Mietrecht- Kündigung vor Ablauf der 3-monatigen Frist ?

  • Hallo,


    ich habe ein kleines Problem. Ganz kurz: Meinem Arbeitgeber geht es im Moment nicht allzu gut, und die Zukunft ist ungewiss.


    Ich habe darum gebeten, die Kündigung ausgesprochen zu bekommen (wg. Arbeitslosengeld) und wollte zum nächstmöglichen Termin zurück zu meinen Eltern ziehen und nochmal anfangen zu studieren (bin dann zwar bestimmt 30 bis ich fertig bin, aber jetzt oder nie...).


    Wenn ich in der Firma arbeiten kann, bis die Kündigungsfrist vorbei ist, ist es Ende August. In diesem Fall habe ich kein Problem, fristgerecht aus der Wohnung zu kommen, da ich diese dann Ende September verlassen würde.


    Sollte die Firma aber eher zu machen, wg. Geschäftsaufgabe, ist es ziemlich viel Geld, dass ich noch unnötigerweise in die Miete stecken muss.
    Eine Kündigungsfrist gibt es ja meiner Meinung nach bei Geschäftsaufgabe nicht, oder?


    Gibt es eine Möglichkeit, das Mietverhältnis für meine Wohnung aus wichtigen Gründen vor Fristablauf aufzulösen, etwa, weil ich nicht in der Lage bin, die Miete zu bezahlen, oder werden dann Nachforschungen auf jeden Fall angestellt, die zeigen würden, dass mein Arbeitslosengeld höher als die Sozialhilfe ist und ich daher verplfichtet wäre, die Wohnung noch länger zu behalten?
    Problem ist nur, dass ich im Fall einer Geschäftsaufgabe sicher erst recht kurzfristig davon erfahren werden, zu diesem Zeitpunkt werde ich aber schon meine Wohnung fristgerecht gekündigt haben. Spielt das evtl. auch eine Rolle.


    Bin dankbar für jede Hilfe.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Re: Mietrecht- Kündigung vor Ablauf der 3-monatigen Frist ?


    > ich habe ein kleines Problem


    Erfreulich, dass das für Dich nur ein kleines Problem ist.



    > Meinem Arbeitgeber geht es im Moment nicht allzu gut


    Kenn' ich. Geht mir grade auch so.


    > Eine Kündigungsfrist gibt es ja meiner Meinung nach
    > bei Geschäftsaufgabe nicht, oder?


    Das kommt, wie meistens, drauf an. Insolvenz, Auflösung des Unternehmens, etc. . Normalerweise können Kündigungsfristen aber nicht so einfach umgangen werden.


    > Gibt es eine Möglichkeit, das Mietverhältnis für meine Wohnung
    > aus wichtigen Gründen vor Fristablauf aufzulösen


    Rein theoretisch wäre das möglich. Allerdings würde es sich empfehlen, erstmal mit dem Vermieter zu sprechen, vielleicht kann man sich ja gütlich einigen.


    > weil ich nicht in der Lage bin, die Miete zu bezahlen


    Wenn Du arbeitslos bist, hast Du möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. Frag' mal beim Sozialamt nach, wo da die Grenzen liegen. Oder meld' Dich nochmal, ich kenne da jemanden.


    N.

  • >Das kommt, wie meistens, drauf an. Insolvenz, Auflösung des Unternehmens, etc. .
    >Normalerweise können Kündigungsfristen aber nicht so einfach umgangen werden.


    Eine Insolvenz kommt vermutlich nicht in Frage, da die Muttergesellschaft mit ähnlicher Namensgebung das nicht wünscht, aus Imagegründen. Daher wird vermutlich das Unternehmen auf anderem Wege abgewickelt, liquidiert oder wie immer man das auch nennt. Ich frage mich nur, ob man so einfach ohne Frist rausgeschmissen werden kann, wenn keine Insolvenz erfolgt, weil ja in diesem Fall gar keien Transparenz da ist, ob das Unternehmen nicht hätte doch weitermachen können bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.



    >Wenn Du arbeitslos bist, hast Du möglicherweise Anspruch auf Wohngeld.
    >Frag' mal beim Sozialamt nach, wo da die Grenzen liegen. Oder meld' Dich nochmal, ich kenne da jemanden.


