ZitatOriginal geschrieben von Seraphim
driftwood
Die Rechtsgültigkeit der Roamingabrechnung ist nicht gegeben, da der heimische Netzanbieter eine Auflage der Bundesregierung hat die Netzversorgung sicher zu stellen andernfalls HÄTTE der heimische Netzanbieter den Kunden in den AGB darauf hinzuweisen, daß Roamingpartner in den Grenzgebieten die Versorgung übernehmen und mit erhöhten Kosten zu rechnen ist und den Abschnitt habe ich noch in keiner AGB gelesen.
Auf was soll denn der Kunde sich sonst berufen als darauf, daß er eben auf heimischen Boden war??? Mit Deiner Begründung könnten die Kroaten Ihre Netzsignale verzehnfachen und in Süddeutschland Roamingabrechnungen stellen.
Das ist doch riesen quatsch, was du da erzählts. Die deutschen Betreiber haben überhaupt keine auflagen irgetwas sicher zu stellen. Es gibt dort ausreichend E+ GSM Versorgung, dann hätte er halt im GPRS Surfen müssen. Auch muss E+ auf nichts in den AGB hinweisen, es ist eben so das man Funkwellen nicht aufhalten kann dort gibt es dann halt zu den Deutschen Netzen noch Ausländische Netze. Wenn ich ich hier 50km weiter richtung Frankreich fahre und mich auf einen Berg stelle bekomme ich auch alle 3 Franz. Netze rein und das obwohl ich noch gut 30km von der Grenze weg bin. Wenn ich dann über SFR Telefoniere oder Surfe ist das meine schuld und nicht die von BASE.