Base Roaming Abzocke

  • Also ich verstehe den Titel irgendwie nicht-


    was hat es denn mit Abzocke zu tun, wenn man sich im Nachbarnetz eingewählt hat (egal ob wissentlich oder nicht)- meinst du da geht ein Vorsatz seitens E-Plus aus oder wie ?



    Ich meine ich wäre mit Sicherheit auch erbittert über 700 Euro- aber die Preise sind jederzeit einsehbar und das es noch dazu schweineteuer ist weiß auch jeder :) .


    Dennoch wünsche ich dir, dass du mit E Plus ins Reine kommst und das Geld nicht zahlen musst (die sind kulant).


    Kaan

  • Hier kann ich Kaan nur zustimmen, es hat nichts mit Abzocke zutun, den Abzocke ist wenn jemand absichtlich überhöhte Preise fordert. Da hier wohl weder BASE noch der Kunde etwas dafür kann ist es werde Abzocke noch dummheit sondern ein versehen.


    Also ich kenne E+/BASE auch nur als sehr Kulant, die sollten mit sich reden lassen.

  • Zur Aufklärung der Sachlage kann man sich vielleicht mal überlegen, wer in einem Rechtsstreit was belegen kann und wer wofür verantwortlich ist.


    BASE wird über den ausländischen NB belegen können, dass man im ausländischen Netz eingebucht war.


    Dass das Endgerät auf "automatische Netzwahl" eingestellt war, ist wohl unstrittig.


    Dass der Anwender ständig geprüft hat, dass er immer noch im Heimatnetz eingebucht war, wird sich leider nicht beweisen lassen. Einmal richtig eingebucht heisst bei automatischer Netzwahl ja nicht, dass man im richtigen Netz BLEIBT.


    Falls irgendeine Hard- oder Software falsch angezeigt hat, ist evtl. der Hersteller haftbar zu machen - nicht der Netzbetreiber, falls das nicht zusammen fällt. Auch das wird schlecht nachzuweisen sein.


    Kurz: fragt die Rechtsschutzversicherung, ob sie unter den Voraussetzungen eintritt - kleine Umfrage unter den anwesenden Juristen hat bei mir keinen ergeben, der klagen würde - vielleicht habt ihr andere.


    Seraphim

    Zitat

    ... Ihr wisst alles besser und ich weiß gar nichts,


    Das hätte ich jetzt nicht so gesagt, aber widersprechen möchte ich dir auch nicht ;)


    Vielleicht warten wir mal die Reaktion der Beteiligten ab, wie sich die Sache entwicklt.

  • Also, ich lebe im Bodenseeraum, und kann unabhängig von dem Problemfall hier, klar sagen, dass automatische Netzwahl in einem solchen Gebiet, egal mit welchem Netzbetreiber, grob fahrlässig ist.


    Manuelle Netzwahl ist Pflicht.
    Man ist sonst schneller im Schweizer Netz eingebucht, als man gucken kann.

  • Da gab es doch mal eine Frau, die war in Aalbeck oder so und hat da ploetzlich ueber das polnische Netz telefoniert. Was hat der Richter gesagt: Rechnung war falsch , da sie nachweislich Deutschland nicht verlassen hatte und laut ihrem Vertrag Gespreache innerhalb Deutschlands eben so und so viel Kosten. Urteil raussuchen und im einwurfeinschreiben des Widerspruchs zitieren. Die Mobilfunkbetreiber sind immer gern kulant, wenn sie im Unrecht sind...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Ist ja auch logisch, warum eine Rechnung mit Roaminganteil bekommen wenn man nicht im Ausland war.


    Aber da es andere besser wissen und sich wesentlich besser auskennen ... :rolleyes:

  • ... weil der "Aufenthalt" in einem ausländischen Netz reicht! Aber du glaubst es ja nicht.


    Vertrau den Leuten hier, die viel in den Grenzgebieten zu NL, B, DK, F, CH, A zu tun haben oder dort leben, die kennen das alle.


    qwqw: hast du ne Quelle oder ein Aktenzeichen dazu? So hilft das leider dem TE nicht viel weiter, das müsste man schon genauer sagen können.

  • driftwood


    ... so langsam habe ich genug von dieser Art und Weise, ich habe 6 SIM Karten in Dauereinsatz, spreche 4 Fremdsprachen fließend und kenne mich in der Gesetzgebung zur Genüge aus.


    Eine Rechnungstellung durch einen Roamingpartner ist UNMÖGLICH solange der Vetragsnehmer das Vertragsgebiet nicht verlassen hat, es ist vollkommen unerheblich ob sich das Handy in ein Netz des Roamingpartners einbucht oder nicht, denn es hat sich, hier Deutschland, nicht ins Roamingpartnernetz einzubuchen sondern ausschließlich das Vertragsnetz zu nutzen. Umgekehrt hat das Roamingpartnernetz in Deutschland nichts zu suchen, da es gar keine Betriebslizenz der Bundesnetzagentur hat und somit nicht befähigt ist Leistungen anzubieten und daraus resultierende Kosten abzurechnen, auch wenn es über den Partner, in diesem Fall Base, erfolgen würde.


    Wann versteht das endlich jemand? Solange ich mich in Deutschland aufhalte ist es nicht mein Problem mit welchen Netzproblemen mein Vertragspartner zu kämpfen hat, das einzige was mich zu interessieren hat ist, daß der Vertrag durch den Vertragspartner erfüllt wird.


    Entsehen Kosten durch mangelnde Netzinfrastruktur so hat der Netzbetreiber anfallende Kosten selbst zu tragen.

  • du kannst 8 Fremdsprachen sprechen und 17 SIM-Karten haben und nen schwarzen Gürtel in Origami :)


    Recht hast du leider trotzdem nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Seraphim
    Eine Rechnungstellung durch einen Roamingpartner ist UNMÖGLICH solange der Vetragsnehmer das Vertragsgebiet nicht verlassen hat,

    Natuerlich ist es moeglich, sonst gaebe es diesen Thread nicht.

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