E Plus: Kündigung und Rufnummernmitnahme

  • moinsen !


    ich hoffe ich bin hier einigermassen richtig.....


    ich habe nen eplus time and more vertrag der lt. eplus seite im april 07 ausläuft. nun weiss ich aber noch nicht genau, was ich danach machen will. ob nun nen neuen vertrag oder doch lieber prepaid. also will ich nun erstmal sicherheitshalber meinen elpus vertrag kündigen.


    frage ist nun: kann ich später (wenn ich mir irgendwann mal was überlegt habe) noch meine rufnummer irgendwie mitnehmen ? und wie sieht eplus das, wenn ich im april dann einfach nen neuen subventionierten vertrag abschliesse und keine "normale" vertragverlängerung machen. der grund dafür ist, dass bei einem neuvertrag man wohl die besseren (und günstigeren) handy bekommt, oder ?


    danke schon mal....


    gruß
    reiner

  • Kündigen und hinterher erst portieren wird mit Sicherheit schiefgehen. Die Carrier/ Provider geben die Rufnummern nach Portierung wieder frei für neue Kunden. Also besser gleich eine Portierung mit beantragen. Vertrag zu Free and easy und Nummer behalten sollte kein Problem sein.
    Genauso wenig wird E Plus ein Problem damit haben, wenn Du einen komplett neuen Vertrag bei ihnen abschliesst, nachdem Du Deinen alten gekündigt hast.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • d.h.ich muss schon bei der kündigung sagen, dass ich meinen nummer behalten will.... auch wenn ich noch nicht weiss wohin die reise geht ?


    ich wollte jetzt kündigen und mir dann gedanekn machen wie es weiter geht. ich dachte ich muss die übernahem der nummer erst bei dem neuen vertrag bwz. kauf der prepaid sache angeben.


    also wie nun ?

  • schau einfachmal auf die seite von e+.


    "Den Antrag auf Rufnummern-Mitnahme können Sie frühestens 4 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Mobilfunkvertrages und spätestens einen Monat nach Ablauf Ihres bisherigen Mobilfunkvertrages stellen."


    bei zwei letztens auslaufenden vertraege (mobilcom d1,e+), wurden meine karten in prepaid umgewandelt.
    dannach einfach geld einzahlen und schon kannst du denn einen monat noch rausziehen, um zu ueberlegen wohin die reise geht.

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • cool !


    das ist doch das was ich hören/lesen wollte..... also werd ich erstmal kündigen und wenn ich weiss, was ich haben will, werd ich einfach die rufnummernmitnahme beantragen. egal ob das nun nächste woche oder erst im april ist...


    gruß
    reiner

  • Bei mir siehts im grunde gleich aus, nur dass E+ mir keinen F&E geben wollte, also mit meiner Nummer...würde nicht gehen meinten sie.

  • also wenn prepaid nicht möglich ist mit meiner nummer dann is das schlecht... aber ich werd mal ne nacht drüber schlafen...

  • sooo.. nu muss ich doch nochmal meinen altern thread nach vorne holen.


    ich hab gerade mit eplus telefoniert und die haben mir nun doch bestätigt, dass ich keine rufnummer auf prepaid mitnehmen kann.


    nachdem ich hier im forum nun gesucht haben, habe ich aber ne info gefunden, dass telekom und vodafone beide rufnummern übernehmen auf prepaid.


    also ist das nun möglich: ich kündige mein eplus vertrag und nehme die nummer dann zu einem prepaid angebot mit, sofern es nich e-netz ist ?


    danke schon mal für die ratschläge....
    reiner

  • soweit richtig ;)
    bedenke aber, das bei einer portierung zu prepaid der aufnehmende provider auch ~25€ verlangen könnte - nicht muss

    NoxX

  • habe das gleiche Problem wie frogger13...
    aber ich will wahrscheinlich erst im herbst 07 einen echten "neuen" vertrag wegen dem iphone.


    daher meine frage:
    wenn ich meinen 2 jahresvertrag (T&M Web 2004 von 2005 abgeschl. 10.04.05) weiterlaufen lasse ohne ein neues handy oder so einen quatsch zu verlangen, verlängert sich der vertrag um x... monate ( 3 , 6 , 24 ) automatisch? oder habe ich monatiliches kündigungsrecht (man spricht doch von mindestvertragslaufzeit).

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