Sperrpolitik von o2 ist rechtswidrig

  • Ich habe schon seit langem den Eindruck, dass o2 die deutsche Rechtslage eher für belanglos hält. Und das ganz allgemein ...


    Lieber verfährt man weiter nach "Gutsherrenart". Und wenn jemandem das nicht gefällt, soll er halt klagen. Sicherlich wird man bei o2 die Feststellung gemacht haben, dass die meisten Kunden den Rechtsweg aus Kostengründen nicht beschreiten ... sondern eben nur jammern. Und damit kann man wohl leben. Und wenn doch mal einer klagt und o2 den Rechtsstreit verliert ... was soll's! Peanuts im Vergleich zu dem "Gewinn" aus den Fällen, in denen die Kundschaft den Schwanz eingezogen hat.


    Diese Menatlität der o2-Kundschaft wird hier im TT nur allzu deutlich ... und solange sich hieran nichts ändert, wird sich bei o2 auch nichts tun. Warum auch?


    Die einzige Institution, vor der o2 sicherlich großen Respekt hat ist ........ sind die Medien. Wenn man darin mal wieder mit schlechtem Echo erscheint, kann es richtig "teuer" werden. Durch die Medien wird die "Masse" erreicht, die man mit dem selbsterkorenen Prädikat "Premium-Dienstleister" einzuwickeln versucht. Wenn mal wieder ein Medienbericht diese Selbstdarstellung gefährdert, ist die Aufregung groß ... aber ein einzelenes Urteil ... was ist das schon? Und längst nicht jedes Urteil wandert an die Presse.


    Gruß aus Wedau

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die einzige Institution, vor der o2 sicherlich großen Respekt hat ist ........ sind die Medien. Wenn man darin mal wieder mit schlechtem Echo erscheint, kann es richtig "teuer" werden. Durch die Medien wird die "Masse" erreicht,


    Richtig erkannt. Auf meinen lustigen Ärger mit O2 ist auch irgendwann mal die Presse aufmerksam geworden. Vorher hatte die ja legendär schlechte und desinteressierte Hotline sich nicht die Bohne interessiert. Irgendwann ist dann aber (aus Sicht von O2) die K***e in den Ventilator geflogen und sie haben ihren Pressesprecher in ein Flugzeug gesetzt. War dann aber nix mehr zu retten. Ab da haben dann immer irgendwelche O2-Menschen auf meinem Handy angerufen und mich gefragt was alles nicht funktioniert, wie man es reparieren kann und nachdem das nicht ging, man mir die Vertragsauflösung angeboten. Ich wäre jederzeit wieder bereit diesen Weg zu gehen, wenn eine Firma mir nur noch komisch kommt, das nächste mal lehne ich dann auch Auftritte in Reportage-Sendungen nicht ab, denn das ist dann erst wirklich ein Katalysator. Fernsehen ist aber Zirkus in jeder Hinsicht und ich würde mir 5x überlegen ob ich sowas tue (mein kostenloser und ungefragter Rat an Nachahmer :-) )

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Krasser ist deren Vertrags"übernahme"formular, in der der Alte weiter mithaften soll; das hätte auch keinen Bestand, wenn man es drauf anlegt.


    Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    Den entscheidenden Passus gibt es nicht mehr. Neuerdings haftet lediglich der "Neue" (gesamtschuldnerisch) für alte Verbindlichkeiten mit, wenn ich es richtig im Kopf habe.


    Zitat

    Original geschrieben von topfblume
    Ja. So ist es und nicht erst seit gestern, sondern schon seit ~zwei Jahren.


    Ich hole diesen Thread mal wieder hoch. Meine Frage scheint hier ganz gut zu passen.


    Ich habe heute gerade das O2 Vertragsübernahmeformular zugeschickt bekommen. Dort steht immer noch folgendes drin:


    "Ich übertrage den zwischen O2 und mir bestehenden Vertrag zu der genannten Rufnummer mit allen Rechten und Pflichten gesamtschuldnerisch auf den neuen Vertragspartner." (Fett durch mich) Das ist vom alten Vertragsinhaber zu unterschreiben.


    Wie ist das genau zu verstehen? Ich als alter Vertragsinhaber hafte doch immer noch weiter für alle zukünftigen Forderungen von O2. Oder sehe ich das falsch? War das eventuell ein älteres Formular, das man mir zugeschickt hat? Kann man das Wort "Gesamtschuldnerich" streichen, oder wird der Antrag dann nicht angenommen, was ich für sehr wahrscheinlich halte.


    Man, man, man. O2 geht mir mit seinen dubiosen Methoden ganz schön auf die Nüsse.

  • also ich bin kein Jurist, aber die entscheidenen Wortfetzen...



    "Ich übertrage ... mit allen Rechten und Pflichten ... gesamtschuldnerisch .... auf den neuen Vertragspartner."


    sind doch meine ich ziemlich eindeutig.
    Du überträgst und dann ist der neue Vertragspartner gesamtschuldnerisch gegenüber O2

  • O2 sollte möglicherweise darüber nachdenken, ob sie nicht gelegentlich *doch* Bedarf für qualifizierte juristische Beratung haben. Bisher nimmt man es damit anscheinend nicht so ernst und läßt wohl die Marketingabteilung die Texte dichten.


    Ich finde diesen Unfug, den man bei O2 leider *häufig* sieht, schlicht unangemessen für ein derartiges Unternehmen.


    Was diese Formulierung genau bedeutet?
    Das wird man erst später im Einzelfall vor Gericht feststellen können.
    Deine Bedenken sind jedenfalls nicht ganz unbegründet...


