Base Roaming Abzocke

  • relaxfirst74


    ... Deine Eltern und Verwandten haben vor Gericht eine verminderte Bestätigungsfähigkeit, darauf zu bauen wäre falsch.


    Richtig ist jedoch Deine Annahme, daß die technische Funktion INNERHALB des nationalen Heimatnetzes (Base/E+) funktionieren MUSS! Unabhängig von der Laptopkarte (geklonte SIM ist außer Acht zu lassen, denn SIM klonen funktioniert nur mit V1 Karten, Base hat nur V2 Karten und UMTS Karten sind schon dreimal nicht zu klonen)


    Eine Überprüfung der Funktionalität der Technik läßt sich bei Base/E+ ganz einfach feststellen, da das Einloggverfahren bei Base dokumentiert ist. D.h. die Empfangseinheit die, den Raum auf deutscher Seite versorgt, bei der Du Dich eingeloggt hast zeigt Base/E+ sehr wohl an wo Du gesurft hast.


    Ich setze jetzt voraus, daß Du wirklich nicht in Österreich warst. In diesem Fall hat Base/E+ das Problem, daß Du Dich auf nationalem Gelände bewegt hast, Du die Bestätigung bekommen hast (visuelle Anzeige Deiner Datenkarte) und dennoch von einem Ausländischen Netzbetreiber abgerechnet worden bist. Deine Ansprüche wirst Du in diesem Fall an Base UND den österreichischen Roamingpartner richten müßen, falls Base keine Kulanz übernimmt, um die Kosten wieder zu bekommen. Den Nachweis ob und wer Dich abgerechnet hat bekommst Du mit Einsicht in Deine laufende Rechnung. Den Einspruch gegen die Rechnung schriftlich oder per Fax erst NACH Rechnungserhalt senden, zuvor das Thema telefonisch mit dem second level Service klären versuchen.


    Weiter solltest Du darauf achten, daß der Roaminpartner, wenn Du auf nationalem Boden Dich bewegt hast, im für Ihn nicht rechtsgültigem Raum "gewildert" hat und somit die Rechnungsstellung des Roamingpartners an Base unrechtmäßig erfolgt ist.


    Somit ist erste Frage die Du nachweisen mußt und solltest, daß Du während des Surfzeitraumes in Deutschland warst (Protokoll des Einloggens bei Base/E+ anfragen, hast Du evtl. noch Telefonate geführt während des Surfens?, deshalb Rechnung abwarten und kontrollieren)


    Sollte es soweit kommen, daß ein Gutachter notwendig wird, wird die Frage interessant wo der Login bei welcher Empfangszelle stattgefunden hat.

  • ist ja mistig...
    dann muß ich jetzt wirklich zahlen
    und komme aus der scheiße nicht mehr raus


    Kennt denn keiner ein gutes Argument, damit Base mir ein Teil nachläßt

  • relaxfirst74


    ... Du mußt gar nichts zahlen, WENN Du in Deutschland warst.


    Einspruch gegen die Rechnung erheben und wenn sich nichts machen läßt den Rechtsweg nehmen, Deine Chancen, daß Base auf den Kosten sitzen bleibt sind mehr als gut, vorausgesetzt Du bist ständig in Deutschland gewesen.


    Den Einspruch, als kurzen vierzeiler mit einer Begründung, daß Du Einspruch gegen die Rechnungsstellung Roaming erhebst.

  • Zitat

    ... Du mußt gar nichts zahlen, WENN Du in Deutschland warst.


    halte ich für ein Gerücht.


    Wenn Du automatische Netzwahl in Grenznähe eingestellt hast, kannst Du dich doch nicht darauf berufen, dass Du in Deutschland bist. Die korrekte Einstellung und Prüfung der Netzwahl ist eindeutig Problem des Kunden - auch wenn das nicht schön ist.


    Funkwellen halten sich nun mal nicht an die Landesgrenzen und in fast allen Grenzgebieten hast Du inländische und ausländische Netze. Das muss man teuflisch aufpassen, oder es wird teuer - besonders bei Daten-Flatrates.


