Schmutziges Auto durch Baustelle - Schadensersatz möglich?

  • Re: Re: Schmutziges Auto durch Baustelle - Schadensersatz möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von Mephisto


    In der von Dir geschilderten Sachlage dürfte ein Fall der unerlaubten Handlung vorliegen (§823 I BGB, "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."), welche Dir eine Anspruchsgrundlage für eine Schadensersatzforderung liefert.


    Eigentlich kann man ja bei derartig seltsam anmutenden Forderungen nur hoffen, dass einem solche Menschen nie im RL über den Weg laufen. (Besteht da evtl. eine Verwandschaft mit einem gewissen Sushi-Master?).


    Beleuchten wir das aber trotzdem einfach spaßeshalber aus der rechtlichen Sicht:


    Was wurde hier verletzt bzw. geschädigt?


    Leben? Nö


    Körper? Auch nein (und nein erhöhter Blutdruck wg. aufregens zählt nicht)


    Gesundheit? Siehe Körper


    Freiheit? Nope


    Eigentum? Auch nicht, und bevor hier einer schreit: Das Auto als Eigentum des TE wurde nicht beschädigt. Ein bißchen Staub ist kein Schaden, das ist nur Dreck


    sonstiges Recht? Nada


    Was für einen Schaden (und nein es geht dabei nicht um geistige!) hat der TE nun?


    Durch die exessive Nutzung der Waschanlage hat er einen Vermögensschaden, d.h. er hat nach dem Anlagenbesuch weniger Vermögen als vorher bzw. als Auswirkung der Verschmutzung im Endeffekt weniger im Geldbeutel.


    Das dumme ist nur, dass dies ein reiner Vermögensschaden ohne Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut (Leben, körperliche Integrität, Eigentum, etc) ist.


    Reine Vermögensschäden werden aber nur bei vertraglicher Haftung ersetzt.


    Ergebnis: Kein Anspruch des TE aus § 823


    Ähnliches wird immer gern im Zivilrecht für Einstiegsbeispiele genommen:


    Autofahrer A fährt Kind K an, dies wird von Oma O beobachtet, die dadurch einen Schock erleidet und behandelt werden muss.
    Hat Oma O Ansprüche gegen A? Kommt vom Ergebnis aufs selbe raus.



    Und wie sagte einer meiner Profs immer so schön:
    "Das gehört zum persönlichen Lebensrisiko"



    Optional empfehle ich den Bau eines hermetisch abgeschlossenen Carports oder der Anschaffung eines Ganzautokondoms, welche dann natürlich auch dem bösen Staubmacher in Rechnung gestellt wird.


    CH

  • Re: Re: Re: Schmutziges Auto durch Baustelle - Schadensersatz möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Eigentlich kann man ja bei derartig seltsam anmutenden Forderungen nur hoffen, dass einem solche Menschen nie im RL über den Weg laufen. (Besteht da evtl. eine Verwandschaft mit einem gewissen Sushi-Master?).


    Ich versteh' zwar nicht konkret, warum Du mich jetzt so angehst, aber sei's drum. Ich hab das ganze einfach mal aus Spaß an der Freud' rechtlich betrachtet. Mir ist das sowas von Latte ob Goddzilla sich munter durch's Leben klagt oder nicht... :rolleyes:


    Zitat


    Beleuchten wir das aber trotzdem einfach spaßeshalber aus der rechtlichen Sicht:


    Was wurde hier verletzt bzw. geschädigt?


    Eigentum? Auch nicht, und bevor hier einer schreit: Das Auto als Eigentum des TE wurde nicht beschädigt. Ein bißchen Staub ist kein Schaden, das ist nur Dreck


    Halbwissen olé...


    Du wirst in Deinem Eigentum geschädigt, Punkt. Ob nun großartig oder weniger großartig ist erstmal völlig irrelevant. Es geht hier einzig um die Anspruchsgrundlage einer Schadensersatzforderung. Und diese liegt einfach mal ohne wenn und aber dadurch vor. Ob Du diese nun hinnehmen musst oder nicht, das ist Sache des Gerichts (sollte man wegen so eine in meinen Augen lächerlichen Lappalie tatsächlich klagen wolle - aber das steht auf einem völlig anderen Blatt und ist mir sowas von piepegal...)