    Wohngeld etc. fällt flach, da die Arbeitslosenhilfe zu hoch ist. Dennoch reicht sie nicht, da ich im Falle der Arbeitslosigkeit schauen muss, dass ich endlich meinen Dispo ausgleiche. Und dann sind ja auch noch jede Menge andere Verbindlichkeiten (Abo-Verträge, Finanzierung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, ...). Und das wird ja bei der Berechnunsgrundlage für Wohngeld nicht anerkannt.
    Daher suche ich nach einer anderen Möglichkeit, vor Fristende aus dem Vertrag herauszukommen, falls eine Einigung mit dem Vermieter (die ich natürlich versuche) fehlschlagen sollte.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • IMO kannst Du eine Kündigungsfrist nicht einfach umgehen, auch nicht in Ausnahmefällen. Nicht nur Du hast Deine Verbindlichkeiten, auch der Vermieter.


    Wir hatten letztes Jahr einen ähnlichen Fall (mein Vater ist Vermieter). Der Arbeitgeber konnte kein Gehalt mehr Zahlen und hatte Insolvenz angemeldet. Folglich konnte unsere Mieterin auch keine Miete mehr zahlen und wollte sich irgendwie aus dem Mietvertrag rausboxen. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt hatte die Dame keine Chance. Sie musste Fristgerecht kündigen und alle Monatsmieten voll zahlen. Hat zwar alles etwas gedauert, aber im Endeffekt haben wir jeden Pfennig bekommen!


    Aber soweit ist es doch bei Dir noch nicht. Wenn die Firma Insolvenz anmeldet, bekommst Du ausserem IMHO auch erstmal 3 Monate Insolvenzgeld (heisst das so?).

    Ich brauche mehr Details...

  • Ohne dir jetzt nahe treten zu wollen, aber wenn du weißt, das dein Arbeitgeber momentan auf wackeligen Beinen steht, warum suchst du dir nicht jetzt schonmal einen neuen Job. Und wenn du in absehbarer Zeit studieren willst kommt für dich u. U. eine Zeitarbeit in Frage. Sei mit nicht böse, aber ich kann nicht verstehen, wie und in welcher Weise heutzutage mit der "Arbeitslosigkeit" umgegangen wird, so nach dem Motto, kündige mich mal, damit ich Geld bekomme. Es ist echt schade, wie damit umgegangen wird und nicht verwunderlich, dass dafür kein Geld mehr vorhanden ist. :flop:


    In diesem Fall kann ich noch keine Bedürftigkeit feststellen. Suche dir einen neuen, wenn auch begrenzten, Job. Sehe das mal als Denkanstoss und nicht als Vorwurf. :)


    Was deinen Mietvertrag betrifft so wäre es das beste wenn du dich mit deinem Mieter vorab einigst und ihm die Situation schilderst bzw. dich nach einem Nachmieter umschaust.


    Gruß,
    nutellatoast

  • Ich kann aus der eigenen Praxis eigentlich nur sagen, das schnelle Wohnungsauflösungen eigentlich immer sehr willkommen sind, wenn nicht gerade der Teufel los ist.


    Es gibt keinerlei Nachteile für den Vermieter, sogar einen entscheidenden Vorteil (zumindestens machen wir das immer so)


    Man gibt die Wohnung einfach an den Vermieter zurück, der renoviert dann ggf. noch und vermietet schnell weiter.
    Als Kompromiss zwischen dem entgegenkommen des Vermieters wird dann der Mietzins bis zur tastsächlichen Neuvermietung berechnet.


    Das kann im aximalfall ja auch nur der 3 Monatsfrist ensprechen, bei uns läuft die Sache mit meis 5 - 10 Tagen nach Auszug über die Bühne.


    Somt muss der Mieter weniger zahlen und auch der Vermieter hat den Vorteil einer ununterbrochenen Mietzahlung.


    Wenn du nicht ganz schlecht stehst mit deinem Vermi kannst du ihm ja soetwas oder ähnliches vorschlagen.-


    Gr.
    Kai

  • Tha Masta: Danke, ich werds mal auf diese Weise versuchen. Hoffe mal, dass der Vermieter mit sich reden lässt, zumal die Wohnung vorher komplett renoviert und nur mit Rigips ausgebaut war, ich aber die komplette Wohnung mit Laminat und Raufaser ausgestattet habe, und das erst vor 7 Monaten. Vorausgesetzt, der Vermieter ist damit einverstanden, dass Laminat und Tapete in der Wohnung verbleiben ist hoffentlich bald ein neuer Mieter gefunden.


