Sperrpolitik von o2 ist rechtswidrig

  • Im Münchner Lokalteil der heutigen SZ wird unter der Überschrift "Sperre ohne Mahnung" von einer Klage (Az.: 12 O 12375/06) der VZ Bundesverband gegen o2 berichtet.


    Gegenstand ist eine AGB-Klausel, in der sich o2 eine sofortige Anschlusssperre vorbehält, falls der Kunde seinen "Nutzungs- und Mitwirkungspflichten" nicht nachkomme.


    Das Gericht befand die Klausel als unangemessen benachteiligend und gegen das Transparenzgebot verstoßend, mithin für unwirksam.



    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



    o2 geht in letzter Zeit ja kräftig baden mit seinen AGB. Evtl. mal die Rechtsabteilung modifizieren...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Konkret geht es um die Zahlung des Entgelts. Im Artikel wird besipielhaft der Fall genannt, dass ein o2-Kunde sein Bankkonto wechselt, und es vergisst, o2 sofort die neue Bankverbindung mitzuteilen. Wenn o2 dann Probleme bei der Abbuchung hat, könnte o2 nach der AGB-Klausel sofort sperren.


    Jetzt eben nicht mehr.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Krasser ist deren Vertrags"übernahme"formular, in der der Alte weiter mithaften soll; das hätte auch keinen Bestand, wenn man es drauf anlegt.


    So viel Mist wie die bauen, frage ich mich seit längerem, ob die die Rechtsabteilung von England gestellt bekommen. Das würde erklären, wieso die vor dt. Gerichten so oft (zu Recht) die Arschkarte ziehen. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Krasser ist deren Vertrags"übernahme"formular, in der der Alte weiter mithaften soll; das hätte auch keinen Bestand, wenn man es drauf anlegt.

    Den entscheidenden Passus gibt es nicht mehr. Neuerdings haftet lediglich der "Neue" (gesamtschuldnerisch) für alte Verbindlichkeiten mit, wenn ich es richtig im Kopf habe.

  • Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    Den entscheidenden Passus gibt es nicht mehr. Neuerdings haftet lediglich der "Neue" (gesamtschuldnerisch) für alte Verbindlichkeiten mit, wenn ich es richtig im Kopf habe.


    Ja. So ist es und nicht erst seit gestern, sondern schon seit ~zwei Jahren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    So viel Mist wie die bauen, frage ich mich seit längerem, ob die die Rechtsabteilung von England gestellt bekommen. Das würde erklären, wieso die vor dt. Gerichten so oft (zu Recht) die Arschkarte ziehen. :D


    Wohl eher von Spanien. Mit England hat O2 nicht mehr allzuviel zu tun.

  • Wenn man weiß,wieviel Geld die Firmen jährlich durch Nichtzahler verlieren, kann ich das durchaus verstehen. Rechtlich mag man das anders beurteilen...

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Konkret geht es um die Zahlung des Entgelts. Im Artikel wird besipielhaft der Fall genannt, dass ein o2-Kunde sein Bankkonto wechselt, und es vergisst, o2 sofort die neue Bankverbindung mitzuteilen. Wenn o2 dann Probleme bei der Abbuchung hat, könnte o2 nach der AGB-Klausel sofort sperren.


    Jetzt eben nicht mehr.


    Ähm, diese Praxis ist aber durchaus gängig. VF beispielweise sperrt auch sofort bei einer Rücklastschrift - und die kommt ja, wenn die Bankverbindung nicht mehr stimmt.


    EDIT: Bekommt der Abbuchende (also der Netzbetreiber) eigentlich von der Bank eine Info darüber, warum nicht abgebucht werden konnte (mangelnde Deckung, Konto erloschen ...)?

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    Ähm, diese Praxis ist aber durchaus gängig. VF beispielweise sperrt auch sofort bei einer Rücklastschrift - und die kommt ja, wenn die Bankverbindung nicht mehr stimmt.


    Das stimmt nicht ganz. Es gibt diverse Rücklastschriftgründe mit verschiedenen Mahnläufen.


    Vodafone sperrt nur dann innerhalb von 2-3 Werktagen, wenn eine Rücklastschrift mangels Deckung vorliegt.


    Ist das Bankkonto erloschen, sperrt Vodafone ab Beginn der RLS nach 2 Wochen, der Kunde wird sofort nach RLS per SMS, und zusätzl. schriftlich informiert.


    Spannenderweise kommen jedoch weder die SMS noch die Mahnungen je beim Kunden an ;)

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