Rasterfahndung bei allen Kreditkarten in D wg. Kinderpornographie-rechtens?

  • Die Ermittler sagte ja ganz deutlich sie haben keine Daten zu Gesicht bekommen. Sie gaben 5 Eckdaten den Kreditinstituten die übereinstimmen mussten damit ein Fehlverdacht ausgeschlossen werden kann. Erst dann bekamen sie die Adressen von diesen kranken (um es mal harmlos auszudrücken) Menschen.


    Datenschutz schön und gut. Aber irgendwo bzw. irgendwie muss man ja an die Daten kommen.


    Ich sehe in dem Fall kein Verstoß gegen geltendes Gesetz.


    Als vor einiger Zeit Downloadserver die gegen Entgeld angeboten wurden aufgeflogen sind und die Ermittler diese Kunden anhand der KK Zahlungen dingfest machen konnten fragte keiner nach Datenschutz. Das ist auch nichts anderes,...

  • doch, das war es, da hier keine Rasterfahndung mit Rückwärtssuche stattfand, sondern man hat die Zahlungen auf dem Konto einfach rückverfolgt und konnte so falsche Verdächtigungen ausschließen

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von Frank
    Die Ermittler sagte ja ganz deutlich sie haben keine Daten zu Gesicht bekommen. Sie gaben 5 Eckdaten den Kreditinstituten die übereinstimmen mussten damit ein Fehlverdacht ausgeschlossen werden kann.


    Nein, es konnte kein Fehlverdacht ausgeschlossen. Laut Angaben bei SAT1 wurden alle Buchungen zu einem kleinen Zahlungsdienstleister (!) in den Phillipinen in einer bestimmten Höhe usw. usw. herausgefiltert und an die Behörden übermittelt. Mich würde ja mal interessieren, wie die deutschen Behörden im vorhinein gewußt haben, dass dieser Dienstleister ausschließlich die Zahlungen für diese kranken Leute durchgeführt hat.


    Das Szenario von hjreggel ist also durchaus zulässig. Vor allem wenn man sieht, dass die AKTE-Redaktion in dem Beitrag ja schon aus einem Beathe-Uhse Video in dessen Titel das Wort "Schulmädchen" vorkam, gleich auf Pädophilie schließen wollte. Welche eine Ironie wenn man bedenkt, mit welchen Filmen Sat. 1 in den frühen Jahren versucht hat Quote zu machen...

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Ich finde es Frustrierender das man wieder nur kleine fische bekommen hat.


    Solange es keine internationale Allianz gegen die Betreiberseiten und deren Hintermänner gibt ist es ein Kampf gegen Windmühlen.


    Und die Seitenbetreiber reagieren bestimmt irgendwann und bieten dann auch zahlung per PrePaidkarten wie z.b. PaysafeCard an die man anonym beim Kiosk neben an kaufen kann.


    Es hört sich zwar schön an das man über 300 Tatverdächtige ermittelt hat aber man zupft nur die Blüten ab von einem Strauch und die Wurzel bleibt weiter unangetastet.

  • in dem Beitrag war ja auch von einem montalichen Beitrag die Rede, wollen die also fortan jetzt jeden Monat alle deutschen Kreditkarten checken!

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    Nein, es konnte kein Fehlverdacht ausgeschlossen. Laut Angaben bei SAT1 wurden alle Buchungen zu einem kleinen Zahlungsdienstleister (!) in den Phillipinen in einer bestimmten Höhe usw. usw. herausgefiltert und an die Behörden übermittelt. Mich würde ja mal interessieren, wie die deutschen Behörden im vorhinein gewußt haben, dass dieser Dienstleister ausschließlich die Zahlungen für diese kranken Leute durchgeführt hat.


    Hi!
    Ich bin zwar grundsätzlich deiner Meinung und ein Verfechter des Datenschutzes, allerdings liegt die Sache hier so, daß den Kreditkartenfirmen eine Anfrage gestellt wurde, mit welchen Karten der konkrete Betrag auf ein konkretes und bekanntes Konto mit einem konkreten und immer gleichlautenden Verwendungszweck unter einer bestimmten Transaktionsnummer in einem festen und bekannten Zeitraum überwiesen wurde. Diese fünf Punkte lassen eine sehr konkrete Filterung dann doch zu, so daß die Wahrscheinlichkeit, daß jemand 79,99 USD an diesen Empfänger mit den gleichen Verwendungszwecken und Transaktionsnummern im gleichen Zeitraum gesendet hat und es sich dabei nicht um den Konsument dieser Dinge handelt, doch verschwindend gering ist.


    Gespeichert wird - bis auf die 322 herausgefilterten Sätze - ja auch nicht mehr, als eh gespeichert wird, da die Filterung durch die Kreditkartenunternehmen selbst durchgeführt wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    und immer gleichlautenden Verwendungszweck unter einer bestimmten Transaktionsnummer


    Zu dem Zeitpunkt war ich wohl am telefonieren und habe es anscheinend verpasst. :rolleyes: Wenn Verwendungszweck und Transaktionsnummer auch mit dabei waren und ein hinreichend konkretes Identifikationsmerkmal liefern, dann ziehe ich die Aussage mit dem "Fehlverdacht" zurück.

