Nach Wechsel in Card S erhebt O2 55 Euro Gebühr

  • Zitat

    Original geschrieben von harvey


    So, mal schauen, was mir die BNA wohl antwortet, wenn ich sie nach diesem Zitat frage.


    Ich habe bereits eine Antwort vorliegen. Zitat aus der Antwort:


    Zitat


    [...] Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)).


    Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt danach grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service, einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens. Verträge mit den Telekommunikationsdiensteanbietern unterfallen also dem Privatrecht.


    Die Endkundenentgelte des Unternehmens O2 unterliegen nicht der Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Damit hat die Bundesnetzagentur auch keine Bereitstellungs- bzw. Wechselentgelte angewiesen.[...]

  • @seby


    Na wunderbar. Hoffe ich bekomme die gleiche Antwort von der BNA.
    Sollte O2 dann mir gegenüber schriftlich äussern, sie müssten die Gebühr erheben aufgrund BNA-Anordnung, werde ich dann wohl Strafanzeige wegen Betruges stellen.


    Bisher habe ich selber in keinem Schreiben von O2 diese Begründung vorliegen (ausser dem Passus in FAQ).

  • Gerade hat mir ein Hotline-Mitarbeiter erklärt, dass die Berechnung der Bereitstellungsgebühr auf Anweisung der Geschäftsführung erfolgt ist. Also kein Wort mehr von der BNA.


    Er hat mir empfohlen eine Mail an die Kundenbetreuung zu senden und Hoffnung auf eine wohlwollende Bewertung meines Falles gemacht.

  • Ach, liest man mit und rudert rückwärts?
    Zudem, was heisst wohlwollen- Du bestehst auf Deinem guten Recht!
    Und mir können sie jetzt anbieten was sie wollen, der Duo-Vertrag bleibt gekündigt.

  • Ich gaube solangsam einfach, dass es O2 drauf ankommen lässt. Sicher - es beschweren sich viele zurecht! aber es gibt mit sicherheit auch den einen oder anderen "dummen" der es auf sich sitzen lässt und schon hat man mehr umsatz ;)
    lächerlich

  • Bei mir wurde auch meine zweite Anfrage per Mail negativ beantwortet, wieder mit Verweis auf die Bundesnetzagentur.


    Zitat

    Wie in unserer letzten E-Mail bereits mitgeteilt, ist es uns lt. Auflage der Bundesnetzagentur nicht erlaubt, die Bereitstellungsgebühr zu erlassen bzw. zu erstatten.


    Na mal hoeren, was mir die BNetzA darauf antwortet.

  • @seby


    was sagt denn eigentlich TM1 zu diesen "fakten"? ;)


    o2 macht vermutlich die folgende arpu-foerdernde rechnung auf:


    1. kassieren der 25€ ohne gegenleistung bei den kunden, die sich nicht zur wehr setzen oder


    2. 25€ faktischen "mindestgespraechsumsatz" den kunden aufs auge druecken, die sich zwar wehren, jedoch nach bezahlung der rechnung lediglich ein abzutelefonierendes guthaben eingeraeumt bekommen. - das zielt vermutlich auf die zahllosen "schubladenvertraege" ab, die der eine oder andere in der letzten novemberwoche geschlossen hat...


    daher habe ich sofort die einzugsermaechtigung widerrufen und werde sie erst wieder geben, wenn meine kundenkonten bei o2 wieder glatt gestellt wurden. ;)

  • @seby: Wie hast du dich an die BNetzA gewendet? Ueber das Kontaktformular "Fragen an den Verbraucherservice Telekommunikation"?

  • Genauso hab ich es gemacht.
    Ich gehe davon aus, daß das tolle Gesprächsguthaben nach Vertragsende ausgezahlt wird. Ansonsten muß ich doch mal meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen... :mad:

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