Re: Re: Schmutziges Auto durch Baustelle - Schadensersatz möglich?
ZitatOriginal geschrieben von Mephisto
In der von Dir geschilderten Sachlage dürfte ein Fall der unerlaubten Handlung vorliegen (§823 I BGB, "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."), welche Dir eine Anspruchsgrundlage für eine Schadensersatzforderung liefert.
Eigentlich kann man ja bei derartig seltsam anmutenden Forderungen nur hoffen, dass einem solche Menschen nie im RL über den Weg laufen. (Besteht da evtl. eine Verwandschaft mit einem gewissen Sushi-Master?).
Beleuchten wir das aber trotzdem einfach spaßeshalber aus der rechtlichen Sicht:
Was wurde hier verletzt bzw. geschädigt?
Leben? Nö
Körper? Auch nein (und nein erhöhter Blutdruck wg. aufregens zählt nicht)
Gesundheit? Siehe Körper
Freiheit? Nope
Eigentum? Auch nicht, und bevor hier einer schreit: Das Auto als Eigentum des TE wurde nicht beschädigt. Ein bißchen Staub ist kein Schaden, das ist nur Dreck
sonstiges Recht? Nada
Was für einen Schaden (und nein es geht dabei nicht um geistige!) hat der TE nun?
Durch die exessive Nutzung der Waschanlage hat er einen Vermögensschaden, d.h. er hat nach dem Anlagenbesuch weniger Vermögen als vorher bzw. als Auswirkung der Verschmutzung im Endeffekt weniger im Geldbeutel.
Das dumme ist nur, dass dies ein reiner Vermögensschaden ohne Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut (Leben, körperliche Integrität, Eigentum, etc) ist.
Reine Vermögensschäden werden aber nur bei vertraglicher Haftung ersetzt.
Ergebnis: Kein Anspruch des TE aus § 823
Ähnliches wird immer gern im Zivilrecht für Einstiegsbeispiele genommen:
Autofahrer A fährt Kind K an, dies wird von Oma O beobachtet, die dadurch einen Schock erleidet und behandelt werden muss.
Hat Oma O Ansprüche gegen A? Kommt vom Ergebnis aufs selbe raus.
Und wie sagte einer meiner Profs immer so schön:
"Das gehört zum persönlichen Lebensrisiko"
Optional empfehle ich den Bau eines hermetisch abgeschlossenen Carports oder der Anschaffung eines Ganzautokondoms, welche dann natürlich auch dem bösen Staubmacher in Rechnung gestellt wird.
CH