Base Roaming Abzocke

  • Zitat

    Original geschrieben von Seraphim
      driftwood


    Die Rechtsgültigkeit der Roamingabrechnung ist nicht gegeben, da der heimische Netzanbieter eine Auflage der Bundesregierung hat die Netzversorgung sicher zu stellen andernfalls HÄTTE der heimische Netzanbieter den Kunden in den AGB darauf hinzuweisen, daß Roamingpartner in den Grenzgebieten die Versorgung übernehmen und mit erhöhten Kosten zu rechnen ist und den Abschnitt habe ich noch in keiner AGB gelesen.


    Auf was soll denn der Kunde sich sonst berufen als darauf, daß er eben auf heimischen Boden war??? Mit Deiner Begründung könnten die Kroaten Ihre Netzsignale verzehnfachen und in Süddeutschland Roamingabrechnungen stellen. :rolleyes:


    Das ist doch riesen quatsch, was du da erzählts. Die deutschen Betreiber haben überhaupt keine auflagen irgetwas sicher zu stellen. Es gibt dort ausreichend E+ GSM Versorgung, dann hätte er halt im GPRS Surfen müssen. Auch muss E+ auf nichts in den AGB hinweisen, es ist eben so das man Funkwellen nicht aufhalten kann dort gibt es dann halt zu den Deutschen Netzen noch Ausländische Netze. Wenn ich ich hier 50km weiter richtung Frankreich fahre und mich auf einen Berg stelle bekomme ich auch alle 3 Franz. Netze rein und das obwohl ich noch gut 30km von der Grenze weg bin. Wenn ich dann über SFR Telefoniere oder Surfe ist das meine schuld und nicht die von BASE.

  • driftwood


    Zitat

    Tja, theoretisch ganz nett, aber wie soll das praktisch gehen? Was soll bitte der Netzbetreiber in Grenznähe machen? Störsender? Alle Roamingkosten auf deutschem Boden in ausländische Netze übernehmen?


    Aber HALLO!!!, wenn die Vorgaben der Bundesregierung (die JUDIKATIVE), die Gesetzgebung nicht in dem Maße umgesetzt werden wie diese vorgegeben werden, warum muß denn dann der Endverbraucher in die Pflicht genommen werden und diese Rechnung bezahlen, worauf gründet dann dieser Anspruch?


    Unternehmen A hat die Auflage, um genau solche Streitfälle nicht aufkommen zu lassen, !flächendeckend! die Versorgung des Endkunden zu gewährleisten. Regierung A erläßt dafür ein Gesetz um dies Sicherzustellen. Die Maßnahem zur Umsetzung des Gesetzgebung liegen einzig und allein beim Unternehmen und nicht beim Endverbraucher.


    Da aber Unternehmen A die Kosten scheut wird, in Grenznähe genauso verfahren wie im Rest des Landes und, ein großer Sende- und Empfangsmast installiert anstatt mehrere kleine, dem Grenzverlauf angepaßt wären und somit ein überlappen nicht möglich wäre.


    Zitat

    Darf ich mich in ein nicht UMTS-versorgtes Gebiet in Grenznähe setzen und fröhlich im UMTS-Netz eines Nachbarlandes surfen und das Ganz auf Kosten des inländischen Netzbetreibers? Wohl kaum.


    Endverbaucher gibt an im heimischen Netz eingeloggt gewesen zu sein. Also kann sich die oben genannte Konstellation gar nicht ergeben, wo kein Netz des Betreibers da kein Einloggen (?Logik?)



    Zitat

    Auch wenn das hier unbeabsichtigt passiert ist, mit seraphims Begründung könnte ich das dann ja auch vorsätzlich machen. Das Gerichtsurteil in dem Fall möchte ich sehen: "Der Kunde hat Deutschland nicht verlassen, also muss BASE die Kosten übernehmen, die dem ausländischen Netzbetreiber entstanden sind." Wer's glaubt ...