    Genau darum geht's übrigens bei der u.H.


    Zitat


    Autofahrer A fährt Kind K an, dies wird von Oma O beobachtet, die dadurch einen Schock erleidet und behandelt werden muss.
    Hat Oma O Ansprüche gegen A? Kommt vom Ergebnis aufs selbe raus.


    nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich..


    Zitat


    Und wie sagte einer meiner Profs immer so schön:
    "Das gehört zum persönlichen Lebensrisiko"


    Damit hat er auch Recht, nur das allegemeine Lebensrisiko ist eine ganz andere Thematik und spielt erst dann eine Rolle, wenn es um die Bemessung, ob der Staub nun im wahrsten Sinne des Wortes geschluckt werden muss, oder nicht, geht.


    Zitat


    Optional empfehle ich den Bau eines hermetisch abgeschlossenen Carports oder der Anschaffung eines Ganzautokondoms, welche dann natürlich auch dem bösen Staubmacher in Rechnung gestellt wird.


    Entweder so :) oder einfach 50m weiter weg parken ;)



    Wie gesagt, ich hab die Frage aus reinem Jux und Dollerei beantwortet;
    ob das ganze nun eine völlig überzogen Spinnerei in der Art ist, daß man Gerichte, die eh schon wahnsinnig viel am Hut haben, mit Lächerlichkeiten zumüllt oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt.

  • Gegen eine leichte Verschmutzung des Autos wird keiner was machen wollen bzw. können.
    Allerdings gibt es auch Baustellen, die rumdum alles in Staub und Dreck versinken lassen. Wenn weiße Fassaden plötzlich braun sind oder die Fenster nicht mehr als solche benutzt werden können besteht schon mal Bedarf sich zu wehren. Aus Kostengründen werden halt oft entsprechende Schutzmaßnahmen wie Abdeckung von Fassaden nicht durchgeführt oder gerne auch mal die tägliche Straßenreinigung vergessen. Ist schon toll, wenn rund um Großbaustellen alle Straßen mit einer dicken Lehmschicht überzogen sind.


    Aber der Threadersteller ist eben ein bißchen hypersensibel was Störungen seines Lebensablaufes angehen. Aber irgendein Hobby hat eben jeder.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Ich würd ja einfach mal auf der Baustelle fragen, ob die nicht nach getaner Arbeit das Auto waschen können. :D


    Aber dann lesen wir hier bestimmt demnächst: "Bauarbeiter haben mein Auto beschädigt. Wie am Besten dagegen vorgehen?". ;)

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Nein, es wird heissen: Mein Auto wurde während der vom Bauherrn finanzierten Autowäsche beschädigt-wen darf ich jetzt verklagen? Den Bauherrn oder den Waschanlagenbetreiber? -ROFL-

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Und den Hersteller der Bürsten und Lappen in der Waschanlage bitte nicht vergessen.

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    Ericsson T39m
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  • Doch, ich bin noch da und lese Eure Antworten - teilweise mit großer Enttäuschung, denn leider sind rund 90% Offtopic und Schrott. :flop:


    Da einige nicht lesen können, schreibe ich nochmal etwas deutlicher: Ich habe nix von verklagen oder Anwalt gesagt, ich habe nur nach Erfahrungen mit einer solchen Situation gefragt.


    Ich sehe es nämlich nicht ein, etwas zu bezahlen was ich vielleicht gar nicht bezahlen muss. Ganz besonders, wenn alle anderen davon (also von der Baustelle) profitieren (Werbeleute, Bauarbeiter, Baustoffhändler, Architekten, Gemeinde, Makler) - und ich als einziger soll als Geschädigter zahlen. 10 € / Woche für Reinigung ist doch nichts im Vergleich zu den sonstigen Kosten des Projekts.


    Nochmal: Das Auto steht auf meinem Parkplatz, für den ich jeden Monat die Hypothek tilge - ich sehe es nicht ein, das Fahrzeug wo anders hinzustellen zumal auf der Straße noch ganz andere Gefahren lauern...


