Aufbewahrungsfrist des Handels bei reklamierter Ware

  • Hallo TT-ler,


    vorweg: ich habe keinen besseren Thread-Titel finden können, und ich habe nichts geraucht. :)


    Zum Fall:


    ich habe in 12/2002 (!!!) eine Jacke bei Einzelhändler reklamiert ( Wert rund 300 Euro ).


    In 01/2003 habe ich vom Händler Bescheid bekommen, das der Hersteller der Jacke keine Garantie aus Gründen XYZ übernimmt, die Jacke hat der Hersteller an den Handel zurückgeschickt ( und diese liegt zur Abholhung bereit ), der Händler würde bei Neukauf einer anderen Jacke "einen Rabatt aus Kulanz" gewähren.


    So weit, so gut.


    Am letzten Wochenende habe ich meine alten Akten sortiert ( um mal ein wenig zu entsorgen ), und dabei fiel mir der Abholzettel / Reklamtionszettel der Jacke in die Finger.


    Ich heute mal zum Händler und den Zettel abgegeben, mit der Bitte ich wolle die Jacke abholen. :)


    Was dann passiert ist, kann sich ein jeder denken.


    O-Ton des Filialleiters: ...das habe ich in all meinen Jahren noch nicht erlebt.....Da habe ich heute abend mal was, was ich in mein Tagesberichtheft schreiben kann.... :)


    Wie zu erwarten war, war die Jacke nicht mehr im Laden "auffindbar", er wolle sich aber schlau machen, und mich schneller anrufen wie ich mich um meine Jacke gekümmert habe. :)


    Der Anruf kam: die gesetzl. Aufbewahrungsfrist wäre abgelaufen ( wie lange die Frist war wusste er natürlich nicht ), und alle Kleidungsstücke die nicht abgeholt werden, würden nach 1-2 Jahren dem Roten-Kreuz gespendet.



    Baff...


    Nun würde ich gerne mal aus reinem Interesse ( ich möchte keinen Rechtsstreit odgl. mit dem Händler, schließlich habe ich und kein anderer geschlampt, wissen, ob Ihr wisst / Euch denken könnte wie lange eine solche Aufbewahrungsfrist ist.


    Einzig was ich nicht ganz okay finde ist, das mich keiner vom Laden angerufen hat um mir zusagen das es "fünf vor zwölf" ist und die Jacke ansonst zum DRK geht ( meine das aber nicht so hart wie ich es geschrieben habe ).Ich habe nur in 01/2003 den Anruf bekommen, das Jacke zur Abholung bereit liegt usw ( siehe oben ).


    :)


    Würde mich sehr über Antworten freuen.


    mfg
    thorty

  • Der Händler hat dir damals bescheid geben, das die Jacke abgeholt werden kann. Damit hat er denke ich mal seine Pflicht mehr als erfüllt. Dann jedem der nicht kommt nochmal hinterzutelefonieren würde ich auch nicht tun.

  • ...


    Hi,


    klar hat er seine Pflicht erfüllt.


    Ist nur mal eine Frage aus Interesse von mir.


    Ich habe es seinzeit wirklich voll vergessen, zumal der Handel ca. 100 km von mir ist.


    Ich werfe dem Handel nichts Ernstes vor, bitte mein Eingangsposting auch mit ein wenig Humor sehen... :)


    mfg
    thorty

  • Hi,


    ich kenne die sogenannte Verjährung, dass bedeutet man hat 1 Jahr Recht etwas wieder zu bekommen bzw. einen Anspruch drauf ein Artikel/Leistung hat. Ist das Jahr verstrichen hat man kein Anspruch mehr.


    Es natürlich schön, wenn sich jemand darüber hinaus kulant zeigt und sein bestes gibt.


    cu Dirk

  • strassl


    Hi,


    1 Jahr, schau mal an, das ist ja schonmal was.


    Naja, wenn die Jacke wirklich an das DRK gespendet wurde, hoffe ich mal das sie auch einem wirklich Bedürftigen zu Gute gekommen ist.......


    Wie bescheuert muß ich gewesen sein????? (nicht das es nun gespendet wurde, sondern die Jacke "zu vergessen"... ). :)


    mfg
    thorty

  • Re: strassl


    Moin moin,


    Zitat

    Original geschrieben von thorty
    (...)
    Naja, wenn die Jacke wirklich an das DRK gespendet wurde, hoffe ich mal das sie auch einem wirklich Bedürftigen zu Gute gekommen ist.......
    (...)


    Wobei die allermeisten Altkleidersammlungen nur durch gewerbliche Unternehmen im Namen einer Hilfsorganisation durchgeführt werden. Die Kleidung wird grob sortiert (noch gut zu tragen als second-hand oder eben ausschließlich zur Verwertung) und weiter verarbeitet.
    Teilweise werden die Hilfsorganisationen am Kilopreis des Sammelgutes beteiligt oder "verkaufen" gegen Lizenzgebühr ihren "guten" Namen... .


    Wobei in Braunschweige sehe ich oftmals die echten DRK-Lkw. die Sammelstationen anfahren.


    Gruesse vom KURTi

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