ZitatOriginal geschrieben von CanDo555
Noch jemand der nicht bis zum ende gelesen hat.
Widerspruch wird Dir nix mehr nützen.
:apaul:
Und mal wieder ein nichtssagender, falscher Kommentar...
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ZitatOriginal geschrieben von CanDo555
Noch jemand der nicht bis zum ende gelesen hat.
Widerspruch wird Dir nix mehr nützen.
:apaul:
Und mal wieder ein nichtssagender, falscher Kommentar...
Heute kam wieder nen nettes Schreiben
Da wir Sie als Kunden sehr schätzen, haben wir Ihrem Kundenkonto " AUS KULANZ " - one Anerkennung einer Rechtspflicht - den Beitrag von 50 Euro für die Anschlußgebühren gutgeschrieben.
Jetzt wieder nen Kracher : das wurde natürlich auf eine andere Kundennummer von mir verbucht
Naja heute geht nen Brief raus mit der bitte um Auszahlung aufs Girokonto......
Wie sind da die Erfahrungen ?? Sind die nicht verpflichtet Guthaben ( nicht Gesprächsgutschrift ) auszuzahlen ??
ZitatSind die nicht verpflichtet Guthaben ( nicht Gesprächsgutschrift ) auszuzahlen ??
Im Grunde schon, denn es ist ja dein Geld. Allerdings hält es O² mit den Gesetzen ja doch eher seeehr eigenwillig, es wird wahrscheinlich so sein, daß man dir mitteilt, man könne das Guthaben nicht auszahlen, da es sich nicht um Gesprächsguthaben handele...
War jedenfalls in meinem Fall so, worauf hin ich jetzt gekündigt und die Einzugsermächtigung entzogen habe. Hab im Kündigungsschreiben nochmals um Auszahlung gebeten, wenn die dem nicht folge leisten, dann zieh ich die fragliche Lastschrift zurück und komme eben so an mein Geld.
Hab die Nase voll von dem verstrahlten Karnevalsverein, die antworten ja nichtmal mehr auf Emails. Werde auch zeitlebens niemandem mehr diesen Saftladen empfehlen.
.. naja so muß man aber mit Sicherheit die 7,50 Euro Lastschriftgebühr zahlen, aber kommt wenigstens so an sein Geld.....
Was ist mit Auszahlung des KONTOguthabens bei Kündigung ?? Kriegt man das dann wenigstens ?
ZitatOriginal geschrieben von Saheke72
.. naja so muß man aber mit Sicherheit die 7,50 Euro Lastschriftgebühr zahlen, aber kommt wenigstens so an sein Geld.....
Was ist mit Auszahlung des KONTOguthabens bei Kündigung ?? Kriegt man das dann wenigstens ?
Ob und wann man Geld bekommt, kann ich dir im Verlauf der Woche sagen bzw. wenn die sich gemeldet haben.
Wenn die ne Gebühr von mir haben wollen, kriegen die von mir ein Schreiben in dem steht "die 7,50€ kann ich Ihnen nicht auszahlen, da es sich nicht um Gesprächsguthaben handelt".
Vor 2 Tagen habe ich denen auch ein paar nette Zeilen zurückgeschrieben, dass ich nicht bereit bin die aktuelle Rechnung anzuerkennen und ggfs. eine Rückbuchung veranlassen werde, falls diese 75 € nicht erstattet werden.
Aber eine Antwort habe ich bis jetzt nicht erhalten, obwohl die erste Antwortmail am nächsten Tag da war. Da wird wohl das Schreiben von einer Abteilung zur anderen gereicht.
Mir hat O2 nun geschrieben, dass Sie aus "Kulanz" meinem Kundenkonto 25 Euro gutschreiben würden, obwohl ich auf eine Auszalung bestanden hatte.
Beim Tarifwechsel würde auf die Bereitstellungsgebühr hingewiesen. Dies könne ich auch der Preisliste entnehmen.
Hat hier jemand ein Exemplar der besagten Preisliste vorliegen? Oder wo kann ich die überhaupt einsehen?
Unter o2online.de kann ich zumindest nirgends was zu dieser Bereitstellungsgebühr finden, ausser in den FAQs. Dort wird lediglich erklärt, dass die BnetzA diese gebühr vorschreibt.
Unter o2online.de gibt es eine "Liste der Tarifwechselgebühren"
Da steht nix von 25 Euro Bereitstellungsgebühr. Was meint O2 denn jetzt eigentlich genau mit "Preisliste"? Ich kenne mich da nicht so aus..
moin moin,
nachdem man es zunächst zweimal per mail abgelehnt hatte eine gutschrift zu erteilen und auf die bundesnetzagentur verwies, kam nun endlich die mail mit der gutschriftsbestätigung. hat allerdings immerhin 3 emails gedauert und den verweis auf die bundesnetzagentur gekostet, dass diese von keiner gebühr wisse. die formulierung des antwortschreibens war auch sehr witzig, man versteht meine verärgerung und schätzt mich als kunden, daher erhalte ich trotzdem eine gutschrift, obwohl nochmal geschrieben wird, dass eine bereitstellungsgebühr berechnet werden kann. also ganz ehrlich, dieses hin und her bei o2 kann ich echt nicht nachvollziehen. nicht dass ich mich jetzt beschweren möchte, doch noch die gutschrift erhalten zu haben, aber wenn ich eine saubere weste habe, dann muss ich meinen standpunkt auch nicht plötzlich ändern. naja, schau mer mal was da noch rauskommt!
einen schönen sonntag noch!
gruß,
marco
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