Haustürgeschäft

  • Am 10.11.2006 erhielt mein Vater (75 Jahre) unangemeldeten Besuch eines (freien) Mitarbeiters von mobilCom.
    Dieser teilte ihm mit, dass er ab sofort bzw. ab Vertragsbeginn seine Telefonkosten minimieren kann und „überzeugte“ ihn zum Vertragsabschluss eines Mobilfunkvertrages. Ferner wurde ihm ein Merkblatt bzw. Werbeblatt ausgehändigt, wo einzelne Vertragskosten angekreuzt wurden. Da er kein Handy haben wollte, wurde das Angebot kurz geändert und er erhielt, kurz vor Weihnachten einen entsprechenden Wandler für sein Telefon. Weiterhin versicherte der Berater, dass er die Festnetznummer behalten kann (verschwieg jedoch, dass dann für das Festnetz weitere Kosten anfallen, denn er erhielt eine Rechnung von T-Com bis Januar 2007). Ihm wurde die Rufnummernübernahme in den neuen Vertrag suggeriert. Was genau er abgeschlossen hat, ist aus der (nicht gut lesbaren) Durchschrift des Vertrages nicht oder nur teilweise erkennbar und er konnte es mir auf Grund seines Gesundheitszustandes nicht erklären. Ferner konnte ich keine Unterschrift oder sonstige Angaben zum Verkäufer feststellen.


    Das Gerät wurde angeschlossen, doch die Gesprächsqualität miserabel (starke Nebengeräusche).


    Da die Widerspruchsfrist (14 Tage) verstrichen ist, ist ein einfacher Widerspruch nicht mehr möglich.


    Wie stehen die Chancen.



    HoBa

  • Der Mitarbeiter war wahrscheinlich gar nicht von Mobilcom, sondern von einer Drückerkolonne, die für Mobilcom tätig ist. :mad:
    Der Mann darf sich nicht als Mitarbeiter von Mobilcom ausgeben, wenn er dies nicht ist. Vielleicht ist der Vertrag somit unwirksam?

    Keep smiley ;-))


    Aitack

  • Sieht meiner Ansicht nach nicht gut aus... 10.11 ist schon lange her... einzige Möglichkeit wäre, wenn keine ordentliche Wiederrufsbelehrung erfolgt ist. Doch das nachzuweisen wird wohl schwer...
    Am Besten wäre mal bei Mobilcom selbst anzurufen und den Fall zu schildern, vielleicht können die ja was aus Kulanz machen?

  • "Was genau er abgeschlossen hat, ist aus der (nicht gut lesbaren) Durchschrift des Vertrages nicht oder nur teilweise erkennbar..."


    Ist es ein gültiges Vertragsdokument oder nicht? Erfüllt das Blatt die üblicherweise in einem Vertrag genannten Anforderungen?


    Der Verkäufer muss nachweisen können, dass er eine Widerrufsbelehrung gegeben hat! Nicht umgekehrt!


    Sache ist für den Anwalt oder vorerst jemanden der die ersten Gegenschläge ohne Fehler macht.

    Gruß
    Peter
    ******************************

  • Wenn nicht alle Unterlagen zum Vertrag an der Haustür übergeben wurde, beginnt die Widerrufsfrist bei Posteingang. Wenn die Widerrufsbelehrung nicht erfolgte, was anzunehmen ist, ist der Vertrag zu jeder Zeit widerrufbar. Problem ist nur dann, wenn die Belehrung trotzdem unterschrieben wurde. Sollten Zusagen gemacht worden sein um den Vertragsabschluß zu bekommen, die aber nicht eingehalten wurden, dann könnte eine Täuschung und somit ein Betrug vorliegen.


    Mein Tipp:
    1. Sofortiger Widerruf mit Einschreiben und Rückschein. Reaktion abwarten.
    2. Strafanzeige erstatten. Über die Strafanzeige kommst Du auch an die Personalien des Verkäufers und alle Unterlagen. (Dein Anwalt freut sich auch über die kostenlose staatliche Hilfe ;-) )


    Viel Glück!

  • Hallo Peter,


    Erst einmal vielen Dank.


    Die Durchschrift ist ein offizieller Druck (mit Vordrucknummer) und die Widerrufsbelehrung wurde unterschrieben. Also was das betrifft, bin ich mir im klaren.
    Das Werbeblatt kann jeder herstellen. Nun habe ich die Werbung von MobilCom beachtet, da ich persönlich gebunden bin, ob diese zu diesem Zeitpunkt so angeboten wurde.
    Mir ging es um die gemachten Versprechungen, wo es schwierig wird, eine Beweiskraft anzutreten (Aussage gegen Aussage) - wem wird MobilCom glauben???


    Vielen Dank noch mal und einen guten Rutsch
    HoBa

  • Wo ist hier eine Täuschung zu erkennen? Es wurde doch ein Merkblatt/Werbeblatt gereicht, auf dem die bestellten Optionen angekreuzt wurden. Dass man diese nicht mehr lesen kann, kann vor Ort bemängelt werden ...


    Es wurde auch noch nicht geschildert, was für ein Produkt gekauft wurde. Evtl. lässt sich an der Sprachqualität noch was machen und die Sache ist unter dem Strich doch zum sparen geeignet, wenn etwa der Festnetzanschluß gekündigt werden kann.


    § 312d BGB
    (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.



    --> Es wurde ja auch ein "Kasten" geliefert. Die Frist begann also erst zu laufen, als der "Kasten" gelifert wurde. Dann waren 2 Wochen Zeit, die Qualität zu testen. Der Käufer wurde hier also nicht so schlecht gestellt, wie man meinen könnte.


    Im Übrigen kann ich auch nur empfehlen zunächst einen Widerruf schriftlich einzureichen und eine Reaktion abzuwarten. Die Widerrufsbelehrung wurde garantiert unterschrieben, da ist der Verkäufer also auch beweisfähig -- > rechtlich wohl nichts zu machen.


    Aber jetzt Betrug zu schreien ist wohl daneben. Da solltest ihr euch erst mal den Wortlaut des § 263 StGB reinziehen.

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  • Also ich gehe mal davon aus, dass es sich um "wasserfestes" Vertragsdokument handelt. Wenn nicht sogar von Mobilcom selbst und der Drücker schreibt nur seine Vemittler-Nummer drauf, von daher....


    "Mit dem schwer nachweisen", meine ich das es sicherlich auch noch eine Option (Widerufsbelehrung erhalten) im Vertrag gibt/gab die angekreuzt und mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt wurde.


    Zum Thema Zusagen: Aussage gegen Aussage!


    Probleme über Probleme...


    Wie schon mehrmals erwähnt, am Besten zum Anwalt...


    Viel Glück noch....



    *hab wohl zu lange mit dem Schreiben gebraucht* :D

  • Zitat

    Original geschrieben von HoBa



    Die Durchschrift ist ein offizieller Druck (mit Vordrucknummer) und die Widerrufsbelehrung wurde unterschrieben. Also was das betrifft, bin ich mir im klaren.


    Die Widerrufsbelehrung im Vordruck enthält in gar nicht so seltenen Fällen formale Fehler ... in diesem Fall beginnt die Frist erst einmal nicht.


    Das würde ich schon prüfen lassen ... etwa durch den örtlichen Verbraucherschutz.


    Gruß aus Wedau

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