Fehlgeschlagene Nachbesserung am Handy - Ist der Handyvertrag in der Wandelung drin?

  • Schau mal auf die Rechnung. Ich würde sagen, wenn da steht: Handy xx inkl. Laufzeitvertrag 24 Monate 3,50 EUR, dann hast Du gute Chancen, Deine Interessen beim Händler durchzusetzen und er muss dann auch für die vorzeitige Kündigung des Vertrages geradestehen. Aber gerichtlich durchsetzen wirst Du das bestimmt müssen.


    Wenn dort steht


    1 Handy 153,50 EUR
    1 Prämie Laufzeitvertrag -150,00 EUR


    dann wirds einfacher, der dann sind das keine zusammenhängenden Geschäfte und der Preis des Handies ist auch klar. Der Vertrag bleibt bestehen, Du bekommst aber den vollen Handypreis erstattet. Wenn ich ein Handy mit Vertrag kaufe bitte ich den Verkäufer immer, die Rechnung so zu schreiben, allein schon wg. der Schadenssumme bei einem evtl. Versicherungsfall. Macht er das nicht, dann gehe ich zum nächsten Händler.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Hi,


    mir ist noch was eingefallen. Aendert es etwas, wenn das Handy Sim- oder Netlock hat? Dann ist der Vertrag ja noch eindeutiger auf das Handy zugeschnitten..

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Mann, dann ist das, was ich in der Schule gelernt hab, schon wieder veraltet?:(


    Leider ja. Seit der Schuldrechtsreform ist vieles anders.



    Zitat

    Original geschrieben von xoduz

    Seh ich das aber richtig, dass ich schon beim allerersten Kaputtgehen die Wahl habe, ob der Hersteller mein Gerät repariert oder mir ein neues gibt? Dann hätte ich ja gar nicht zwei Wochen auf mein 7650 warten müssen, sondern einfach ein Neues verlangen können, oder?


    Das siehst du eigentlich richtig. Nur musst du dich an den Händler wenden. Gehst du direkt zum Hersteller bzw. NSC, dann berufst du dich dort nicht auf Gewährleistung, sondern auf Garantie und bist insofern auch schlechter gestellt, weil du dich damit freiwillig den meist schlechteren Garantiebedingungen unterwirfst.
    In AUsnahmefällen kann zwar der Händler den Austausch gegen ein Neugerät verweigern und sich auf unzumutbar große Kosten durch den Austausch berufen, dafür ist er aber beweispflichtig und hat schlechte Karten, den Beweis zu führen. Beim Händler, sofern er sich rechtstreu verhält, musst du keine zwei Wochen warten.


    Zitat

    Original geschrieben von xoduz

    mir ist noch was eingefallen. Aendert es etwas, wenn das Handy Sim- oder Netlock hat? Dann ist der Vertrag ja noch eindeutiger auf das Handy zugeschnitten..


    Gute Frage:D
    Die Verknüpfung zwischen Handykauf und Mobilfunkvertrag ist in diesem Fall jedenfalls noch deutlicher erkennbar, als in den Beispielen von Nebelfelsen.
    Das dürfte die Lage aber nicht weiter berühren, denn das Handy gibst du ja auch in diesem Fall als defekt zurück und musst versuchen, den Vertrag loszuwerden.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Und ich hab noch ne Frage:D: Kann ich theoretisch den Netzbetrieber auf Erstattung der GG/Mindestumsatz fuer die Zeitspanne, in der das Gerät ausfällt, verklagen/haftbar machen? Denn dass ich in dieser Zeit noch andere Handys haben ist ja nur so, weil ich daran interessiert bin..


    Oder muss da der Hersteller herhalten anstatt dem Netzbetreiber (Waere ja logischer)



    Übrigens gehts mir hier wirklich nicht darum, irgendwelchen Nutzen draus zu schlagen, viel zu viel Kleinkram, interessiert mich nur..

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    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Übrigens gehts mir hier wirklich nicht darum, irgendwelchen Nutzen draus zu schlagen, viel zu viel Kleinkram, interessiert mich nur..


    Wäre doch auch nicht schlimm.