    Andere Frage: Darf der Vermieter eine wesentlich höhere Miete vom nächsten Mieter verlangen wegen Laminat/Tapete, obwohl ich keine Ausgleichszahlung bekommen? Denn das würde ja die Chance, schnell einen neuen Mieter zu bekommen, verringern.


    nutellatoast: Dass ich darum gebeten habe, gekündigt zu werden statt selbst die Kündigung einzureichen, ist glaube ich durchaus nachvollziehbar.
    Das heißt natürlich nicht, dass ich mich nicht nach einem neuen Job umsehen werde, aber für den (leider sehr wahrscheinlichen Fall), dass ich ohne abgeschlossene Ausbildung bei der derzeitigen Situation keinen Job bekomme, bei dem ich genug verdiene, um mich über Wasser zu halten, möchte ich nicht eine 3-monatige Sperre auf mich nehmen. Und Gewissheit, dass ich zu einem bestimmten Termin die Firma verlassen muss, möchte ich schon haben, denn keiner weiß, ob wir noch 1 Woche oder 4 Monate weitermachen. Wenn ich aber im September einen Studienplatz zugeteilt bekomme, dann möchte ich bereits gekündigt sein, damit ich ab Oktober nicht noch angestellt bin und nicht mehr hingehen kann. Denn das würde mit einer fristlosen Kündigung enden, und die macht sich im Arbeitszeugnis und Lebenslauf nicht so besonders.
    Ich habe mich bereits jetzt bei Zeitarbeitsfirmen informiert und einen Bewerberbogen ausgefüllt. Eine andere Bewerbung kann ich aber erst dann machen, wenn ich wirklich weiß, wann wir zu machen. Stell Dir vor, ich suche mir einen neuen Job für Anfang September, unsere Firma macht dann aber schon vorab dicht und ich bekomme Arbeitslosengeld. Da bleibt dann aufgrund meiner derzeitigen Lage (wir haben schon vor 9 Monaten einen Lohnverzicht vereinbart und das führt dann zwangsläufig auch zu weniger Arbeitslosenhilfe) nur sehr wenig über, ca. 90 € werde ich im Monat zum Leben (inkl. Lebensmittel, Fahrkosten, etc.) haben. Wenn ich also z.B. im Juli und August nur Arbeitslosenhilfe bekommen, werde ich Anfang September noch nicht einmal das Geld haben, um die Fahrkosten bis zur ersten Gehaltszahlung vorzufinanzieren. Der Restbetrag aus der Arbeitslosenhilfe zeigt auch, dass die Annahme einer Anstellung zu weniger Geld ohne Ausgleich durch das Arbeitsamt undenkbar ist.Daher: Zeitarbeitsbewerbung ja, verbindliche Festanstellung erst dann, wenn klar ist, wann wir zumachen.
    Aber diese Diskussion sollte auch weniger darum gehen, warum und ob man Arbeitslosenhilfe bezieht. Ich habe bislang noch nie auf Staatskosten gelebt und habe auch nicht vor, das länger als nötig zu tun. Allerdings muss ich auch schauen, dass ich mich nicht in eine schlimmere finanzielle Situation bringen indem ich sofort anfange zu arbeiten. Das geht nämlich nur, wenn die Voraussetzungen stimmen und nicht um jeden Preis. Ich habe aber keinesfalls vor, dem Staat sinnlos auf der Tasche zu liegen. Andererseits habe ich schon einige tausend Euro an Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung geleistet und brauche sicherlich kein schlechtes Gewissen haben, wenn ich eine Notsituation von ein bis zwei Monaten überbrücke statt einen unnötig hohen Schuldenberg aufzutürmen. Aber das ist ein anders Thema und würde sicherlich den Rahmen dieser Diskussion hier sprengen.


    Big-S: Insolvenzgeld gibt es nur für den Zeitraum vor bekanntwerden des Beginns des Insolvenzverfahrens wenn man gearbeitet hat. Angenommen, die Firma beantragt heute Insolvenz und das Insolvenzverfahren würde zum 1. Juli eröffnet. Dann würde ich nur für die Zeit bis das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Insolvenzgeld bekommen können und auch nur dann, wenn ich aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der Firma noch kein Gehalt bekommen hätte.
    Mir geht es vielmehr um die Rahmenbedingungen bei einer Geschäftsauflösung. Ich weiß nämlich gar nicht, ob das irgendwelche gesetzliche Bestimmen bzgl. der Arbeitsverhältnisse eingehalten werden müssen oder ob man einfach sagen kann: So wir machen übermorgen zu, geht mal nach Hause.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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