen sie ja nur dann abgeben wenn sie den Raum nicht verlasen wollen- ausserdem würden sie sie sofort zurückbekommen, wenn sie sie abholen würden.
Da sie das nicht tun, beiben die Handies halt auf meinem Schreibtisch liegen- oder bei der Sekretärin.