Im Münchner Lokalteil der heutigen SZ wird unter der Überschrift "Sperre ohne Mahnung" von einer Klage (Az.: 12 O 12375/06) der VZ Bundesverband gegen o2 berichtet.
Gegenstand ist eine AGB-Klausel, in der sich o2 eine sofortige Anschlusssperre vorbehält, falls der Kunde seinen "Nutzungs- und Mitwirkungspflichten" nicht nachkomme.
Das Gericht befand die Klausel als unangemessen benachteiligend und gegen das Transparenzgebot verstoßend, mithin für unwirksam.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
o2 geht in letzter Zeit ja kräftig baden mit seinen AGB. Evtl. mal die Rechtsabteilung modifizieren...