    Vorsätzlich funktioniert es nicht, und JA Unternehmen A muß die Kosten übernehmen, da es nicht ein Fehlverhalten des Kunden ist, sondern eine technische Schwäche des Anbieters.

  • HandyFreak9999


    ... wovon man keine Ahnung hat sollte man lieber die Finger lassen, die heimischen Netzbetreiber habe sehr wohl die Auflagen die Funkversorgung sicher zu stellen, denn Ansonsten bekommen diese keine Zulassung der Bundesnetzagentur. Der Funknetzaufbau und dessen Betrieb müßen zu 98% gesichert sein ...

  • @Seaphim


    Ich habe selten so einen quatsch gelesen!


    Lese dir erst mal die Gesetzgebung und die Auflagen für Mobilfunk durch bevor du hier den Leuten deinen quatsch vor die Füße wirfst. :flop:


    So jetzt zeig mir doch mal wo das in den UMTS Auflagen drinn steht!!!!!!!


    EDIT: Bitte benutzen.

  • Vielleicht liegt das Problem ja auch einzig und allein bei der verwendeten Hard- und Software, daran schonmal gedacht?


    Haette diese den Netzbetreiber richtig angezeigt, haette der TE wohl nicht so locker flockig rumgesurft. Dafuer kann aber weder BASE noch der auslaendische Netzbetreiber etwas.

  • harlekyn


    ... sehr richtig! Laut Aussage Kunde hat dieser sich versichert, daß er im richtigen Netz ist und ist somit seiner Pflicht nachgekommen.


    Aber es stellt sich hier nochmals die entschiedende Frage, WARUM bekommt der Kunde eine ROAMINGabrechnung wenn dieser doch in Deutschland ist???


    Was kann der Kund noch mehr machen als sich im HEIMATNETZ sich zu befinden, die KONTROLLE über den Vorgang der Einwahl ins richtige Netz zu machen und zusätlich, was am schwersten wiegt, sich noch im HEIMATLAND sich zu befinden???


    Im Ernst, bitte alle die negativ eingestellt sind, was soll ich denn in Deutschland noch machen damit ich in mein Vertragsnetz komme? Alles andere ist Obliegenheit meines Vertragspartners (Netzbetreibers), denn die Vetragserfüllung der technischen Voraussetzung ist Grundlage des Mobilfunkvertrages und es ist vollkommen unerheblich welche Hard- und Software ich benutze solange ich mich vergewissere, daß ich im Heimatnetz/Vertragspartner bin.

  • Defektes Endgeraet ist nicht Problem des Netzbetreibers, zumal die Karte nicht von E-Plus/BASE war. Damit sind die aus dem Schneider. Vielleicht wird der TE mit seinen Regressanspruechen gegenueber dem Kartenhersteller erfolgreich sein.

  • weiß irgendeiner hier ob es wirklich so war, so wie es der Betroffene hier schildert, ich denke nein, alles andere sind Spekulationen, sicher wird immer erzählt das es ein Selbstverschulden nicht wäre aber stimmt das auch? Er kann seine ganze Verwandschaft als Zeugen bringen, aber es wird Ihn nichts nutzen. Es kann doch sein das der Fehler eindeutig beim Benutzer liegt.

  • harlekyn


    ... so einfach ist es nicht, wieso ist jetzt das Endgerät defekt?


    Eine Vorführung wird mit Sicherheit machbar und BEWEISBAR sein. Zusätzlich ist Base in der Pflicht zu beweisen wann und wo sich der Kunde eingeloggt hat, nicht vergessen.


    In den AGB gibt es keine Pflicht zur Verwendung ausgewiesener Base Soft- oder Hardware, somit kann sich Base nicht darauf berufen DA die SIM Karte ja auch mit anderer Soft- und Hardware funktioniert, wollte man dem fälschlichen Einloggen in andere Netze zuvorkommen müßte es einen Lock auf der SIM geben.

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