also, ich habe nach rechnungserhalt mit sofortiger wirkung die einzugsermaechtigung gekuendigt und werde diese erst wieder erteilen, wenn das kundenkonto mittels gutschrift glattgestellt worden ist...
Nach Wechsel in Card S erhebt O2 55 Euro Gebühr
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Zitat
Original geschrieben von Boeschop_first
Du bekommst in der Regel Guthaben nie aufs Girokonto überwiesen. Es steht auch in den AGB`s drin das Gutschriften als Gesprächsgutschrift ausgewiesen werden.
Sonderfälle sind natürlich wenn es keinen Vertrag mehr gibt durch Kündiung oder die Gutschrift recht hoch ist (also 100€ aufwärts).Naja, in dem Fall werd ich wohl die Lastschrift zurückziehen müssen, denn auch wenn O2 es "Kulanz" nennt, so habe ich eine Email der Kundenbetreuung, wo ausschließlich 25€ genannt sind.
Was in den AGB steht, ist völlig egal. Es geht um mein Geld, und wenn o2 fehlerhaft abbucht, dann heisst das nicht, daß sie das behalten dürfen.
Kann mir jemand sagen, wohin ich den korrekten Betrag abzüglich der fälschlichen 25€ überweisen kann? Ist das die o2 Kontoverbindung und als Verwendungszweck meine Telefonnummer?
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Zitat
Original geschrieben von pallmall
Naja, in dem Fall werd ich wohl die Lastschrift zurückziehen müssen, denn auch wenn O2 es "Kulanz" nennt, so habe ich eine Email der Kundenbetreuung, wo ausschließlich 25€ genannt sind.Was in den AGB steht, ist völlig egal. Es geht um mein Geld, und wenn o2 fehlerhaft abbucht, dann heisst das nicht, daß sie das behalten dürfen.
Kann mir jemand sagen, wohin ich den korrekten Betrag abzüglich der fälschlichen 25€ überweisen kann? Ist das die o2 Kontoverbindung und als Verwendungszweck meine Telefonnummer?
Kannst du tun, würde ich aber von abraten. Es ist ja nicht so das 02 das Geld behält. Du bekommst es ja wieder. Nur eben in Form von Gesprächsguthaben. Und so egal sind die AGB`s nicht, sonst gäbe es sie nicht.
Unter Umständen kann dir dann ne Kartensperrung passieren, das sie die Rücklastschrieft dir in Rechnung stellen (jeweils 15€) und dann Mahnung(en) usw...BV ist:
Hypo Vereinsbank
Ktn: 5713153
BLZ:70020270und als Verwendungszweck deine Kundennummer.
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Ja, hast irgendwie recht. Ich werd, sobald Guthaben auf der Rechnung auftaucht trotzdem versuchen, eine Überweisung zu veranlassen. Geht das nicht, kündige ich den Vertrag sobald das Guthaben aufgebraucht ist. Vertrauen in o2 habe ich jedenfalls nicht mehr.
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Wenns danach geht kannst du auch schon jetzt kündigen. Vor ablauf der Vertragslaufzeit kommst du eh nicht aus dem Vertrag raus. Und wer weis, vielleicht hast du ja bis dahin wieder Vertrauen...
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Zitat
Original geschrieben von Boeschop_first
Wenns danach geht kannst du auch schon jetzt kündigen. Vor ablauf der Vertragslaufzeit kommst du eh nicht aus dem Vertrag raus. Und wer weis, vielleicht hast du ja bis dahin wieder Vertrauen...Naja - wer so verärgert ist wird sich in den paar Wochen nicht umstimmern lassen
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Glaub ich auch eher nicht, aber manchmal passieren ja noch Wunder.
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Naja die 6 Wochen zum Monatsende beim Card S sind ja überschaubar spätestens dann gibt es ja das Geld zurück was noch eventuell als Rechnungsgutschrift da ist....
Achtung, zum 28.02.2007 kündigen geht noch bis zum 16.01.2007 :top: :top:
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ich hoffe mal, meine Frage passt hier einigmermaßen rein. Wollte nicht noch extra einen neuen thread dafür erstellen.
Also die Frage bezieht sich auf den O2 Tarif Genion S mit Handy.
Das Handy, was ich mir ausgesucht hab, kostet mit diesem Tarif über den http://www.first-handyshop.de 0€.
nun steht da, dass der Vertrag mit dem Genion S Tarif keine Mindestvertragslaufzeit hat und mit einer Frist von 3 Monaten zum ende des Kalendermonats gekündigt werden kann.
Meine Frage nun:
Muss hierbei das Telefon zurückgegeben werden oder wie soll man das verstehen? Man könnte ja sonst für 30€ ein top aktuelles Handy ergattern. -
Der Genion Card S hat keine fixe Vertragslaufzeit und kann mit entsprechender Frist gekuendigt werden. Der Genion S dagegen laeuft 24 Monate und kostet 10 EUR GG/Monat.
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