    Und es ist nicht nur ein bisschen dreckig, sondern das Heck ist so grau-braun, daß man nichts mehr durch die Heckscheibe sieht. Die Autos von Leuten, die an der Camel Trophy teilnehmen oder auf einem Militärstützpunkt arbeiten sind sauberer...


    Dennoch habe ich aus den Postings viel gelernt, z.B. daß meine österreichische Freundin absolut recht hat wenn sie sagt, daß sich die Deutschen alles einfach so gefallen lassen. Ich kann's zwar immer noch nicht glauben, aber wenn jemandem von Euch die Handtasche weggerissen wird rennt Ihr wahrscheinlich dem Dieb hinterher um ihm dann auch noch den Geldbeutel aus der Jackentasche zu geben... :rolleyes:


    Und ich kann ein paar TTler jetzt besser einschätzen - ein paar haben Ihr wahres Gesicht gezeigt. Andere wiederrum (z.B. BB007 und Printus) geben meist höchst sinnvolle, manchmal aber auch Nonsensantworten - sehr verwirrend...


    Ach ja: DANKE an die 10%, die sinnvolle Antworten gegeben haben.

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Also wo wir damals n größeres altes Haus abgerissen hatten da ist unser Bauleiter auch zu den im Umkreis gelegenen Häusern gegangen und hat den Anwohnern 10 DM in die Hand gedrückt, die Autos waren auch sehr dreckig geworden.


    Mich selber würde das auch stören, immerhin ist das Auto n Wertgegenstand. Auch sollte man bedenken daß z.B. Kalkstaub in verbindung mit Wasser sehr Aggessiv werden kann...

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Ich hab nicht gesagt, dass ich gleich einen Anwalt einschalten würde, sondern mir von ihm Rat holen. Anscheinend ist ja hier niemand kompetent genug eine vernünftige Aussage zu geben......


    Aber ihr seid cool drauf... :top:

    16610LV

  • Re: Re: Re: Re: Schmutziges Auto durch Baustelle - Schadensersatz möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Ich versteh' zwar nicht konkret, warum Du mich jetzt so angehst, aber sei's drum. Ich hab das ganze einfach mal aus Spaß an der Freud' rechtlich betrachtet. Mir ist das sowas von Latte ob Goddzilla sich munter durch's Leben klagt oder nicht... :rolleyes:


    Musst Du nicht verstehen, Du warst damit ja auch nicht gemeint, musstest nur als Zitat herhalten, weil Du den § 823 im Posting hattest.



    Wo Du aber nun Schaden am Auto/Eigentum siehst kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Habe hier gerade keinen Kommentar zur Hand, daher mal was aus dem Netz:


    "Die Eigentumsverletzung liegt in der Beschädigung, Zerstörung oder Entziehung einer Sache, die im fremden Eigentum steht."
    http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-823-1.htm


    Ist das hier der Fall? Ist das Auto beschädigt, zerstört oder entzogen? Imho nein.


    Auch nach Strafrecht wäre es nicht mal Sachbeschädigung, da zum
    "beschädigen" eine nicht unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz gehört. (Nur verschmutzte Sachen können gereinigt werden, und nein Graffitis sind keine Verschmutzung...)


    Aber das ist ja auch eigentlich egal, denn grau ist alle Theorie...


    godzilla
    Ich weiß nicht wieso Du jetzt hier noch einen auf beleidigte Leberwurst machst.
    Du wählst einen Titel mit "Schadensersatz möglich?", dass ist nun mal ein Begriff der primär mit rechtlichen Auseinandersetzungen verbunden ist.
    Auch wenn Du nicht direkt was von Anwalt und verklagen schreibst.


    Die Art und Weise + die Tatsache dass Du ja offensichtlich bisher keinen eigenen Versuch unternommen hast mal sachlich mit den Verantwortlichen zu reden legt nun einmal die Vermutung nahe, dass Du einer von denen bist die wirklich mit jedem Mist vor dem Kadi landen (wollen).


    CH

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