    Hier noch ein Link mit dem Urteil zu einem solchen Fall. Der Mobilfunkvertrag wurde zusammen mit der Wandlung (damals gab es die noch;) ) aus wichtigem Grund gekündigt.


    Eigentlich muß man sich auch in dem von dir geschilderten Fall an den Händler halten. Denn er allein ist für sämtliche Ansprüche aus der Gewährleistung verantwortlich. Im Optimalfall kauft der Kunde im Shop eines Netzbetreibers ein, dann fällt das alles zusammen:D Mit dem Hersteller hast du insoweit nichts zu schaffen.
    Der Händler wird aber vermutlich ;) beim Hersteller sein Geld zurückholen.

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  • Hallo,


    ich habe auch zur zeit so ein Problem.
    Mein 6310 wurde von Vodafone schon 2 mal getauscht und jetzt bald zum 3.mal.


    Danach kann ich WAndlung in anspruch nehmen. (Hotline)


    Wieviel muß ich denn dann bezahlen? Damals gabs das 7650 z.Bsp noch nicht.


    mik603

  • Zitat

    Original geschrieben von mik603
    [B]
    Danach kann ich WAndlung in anspruch nehmen. (Hotline)


    Wieviel muß ich denn dann bezahlen? Damals gabs das 7650 z.Bsp noch nicht.
    B]


    Dann hat die Hotline auch ein altes BGB. Wandlung gibt es nicht mehr. Jetzt heißt das Rücktritt.


    Du meinst also, wieviel du beispielsweise für das 7650 bezahlen musst, wenn du dein Gerät zurückgibst und dafür das 7650 willst?


    Eigentlich müsste dir der Händler zwar den vollen damaligen unsubventionierten Gerätepreis zurückbezahlen, wie du aber dem Urteilslink, den ich oben gesetzt habe, entnehmen kannst, stellen sich die Händler da oft quer.


    Alternativ könntest du natürlich vom Gesamtvertrag zurücktreten (damals beide Verträge wandeln) und einen neuen zu den jetzt gültigen Preisen/ Bedingungen abschließen. Ich gehe deswegen davon aus, dass du ohne größere Probleme ein anderes Gerät aus der Palette zu den jetzigen Preisen auswählen darfst. Ganz korrekt wäre aber, wie gesagt, wenn du für dein 6310, statt dem bezahlten Betrag, den damals im Prospekt angegebenen Normalpreis ausbezahlt bekommen würdest. Nehmen wir also den heutigen Preis des 6310i als Beispiel, würdest du 1€ für das Gerät bezahlen, beim Rücktritt von dem Kaufvertrag (Wandlung) hättest du aber einen Anspruch auf Auszahlung von 499€. Für diesen Betrag könntest du dann ein neues (unsubventioniertes) Gerät erwerben. Bei Vodafone kostet das 7650 ohne Vertrag derzeit 699€, es ergibt sich also im Beispiel ein Aufpreis von 200€. Wenn es dir aber gelingen sollte, Vodafone von der AUszahlung zu überzeugen, könntest du dich ja sicher an einen der TT-Hoflieferanten halten;)



    Gruß
    DaFunk

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  • Ich denke mal, Vodafone wird sich da nicht so quer stellen. Bin im Platinclub und habe das 6310 damals als Set mit einem Ipaq 3870 gekauft.
    Damals 699 euro cebit-super-sonder-spezialpreis.


    Was ist denn dann mit den 2 Geräten? Alle 2 zurück?


    mik603

  • Zitat

    Original geschrieben von mik603
    Bin im Platinclub


    Gutes Argument:D
    Das funktionierende Gerät musst du sicher nicht zurückgeben, bzw. wirst es gar nicht zurückgeben können.
    Prinzipiell bekommst du auch hier den damaligen unsubventionierten Handypreis zurück.


    Gruß
    DaFunk

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  • na mal abwarten, was passiert. das ich den ipaq nicht zurückgeben kann, konnte ich mir schon denken.
    denn wenn ich mir ein 7650 hole brauche ich den ja nicht mehr,


    mik603

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