    In jedem Fall würde ich die Situation schildern und auf Kulanz hoffen - NICHT mit Anwalt/Klage drohen. Wenn der Netzbetreiber sich stur stellt, wirst du rechtlich nichts machen können - leider!


    Viel Erfolg!

  • driftwood


    Die Netzversorgungversorgung heimischer Mobilfunkbetreiber hat Vorrang vor der Versorgung durch den jeweiligen Roamingpartner. Die Rechtsgültigkeit der Roamingabrechnung ist nicht gegeben, da der heimische Netzanbieter eine Auflage der Bundesregierung hat die Netzversorgung sicher zu stellen andernfalls HÄTTE der heimische Netzanbieter den Kunden in den AGB darauf hinzuweisen, daß Roamingpartner in den Grenzgebieten die Versorgung übernehmen und mit erhöhten Kosten zu rechnen ist und den Abschnitt habe ich noch in keiner AGB gelesen.


    Auf was soll denn der Kunde sich sonst berufen als darauf, daß er eben auf heimischen Boden war??? Mit Deiner Begründung könnten die Kroaten Ihre Netzsignale verzehnfachen und in Süddeutschland Roamingabrechnungen stellen. :rolleyes:

  • also ich würde hier auch nicht einfach zahlen,


    sondern versuchen mit base vernünftig zu reden und sich gütlich zu einigen.


    wenn das nicht klappt, würde ich aber schon einen anwalt einschalten (rechtsschutzversicherung ?).


    oft laufen solche sachen ja dann auf einen vergleich raus. wenn du dann nur 50% zahlen musst, ist dir auch geholfen.

  • Rechtschutzversicherung habe ich. Zur Not muß ich halt mal ein Anwalt auf die hetzen


    habe jetzt erstmal dein Einspruch weggefaxt und habe das ganz nett ohne Anwaltdrohung formuliert...Hoffe das die jetzt mir entgegenkommen
    und hoffe auf baldige Antwort bzw. Rückruf

  • Zitat

    Die Netzversorgungversorgung heimischer Mobilfunkbetreiber hat Vorrang vor der Versorgung durch den jeweiligen Roamingpartner.


    Tja, theoretisch ganz nett, aber wie soll das praktisch gehen? Was soll bitte der Netzbetreiber in Grenznähe machen? Störsender? Alle Roamingkosten auf deutschem Boden in ausländische Netze übernehmen?


    Darf ich mich in ein nicht UMTS-versorgtes Gebiet in Grenznähe setzen und fröhlich im UMTS-Netz eines Nachbarlandes surfen und das Ganz auf Kosten des inländischen Netzbetreibers? Wohl kaum.


    Auch wenn das hier unbeabsichtigt passiert ist, mit seraphims Begründung könnte ich das dann ja auch vorsätzlich machen. Das Gerichtsurteil in dem Fall möchte ich sehen: "Der Kunde hat Deutschland nicht verlassen, also muss BASE die Kosten übernehmen, die dem ausländischen Netzbetreiber entstanden sind." Wer's glaubt ...


    Ich bleibe dabei: leider ist der Benutzer in Grenznähe in der Pflicht, auch wenn ich es lieber anders hätte. Vor Drohung mit dem Rechtsweg und damit der Störung einer kulanten Lösung würde ich mich mal rechtskundig machen.


    Natürlich würde ich auch nicht "einfach so" zahlen, aber zuerst das Gespräch mit BASE und dann gegebenenfalls nach Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsweg!


    Die einfache Drohung mit Rechtsweg oder Presse ist zwar gegen die erste Wut eine gute Möglichkeit, aber für den Erfolg auf lange Sicht vielleicht doch nicht optimal.

  • er hat zu Weihnachten sein neues Spielzeug ausprobieren wollen und hat halt nicht gewusst wie es richtig geht und nun hat er die Kosten auch zu tragen, da könnte ja jeder einfach so in einem nicht versorgtem Grenzgebiet im Roaming Surfen und einfach nicht zahlen am Ende, nur weil er selber überfordert ist mit der Technik und nicht weiß wie es richtig geht

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