Nach Wechsel in Card S erhebt O2 55 Euro Gebühr

  • Crusader2004


    Sehr interessant, was man Dir da bei der BNetzA erzählt hat.


    Aufgabe der BNetzA ist neben diversen technischen Regulierungen alleine die Aufrechterhaltung und die Förderung des Wettbewerbs und nicht der Verbraucherschutz.


    Die BNetzA kann und wird nicht gegen irgendwelche Anschluß- oder Wechselgebühren bei O2 vorgehen. Dazu hat sie keinerlei Kompetenz.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Darum geht es ja auch nicht. Die BNetzA soll ja nicht gegen irgendwelche Gebühren als solche vorgehen, sondern nur gegen die Praktik von O2 zu behaupten, die BNetzA würde diese Gebühren vorschreiben!
    .

  • Nun, sie hat aber sehrwohl die Kompetenz, etwas zu untersagen, was angeblich in ihrem Namen eingetrieben wird.


    Darum geht es hier nämlich. Die BNetzA hat mir auch am Telefon und schriftlich erklärt, dass sie nicht in die Preisgestalltung zwischen Endkunde und Netzbetreiber eingreift. Ausnahmen sind eine Marktbeherrschende Stellung und die IC. O2 hat keine Marktbeherrschende Stellung und um IC geht es auch nicht.


    Also greift die BNetzA dahingehend ein, dass ein Unternehmen Gebühren in ihrem Namen fordert und nicht, weil O2 irgendwelche Anschlussgebühren nimmt.


    Meine Prognose: O2 wird in der nächsten Zeit stillschweigend diese ominöse Bereitstellungsgebühr umbenennen in Anschlussgebühr bei Neuverträgen und in Wechselgebühr bei Tarifwechsel. Die 25 Euro wird der Kunde wahrscheinlich so oder anders zahlen müssen.

    Hier stand mal eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP


    Meine Prognose: O2 wird in der nächsten Zeit stillschweigend diese ominöse Bereitstellungsgebühr umbenennen in Anschlussgebühr bei Neuverträgen und in Wechselgebühr bei Tarifwechsel. Die 25 Euro wird der Kunde wahrscheinlich so oder anders zahlen müssen.


    Naja, das Ding Wechselgebühr zu nennen macht sich sicher nicht so toll, wenn ich da schon eine Tarifwechselgebühr bezahlt habe, also zwei mal 25 Euro bezahlen soll.

  • So:


    Gerade eben lag in der Post ein Brief von der O2 Kundenbetreuung.
    Es war das Standardschreiben, in dem sie beteuern, mich als Kunden zu schätzen, und mir meine 50€ (für einen Duo) auf meinem Kundenkonto gutschreiben.


    Da ich mit den Karten tatsächlich telefonieren will, werden die 50€ sicherlich auch irgendwann aufgebraucht.


    Zur Vorgeschichte: Abgeschlossen am 24.11.2006, gewechselt am 30.11.2006 mit dem Versprechen, der Wechsel sei vollständig kostenlos. Am 04.01.2007 online die Rechnung mit 50€ "Bereitstellungsgebühr", sofort 3 Telefonate mit der Hotline geführt.
    Kein Hottie wollte mir eine Gutschrift geben, alle haben mich an die Kundenbetreuung und eine schriftliche Reklamation verwiesen. (Begründung: Auflage der BNetzA) In der selben Nacht noch ein Fax und eine eMail abgeschickt.


    Fall abgeschlossen.


    Fazit: Drannbleiben! Nicht locker lassen!

  • So, jetzt ist doch diese Standard-Nachricht mit der Bundesnetzagentur angekommen.


    Zitat

    Wir sind durch die Bundesnetzagentur rechtlich verpflichtet, für den
    o2-Genion-Online-Card-S-Tarif einen Bereitstellungspreis von einmalig
    25,00 EUR zu berechnen, da es sich um einen Tarif ohne
    Mindestvertragslaufzeit handelt.


    Habe nach der rechtlichen Grundlage gefragt :D

  • Zitat

    Original geschrieben von svonk
    was sagt denn eigentlich TM1 zu diesen "fakten"? ;)


    So, ich habe eben mit der Netzagentur persönlich gesprochen - was ich tatsächlich nicht für möglich gehalten habe stimmt: o2 lügt. Ich hatte wie gesagt aus den üblicherweise "gut unterrichteten Kreisen" die für mich eigentlich nicht anzuzweifelnde Information, dass es anders wäre. Trotz aller Schwierigkeiten die o2 hat - so eine dreiste Lüge hatte ich nicht erwartet und nicht für möglich gehalten. Da habe ich mich tatsächlich auf falsche Infos verlassen und mich daher geirrt.
    Die Netzagentur wird entsprechende Schritte einleiten - zunächst auf jeden Fall, dass diese Lüge von der Seite mit den FAQ entfernt wird. Also ausdrucken und sichern.
    Eine Gesprächsgutschrift i.H.v. 25,- bekommt man ja relativ problemlos spätestens beim 2. oder 3. Hotliner. Wer unbedingt eine Auszahlung will, der sollte o2 schriftlich dazu auffordern - die Netzagentur würde sich im Übrigen über jede schriftlichen Äusserungen von o2 die diese Unwahrheiten enthalten freuen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    So, ich habe eben mit der Netzagentur persönlich gesprochen - was ich tatsächlich nicht für möglich gehalten habe stimmt: o2 lügt.
    ...
    Eine Gesprächsgutschrift i.H.v. 25,- bekommt man ja relativ problemlos spätestens beim 2. oder 3. Hotliner.
    ...
    die Netzagentur würde sich im Übrigen über jede schriftlichen Äusserungen von o2 die diese Unwahrheiten enthalten freuen.


    1. Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. :D


    2. Stimmt leider nicht. O2 hat wohl ein paar Arbeitsanweisungen rausgeschickt, die dem einen Riegel vorgeschoben haben. Bei mir hat (s.o.) nur der schriftliche Einwand etwas gebracht, bei Rodelli ja scheinbar nicht einmal das.


    3. Dann ist ja gut, dass ich gestern abend noch eine Mail an die BNetzA geschrieben habe und die Hintergründe dieser O2-Aussage hinterfragt habe. ICh hatte die Hoffnung, dass die BNetzA bei mehreren Nachfragen endlich mal aktiv wird.


  • sind die 50€ gesprächsguthaben oder für alles gültig?


    ist es brutto oder netto (keine ahnung was es damit auf sich hat da wird wohl irgendwie die mwst raus- oder reingerechnet)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    sind die 50€ gesprächsguthaben oder für alles gültig?


    ist es brutto oder netto (keine ahnung was es damit auf sich hat da wird wohl irgendwie die mwst raus- oder reingerechnet)


    Es steht "... haben wir ihrem Kundenkonto ... 50,00€ (brutto) gutgeschrieben"


    Zitat

    Ein Brutto-Preis enthält bereits die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer (Brutto - Steuern = Netto).


    quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Brutto


    Und wenn es dem Kundenkonto gutgeschrieben wird, dann gehe ich davon aus, dass es am Ende jeder Rechnung mit dem jeweiligen Rechnungsbetrag (also für alle Rechnungsposten) verrechnet wird, bis das Guthaben aufgebraucht ist.

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