Hilfe: Versatel will Auftrag nicht stornieren!

  • Hallo Leute,


    ich habe ein Riesenproblem mit Versatel.


    Ich habe im Internet den Flatrater 160000 bestellt und bekam per Post die Auftragsbestätigung nach ner halben Ewigkeit. Dort teile man mir mit dass eine 16000 Leitung nicht möglich sei und man mir die Leitung mit einer Bandbreite von 08-11mb schalten.


    Da mir mein Kabelanbieter eine 10000 Leitung viel günstiger schalten kann habe ich natürlich sofort den Auftrag bei Versatel wiederrufen.


    Innnerhalb von ein paar Tagen bekam ich folgende Rückmeldung:


    -Stornierung sei nicht möglich, da die Wiederrufsfrist erlöscht sobald Versatel mit der Ausführung der Dienstleistungen begonnen hat und ich dem ausdrücklich zugestimmt hätte


    - Auf der Webseite hätte ich eine gesonderte Erklärung abgegeben das ich Versatel damit beauftrage sofort damit zu beginnen und somit meine Wiederrufsfrist erloschen sei


    Weiss hier jemand ob dies rechtens ist? Ich will nicht 2 Jahre an den Vertrag gebunden, ich weiss jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen, aber vielleicht weiss hier noch jemand Rat?


    Gibts sonst ne Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen? Außerdem wollte ich ja die 16000 Leitung und nicht die langsamere Leitung...


    Ich hoffe das hier jemand Rat weiss!


    Liebe Grüße
    Alex

  • Re: Hilfe: Versatel will Auftrag nicht stornieren!


    1. Flasches Forum -> Festnetz & DSL


    Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    -Stornierung sei nicht möglich, da die Wiederrufsfrist erlöscht sobald Versatel mit der Ausführung der Dienstleistungen begonnen hat und ich dem ausdrücklich zugestimmt hätte


    - Auf der Webseite hätte ich eine gesonderte Erklärung abgegeben das ich Versatel damit beauftrage sofort damit zu beginnen und somit meine Wiederrufsfrist erloschen sei


    2. Das dürfte der Knackpunkt sein: Hast Du diese Erklärung nun abgegeben oder nicht? Das müsstest Du doch selber am Besten wissen... :rolleyes:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Mhm klar, das habe ich.


    Mein Terminwunsch:
    hier habe das damalige Datum eingegeben


    Und dies hier mit einem Haken bestätigt:
    Ja, ich beauftrage Versatel ausdrücklich, mit der Erbringung der Dienstleistung sofort zu beginnen.
    Für einen Neuanschluss berechnen wir eine einmalige Aktivierungsgebühr von 26,00 €


    Anschließend habe ich beim absenden des Auftrages den Haken bei:
    Von meinem Widerrufs-/Rückgaberecht habe ich Kenntnis genommen.
    gesetzt.


    HIer habe ich mich darauf verlassen das ich ein 14tägiges Wiederrufsrecht habe.


    Im Kleingedruckten steht dann: Besondere Hinweise
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Versatel mit der Ausführung der Dienstleistung mit
    Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst
    veranlasst haben (z.B. durch Download etc.).



    Aber wer ließt das schon??? :(

  • Zitat

    Original geschrieben von d4ncer



    Aber wer ließt das schon??? :(


    Das war wohl der Fehler.... ich befürchte du wirst jetzt 2 Jahre deinen Spass mit Versatel haben...

  • Vorsicht, Laien-Meinung! ;)


    Immerhin kann Versatel eine zugesicherte Eigenschaft (16000) nicht einhalten.


    Die nicht übereinstimmende Auftragsbestätigung ist also imho keine Auftragsbestätigung, sondern ein neues Angebot. Dieses hat Alex innerhalb der 14-Tage-Frist abgesagt, also haben hier nie zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorgelegen, sprich ist kein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen worden.


    Nach meinem Rechtsempfinden würde ich da nicht so leicht aufgeben.

    S/// Xperia Pro mit Telco o2 All in M
    LG HB620T mit simyo
    Vodafone 845 mit netzclub Internet-Flat
    Samsung GT-E1182 mit o2 Genion Card S und Aldi Talk
    Motorola RAZR V8 mit VF CallYa OpenEnd Talk&SMS

  • Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    Immerhin kann Versatel eine zugesicherte Eigenschaft (16000) nicht einhalten.


    Das sagt eigentlich keiner zu. Es heißt meist "bis zu" oder "sofern technisch möglich".

    iPhone X 256GB

  • crooks


    Wenn das so drinsteht, dann wirds eng.

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  • Ich würde an d4ncer's Stelle die AGB genau studieren (ich habe dafür keine Zeit...), ob man bei einer langsameren Leitung ein Sokü-Recht hat.


    Ansonsten: Stand ein Hinweis, daß das Widerspruchsrecht erlischt neben dem Häkchen für "Sofort mit den Arbeiten beginnen"? Dann bestünde noch eine kleine Chance, wobei aber mit Gerichts- und Anwaltskosten zu rechnen ist.


    Und ja, ich versuche die AGBs immer möglichst vollständig zu lesen... :rolleyes:

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  • Ja, aber wenn nicht, dann nicht. :eek: Wir wiederholen uns damit dann doch, oder? :confused:

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  • Sorry, ich habe meinen Text geschrieben (und noch einen kurzen Anruf angenommen...) während Du Deinen abgeschickt hattest - hat sich etwas überschnitten.

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