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Nein, bei Akte kam das so auch nicht zur Sprache, aber zuvor lief im MDR ein Bericht mit Escher, der die später auch bei Sat.1. auftretenden Beteiligten (Kommissar und Oberstaatsanwalt) interviewte und in dem Interview wurden diese fünf konkreten Merkmale benannt.

  • Zitat

    Original geschrieben von hjreggel
    Hallo,


    Ich glaube, die meisten haben den Kern der Problematik nicht erkannt.


    Im vorliegenden Fall waren es wohl einigermaßen konkrete Daten, die zu einer "überschaubaren" Treffermenge geführt haben.


    Ich denke es ist an dieser Stelle wichtig, auf eine Quelle hinzuweisen aus zumindest ansatzweise deutlich wird, was unter "einigermaßen konkreten Daten" zu verstehen sein soll.


    [URL=http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/panorama/gewalt/3452608,cc=000005480300034526081ZZ7HM.html]Zahlreiche Geständnisse nach Großrazzia[/URL]


    Spektakulärer Schlag gegen Kinderporno-Szene


    ich zitier mal aus dem ersten Link: "Der Ermittlungserfolg war durch eine bislang einmalige Zusammenarbeit mit Kredikartenunternehmen gelungen. Dafür war der Zahlungsverkehr auf Eckdaten wie Zeitpunkt und Summe überprüft worden. Hövelmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weder Staatsanwaltschaft noch Landeskriminalamt direkt Zugriff auf die Daten gehabt hätten."


    Also wenn die Angaben stimmen würden, wäre der Datensatz gigantisch, weil "Zeitpunkt und Summe" bei einer Grundgesamtheit von 22 Millionen Datensätzen kein geeignetes Kriterium ist, um den Täterkreis hinreichend präzise abzugrenzen. Z. T betonen andere Pressemitteilungen jedoch auch, dass die Kontonummer als weiteres Suchkriterium zur Verfügung stand.


    Die Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Justiz bleibt jedoch nebulös. Hier wird unpräzise formuliert:


    "Durch weitere Ermittlungen gelang es, eindeutige Geldtransfer_informationen zu erlangen, die eine Identifizierung von Kunden des „Mitgliederbereichs“ ermöglichten."


    Unpräzise ist, was unter einer eindeutigen Geldtransferinformation zu verstehen ist. Das kann von der Kontonummer bis hin zum Hinweis, dass eine Überweisung auf ein Konto möglich war alles bedeuten. Wenn die Identifizierung der Kunden eindeutig gewesen wäre, müsste die Formulierung lauten: ..., die die Identifizierung der Kunden des „Mitgliederbereichs“ ermöglichte.


    Wen man dann noch liest, was dem BKA zukünftig alles erlaubt sein darf, frag ich mich langsam wirklich, ob es weiterhin gerechtfertigt ist, in Geschichtsbüchern die DDR als Überwachungsstaat und Deutschland als freiheitlichen Rechtsstaat zu bezeichnen.


    [URL=http://www.sueddeutsche.de/,cm3/computer/artikel/965/93872/]Durchsuchung online - Bei konkretem Tatverdacht hat die Polizei Zugriff auf die PCs der Bürger - das soll nun auch das BKA dürfen[/URL]


    Und jetzt stelle man sich den Fall vor, dass ein Azubi in einer Bank die Daten herausfiltert... Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran, dass die von euch genannten Kriterien so eindeutig auch praktisch gehandhabt werden. Gerade beim Verwendunzweck schreibt doch jeder was er möchte. Bestes Beispiel sind auch hier wieder die Ebay-Auktionen. Der eine gibt den Namen des Käufers an der andere die Auktionsnr. etc. Bedenklich finde ich auch dieses bundesweite Ranking der Bundesländer in der Pressemitteilung. Angesichts von 322 Tatverdächtigen ein Armutszeugnis für eine Pressestelle, die wahrscheinlich nicht mal der sog. "PISA-Generation" zugehörig ist.

  • Nur falls es untergegangen sein sollte: Die angefragten Merkmale waren:


    1) Genaue Summe von 79,99 USD
    2) Überweisungszeitraum in einer bestimmten Zeitspanne im Mai 06
    3) Bestimmtes und bekanntes Empfängerkonto
    4) Immer gleicher Verwendungszweck
    5) Bestimmte Transaktionsnummer


    (Quelle: s.o. -> Oberstaatsanwalt und Kommissar im O-Ton im MDR)


    Nur wenn alle Kriterien erfüllt waren, erfolgte eine Weitergabe der entsprechenden Datensätze an das LKA. Eine sich daran anschliessende Hausdurchsuchung geschieht logischerweise mit einem richterlichen Beschluss und der ergeht sicher auch nicht ganz ohne hinreichenden Tatverdacht.


    Es steht natürlich jedem frei, anzuzweifeln, ob diese Merkmale so tatsächlich angewendet wurden oder ob der Azubi (wer glaubt denn wirklich, daß so etwas ein Azubi macht? ;) ) da ggf. auch mal fünfe gerade sein lässt, aber ich sehe für diese Zweifel momentan ehrlich gesagt keine Grundlage (und bei allem Respekt, 'ich glaube [...]' ist für eine seriöse Diskussion dann doch ein bißcen dünn! ;) ).

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