    Die Freistellung des Abgebenden durch den Übernehmenden von allen nach dem Übergabetermin entstehenden Verbindlichkeiten, soweit deren Grundlage (Telefongespräch etc.) nach dem Übergabezeitpunkt entstanden ist oder soweit diese mit der Übernahme in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ggü. O2 im Innenverhältnis zwischen Abgebendem und Übernehmer ist m.E. das Wesentliche.


    Alle Klarheiten beseitigt? ;-)

  • Ich habe bis eben mehrmals mit der Hotline telefoniert und war auch im hiesigen O2 Shop. Immer die gleiche Aussage: "Nein, nach der Übernahme ist der alte Vertragsinhaber aus allem raus."


    Ich wollte das gerne schriftlich bestätigt haben und nachdem der Shopmanager irgendjemanden irgendwo bei O2 angerufen hat und ich auch selbst mit der Dame gesprochen habe, bekomme ich nun eine schriftliche Bestätigung darüber, dass der alte Vertragsinhaber tatsächlich in Zukunft keine Verpflichtungen und Verbindlichkeiten gegenüber O2 haben kann. Es bleibt abzuwarten, was genau dort drinsteht.


    Trotzdem meine ich, dass "Gesamtschuldnerisch" bedeutet, dass für eine Forderung eines Gläubigers mehrere Schuldner verpflichtet sind, diese Forderung zu begleichen.


    Es ist also weiterhin Vorsicht im Umgang mit O2 geboten.

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Trotzdem meine ich, dass "Gesamtschuldnerisch" bedeutet, dass für eine Forderung eines Gläubigers mehrere Schuldner verpflichtet sind, diese Forderung zu begleichen.


    Genau das bedeutet es: o2 muss sich nicht an einen der Gesamtschuldner halten, sondern kann auch von den anderen Begleichung der Forderung verlangen. Im Innenverhältnis gibt es dann eine Ausgleichsregelung, sprich: Zahlt einer, kann er vom anderen Ausgleich verlangen – in welcher Höhe bestimmt sich dann nach dem dem Inneverhältnis zugrundeliegenden Rechtsgeschäft, im Beispiel einer Vertragsübernahme wohl dann: Jeder hat die von ihm selbst verursachten Kosten zu tragen – zahlt einer alles, kann er vom anderen verlangen, dass er seinen (des anderen) Teil an ihn zurückzahlt.


    Blöd nur: Wenn einer insolvent oder sonst schwer zahlungsfähig ist, ist die Gesamtschuld ein Segen für o2 – und ein Fluch für den/die anderen Gesamtschuldner. Siehe auch §§ 425 f. BGB ;)


    Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Es ist also weiterhin Vorsicht im Umgang mit O2 geboten.


    Dem ist nichts hinzuzufügen :D


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Teil- vs Vollkunden-Wechsel beim Vertrag


    Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    Den entscheidenden Passus [im Vertrags"übernahme"formular] gibt es nicht mehr. Neuerdings haftet lediglich der "Neue" (gesamtschuldnerisch) für alte Verbindlichkeiten mit, wenn ich es richtig im Kopf habe.


    Bezog sich der alte Passus vielleicht auf die Teil-Vertragsübernahme-Prozedur, bei der im Gegensatz zur Komplettübernahme von KundeA auf KundeB, der Vertrag weiterhin auf KundeA registriert ist aber vom Konto des KundenB abgebucht wird bzw. umgekehrt? Diese Vertragsübernahme kostet auch nur die Hälfte der regulären Inhaber-Wechsel-Gebühren, also 12,50 statt 25EUR, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.


    Ciao

  • Falls es noch jemanden interessiert:
    Ich habe heute eine schriftliche Antwort von O2 bekommen. Zur Erinnerung zitiere ich mich einmal selbst:


    Die Frage war also, ob der alte Vertragsinhaber für zukünftige Verbindlichkeiten des neuen Vertragsinhabers in Regress genommen werden kann.


    Die Antwort ist folgende:


    Zitat:
    Sehr geehrter Herr ...


    gerne bestätigen wir Ihnen, dass bei einem Nutzerwechsel der neue Nutzer keine Forderungen des alten Nutzers übernimmt.


    Für weitere Fragen...blabla
    Freundliche Grüße
    Zitat Ende.


    Skurril, oder? Ist das nun Absicht oder Unvermögen. Diese Antwort ergibt doch keinen Sinn, als allerletztes auf die von mir gestellte Frage. Weiterhin fällt mir auf, dass anscheinend bei O2 niemand eine Vertragsübernahme von einem Nutzerwechsel unterscheiden kann. Diese ganzen "Fehler", die O2 mit seinen Kunden macht, kann man nicht mehr damit entschuldigen, dass am anderen Ende auch nur Menschen sitzen, die sich einmal irren können. Wenn ich mich in meinem Job so oft "geirrt" hätte, wäre ich den schon längst los. Wie wohl jeder von uns, der nicht bei einer Hotline arbeitet.


    Ich behaupte einmal, dass so ein Hotline-Verhalten pure Absicht des betreffenden Unternehmens ist, und sei es auch nur, indem es seine Mitarbeiter gewollt "dumm" lässt.


    Nun denn, ich werde einfach das "Gesamtschuldnerisch" im Vertragsübernahmeformular durchstreichen und sehen was passiert. Ich für meinen Teil werde in Zukunft jedenfalls niemals wieder Kunde bei O2 werden. Eher verzichte ich aufs telefonieren.

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