Hallo!
Generell hat man ja ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Bestellungen via Internet, Telefon, Fax usw.
Wie verhält es sich jedoch bei Mobilfunkverträgen? Speziell, wenn die SIM Karte aktiviert und bereits 30 Minuten telefoniert wurde und nun doch noch "fristgemäß (!!!)" widerrufen werden soll ?
Logisch wäre es doch eigentlich, die entstandenen Gesprächsgebühren zu bezahlen und dann den Vertrag aufzuheben. In Analogie zum Wertausgleich bei Produkten, falls diese bei Rücksendung Gebrauchsspuren aufweisen.
o2 hat in seinen AGBs jedoch etwas anderes stehen:
ZitatSie können Ihre Bestellung/Ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen schriftlich gegenüber der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG Kundenbetreuung 90345 Nürnberg widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung bzw. der erhaltenen Ware. Die Widerrufsfrist beginnt, soweit Waren geliefert werden, erst am Tage des Eingangs beim Empfänger, ansonsten mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht erlischt schon vor Ablauf der zweiwöchigen Frist, wenn Sie bereits dann die Telekommunikationsleistungen von O2 (Germany) nutzen. Ihr Vertragspartner ist die O2 (Germany) GmbH & Co OHG, vertreten durch die Geschäftsführung, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München.
Nach deren Auffassung würde nach dem o.g. Beispiel das Widerrufsrecht erloschen sein. Ich würde gerne dazu eine juristische Fachmeinung hören, da ich diesen Passus der AGBs zumindest für fragwürdig erachte ... außerdem frage ich mich, wie das in praxi bis dato gehandhabt wird.
Gruss,
Mark