Fehlgeschlagene Nachbesserung am Handy - Ist der Handyvertrag in der Wandelung drin?

  • Hallo,


    mal angenommen, die Nachbesserung an einem Mit Laufzeitvertrag gekauften Handy schlaegt fehl - sprich nach Reparatur/Tausch tritt erneut ein Fehler auf. Laut BGB hab ich als Kunde dann die Wahl zwischen Minderung und Wandelung.


    Wird bei Wandelung jetzt der Vertrag auch gekündigt? Wenn nicht, bekomme ich dann vom Verkaeufer/Haendler den vollen Preis des Handys zurueck (- Wertausgleich). Wie wird der Preis berechnet, nach der damaligen Marktlage oder der aktuellen?



    Mich interessiert hier mehr die Theorie, eingefallen ist mir das Ganze durch diesen Thread: Widerrufsrecht eines Mobilfunkvertrages gem. Fernabsatzgesetz ?.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Hi,
    ich sage es mal so:
    du schließt ja eigentlich zwei unabhängige Rechtsgeschäfte ( 1. Mobilfunkvertrag und 2. Kauf des Mobile).
    Sollte dein Mobile ein Fehler aufweisen, so gilt für den Hersteller die Möglichkeit der Nachbesserung oder Wandlung.
    Man geht davon aus, das man dem Hersteller 3 Versuche zubilligt.
    Danach sollte dein Händler eine Wandlung von Hersteller A zu Hersteller B ermöglichen.
    Dies berührt jedoch eigentlich nicht deinen Mobilfunkvertrag, sprich, der bleibt bestehen.


    Gruß


    Mike

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Ja nee, nix ist mit dreimal Nachbessern,waere ja noch schoener! Ich weiß jetzt nicht genau, ob das BGB oder AGB ist, aber nach der fehlgeschlagenen Nachbesserung hab ich die Wahl was ich tu - und der Haendler keine Wahl!


    Und das mit den zwei unabhaengigen Rechtsgeschaeften bezweifle ich - wieso wird mir mein Handy sonst erst nach Abschluss des vetrags ausgehaendigt? Da haengen die doch schon zusammen..

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Hi,
    wir nehmen nur mal Teil 1 deiner Frage:
    Jeder Hersteller hat "Garantiebedingungen", die auf den in diesem Lande geltenden Gesetzen fußen. Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, das du dem Hersteller ( egal ob Mobile oder Fernseher) die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Wandlung in angemessener Fist geben musst.


    Einverstanden?


    Mike

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Das ist mir auch klar. Falls diese aber fehlschlagen, erhaelt der Hersteller keine weiteren Verusche - wenn ich nicht will. Soweit alles klar?;)

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Und das mit den zwei unabhaengigen Rechtsgeschaeften bezweifle ich - wieso wird mir mein Handy sonst erst nach Abschluss des vetrags ausgehaendigt? Da haengen die doch schon zusammen..

    Bei uns kannste ein Telefon sofort mitnehmen ( zum Vollen Preis) sollte der Vertrag zustande kommen bekommst Du von uns die Diff. wieder ausgezahlt. Kommt kein Vertrag zustande hast Du ein Neues Telefon.


    Gruß


    Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von mr2000

    Jeder Hersteller hat "Garantiebedingungen", die auf den in diesem Lande geltenden Gesetzen fußen. Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, das du dem Hersteller ( egal ob Mobile oder Fernseher) die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Wandlung in angemessener Fist geben musst.


    Einverstanden?


    Nö.
    Ich bin deswegen nicht einverstanden, weil wir zunächst nicht von Garantie, sondern von Gewährleistung sprechen. Und für die Gewährleitsung hat der Hersteller ganz sicher keine Bedingungen zu stellen. Garantie und Gewährleistung muß man strikt trennen.


    Und dann möchte ich euch beide bitten, eure BGBs in die Tonne zu schmeißen und neue zu kaufen. Was ihr da erzählt klingt mir nämlich ganz arg nach einer alten Auflage:rolleyes: .


    Den Begriff der Wandlung werdet ihr in einem aktuellen BGB nicht mehr finden.
    Heute wird zwischen zwei Stufen unterschieden.
    In der ersten Stufe steht dem Kunden die sog. Nacherfüllung zu.
    Diese setzt sich aus Nachbesserung und Neulieferung zusammen.
    Der Kunde hat dabei das Wahlrecht.
    Das bedeutet mit anderen Worten, dass der Kunde bestimmen darf, ob das Gerät repariert wird, oder ob es gegen ein neues getauscht wird. Dem Händler stehen drei Nacherfüllungsversuche zu, insoweit stimme ich mit euch überein.
    Scheitern die Nacherfüllungsversuche, gelangen wird zu Stufe zwei.
    Auf der zweiten Stufe, stehen dann Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.



    Und selbst wenn du von dem Kaufvertrag zurücktrittst, sind Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag dennoch zu trennen. Der Mobilfunkvertrag besteht zunächst einmal unabhängig weiter. Vielleicht kann man im Einzelfall einen Ausweg finden, auch den Mobilfunvertrag zu Umgehen, beispielsweise, wenn der Kunde ansonsten kein Gerät hat, mit dem er den Vertrag nutzen kann und er so ein unsubventioniertes kaufen müsste. Diese Diskussion ist aber wohl eher an der Realität vorbei, weil man davon ausgehen kann, dass man vom Händler ein anderes Gerät bekommt.


    @ Xoduz:
    BGB oder AGB? BGB ist ein Gesetz und AGB sind nur die Geschäftsbedingungen, die der Händler selbst festlegt und deren Gültigkeit erst an den §§ 305 ff BGB gemessen wird;)


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    @ Xoduz:
    BGB oder AGB? BGB ist ein Gesetz und AGB sind nur die Geschäftsbedingungen, die der Händler selbst festlegt und deren Gültigkeit erst an den §§ 305 ff BGB gemessen wird;)


    Ich denke er meint AGBG ;) Oder ist das auch irgendwo in der Schuldrechtsreform verschütt gegangen? :D

  • Mann, dann ist das, was ich in der Schule gelernt hab, schon wieder veraltet?:(


    Vor zwei Jahren hab ich das mal angewendet, damals noch mit einer CallYa, hab Wandelung verlant und es hat geklappt. Scheint sich ja geändert zu haben..


    Seh ich das aber richtig, dass ich schon beim allerersten Kaputtgehen die Wahl habe, ob der Hersteller mein Gerät repariert oder mir ein neues gibt? Dann hätte ich ja gar nicht zwei Wochen auf mein 7650 warten müssen, sondern einfach ein Neues verlangen können, oder?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!