Stimmt. Wie ich oben schon geschrieben habe. Wandlung bekommt immer nur derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat.
XDA bereits 2x getauscht, was ist beim 3. Mal?
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Zitat
Original geschrieben von der_blub
IMHO muss aber zur Wandlung 3x der gleiche Defekt aufgetreten sein!Yepp, dem stimme ich hiermit zu. Ich müßte aber auch erst das BGB quälen!
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Auch bei o2 muss das Gerät zwei mal nachgebessert worden sein und dann muss ein erneuter defekt auftreten. Anrufen braucht man dann aber auch nicht, da dieser Rücktritt vom Kaufvertrag sowieso nur beim Verkäufer stattfinden kann - da kann die Hotline eher wenig bei helfen, würde ich sagen. Ist sehr o2-unspezifisch, sondern - wie bereits erwähnt - BGB.
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Zitat
Original geschrieben von der_blub
IMHO muss aber zur Wandlung 3x der gleiche Defekt aufgetreten sein!Hi,
der gleiche Fehler muss am selben Gerät zum 3. mal aufgetreten sein!
Und da Wandlung nicht nur Auszahlung des Kaufpreises,sondern auch Austausch
gegen ein anderes Gerät bedeuten kann, besteht die Möglichkeit, daß der
Hersteller die Wandlung ablehnen kann, weil ja das Gerät beim ersten und
zweiten Defekt schon ausgetauscht wurde.
Bei O2 ist das aber in der Regel nicht zu befürchten, die waren immer Kulant und
sehr schnell mit der Retourengenehmigung wenn bei unseren Kunden solche
Fälle auftraten.Zu beachten ist auch, daß in der Regel nur gewandelt wird, wenn der erste
Fehler innerhalb von 6 Monaten auftrat. Nach 6 Monaten dreht sich die
Beweislast um, und der Kunde muß danach beweisen, daß der Fehler
beim Kauf (Gefahrenübergang) schon vorhanden war.Gruß, Wolf
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Oh man, ist o2 unfähig.
Heute kam das Austauschgerät für meinen XDA Mini S: War leider nur ein XDA Mini.
Eigentlich ist das doch eine Falschlieferung, die gem. § xyz BGB einem Sachmangel gleichsteht, so dass jetzt ein Dritter Tausch kommt, oder?
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