Evtl. solltest du über deinen Anwalt auch Betrugsanzeige erstatten und prüfen lassen, ob dein Arbeitgeber das bei anderen Arbeitnehmern auch gemacht hat.
Es sind nämlich einige solcher Kandidaten unterwegs, die Leute einstellen, arbeiten lassen und nichts bezahlen.
Arbeitgeber zahlt Gehalt nicht
-
-
-
Wieso hier alle gleich immer einen Anwalt beauftragen wollen ist mir schleierhaft. In diesem Fall wegen der bereits erwähnten Kostentragungspflicht auch nicht angezeigt. Bei einem so einfach gelagerten Sachverhalt ist die Mitwirkung eines Anwalts meines Erachtens völlig überflüssig; eine evtl. Klage kann auch zu Protokoll beim Arbeitsgericht aufgegeben werden.
Wenn eine RSV bestehen sollte, kann man davon natürlich Gebrauch machen. -
Zitat
Original geschrieben von galahad13
Evtl. solltest du über deinen Anwalt auch Betrugsanzeige erstatten und prüfen lassen, ob dein Arbeitgeber das bei anderen Arbeitnehmern auch gemacht hat.
Es sind nämlich einige solcher Kandidaten unterwegs, die Leute einstellen, arbeiten lassen und nichts bezahlen.Könnte ich mir sogar ganz gut vorstellen. Die eine Woche heißt es, dass der Personaler krank war und das Gehalt schnellstmöglich überwiesen wird. Ne Woche später werden dann wieder andere Seiten aufgezogen.
Für mich erscheint das ganze irgendwie wie eine Hinhaltetaktik... :flop:
Habe eben in anderen Foren gesehen, dass wieder jemand gesucht wird...
-
Zitat
Original geschrieben von drago
Wieso hier alle gleich immer einen Anwalt beauftragen wollen ist mir schleierhaft.Vielleicht, weil gerade das Arbeitsrecht mit etlichen Fallstricken behaftet ist? Außerdem gibt es ziemlich kurze Verjährungsfristen bei Lohnansprüchen. Des Weiteren macht ein Schreiben eines Rechtsanwaltes mehr Druck als ein selbst gefertigtes Schreiben. Und zu guter Letzt: weil er einen Anspruch darauf hat und ohne Geld schlecht bis gar nicht leben kann...
-
Zitat
Original geschrieben von drago
Wieso hier alle gleich immer einen Anwalt beauftragen wollen ist mir schleierhaft. ....eventuel weil ein anwalt sich in den gesetzten auskennt von dennen wir "normale" bürger nicht mal wissen das dieses exsestieren? ich würde auch bei jeder sache die irgendwie in die richtung gerichtsverfahren gehen könnte zu einem anwalt meines vertauens gehen. besonders beim arbeitsrecht würd ich da ganz fix machen. also warum nicht zum anwalt gehen, dem experten für rechtiche angelegenheiten.....
-
Zitat
Original geschrieben von andi2511
Ich weiß ja nicht um welche Art von Job es geht, aber ggf. besteht auch die Möglichkeit, über eine Gewerkschaft oder einen Verband eine Schiedsstelle anzurufen oder sich beraten zu lassen!? Falls du Mitglied einer Gewerkschaft sein solltest, kannst du dich auch von einem Anwalt der Gewerkschaft vertreten lassen.Ein Freund von mir ist Betriebsratsvorsitzender in einem mittelständischen Unternehmen (ca. 2.500 feste MA + ca. 1.000 "Leiharbeiter"). Was der so von den Gewerkschaftsanwälten und deren "Kompetenz" und "Engagement" erzählt, erweckt in mir Zweifel, ob man sich wirklich diesen Leuten anvertrauen sollte. Ich will nun auch nicht alle Gewerkschaftsanwälte über einen Kamm scheren, aber i. d. R. findet man unter ihnen m. E. keine wirklich guten Leute.
ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Du kannst auch Klage einreichen und dann erstmal die Güteverhandlung abwarten und hoffen, daß sich im Laufe dieser Verhandlung bei deinem Arbeitgeber die Erkenntnis durchsetzt, daß eine außergerichtliche Einigung für ihn günstiger ist. Wenn du bis dahin keinen Anwalt eingeschaltet hast, fallen auch keine Kosten an.Ich würde aber auch raten, zu einem spezialisierten Anwalt zu gehen. Ggf. kannst du auch für die Beratung eine Beihilfe beantragen.
Beides halte ich für eine gute Idee. Nur sollte der TE mit dem Schritt der Klageeinreichung nicht lange warten. Am 31. Dezember läuft die "Gnadenfrist" für die Zahlung des November-Gehaltes ab, also gleich am 2.1.07 Klage einreichen, wenn bis dahin noch gar kein Geld auf dem Konto eingegangen ist. (Gemein sind allerdings solche Arbeitgeber, die schon mal "als Zeichen guten Willens" nennenswerte Teilzahlungen, z. B. 500 oder 600 € vornehmen und damit gerichtswirksam dokumentieren, daß sie zahlungswillig sind, sich dann aber darauf berufen, daß sie (natürlich immer nur temporär!) nicht zahlen können und anschließend die Restzahlungen über Monate hinauszögern. Da wird das mit der Klage eine sehr mühsame Sache.)
Der Vorteil bei solchen AG-Klagen ist aber, daß die anhängigen Verfahren im Regelfall sehr zeitnah angesetzt werden - normalerweise innerhalb von zwei bis drei Wochen, und daß die allermeisten Arbeitsrichter auch dafür sorgen, daß solche Angelegenheiten auch in einer einzigen Sitzung erledigt werden. Sollte also der Arbeitgeber zu dem beliebten "Trick" greifen, nicht zum Termin zu erscheinen bzw. seinen Anwalt zu schicken, wird die beklagte Partei i. d. R. in Abwesenheit zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist (max. sechs Wochen bei Beträgen bis 2.500 € netto) verurteilt. Und das heißt für die klageführende Partei (also hier: den TE), daß er damit einen Titel gegen den Arbeitgeber hat, der auch jederzeit per Gerichtsvollzieher vollstreckbar ist, wenn der Arbeitgeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist(en) nachkommt.
Viele Grüße und einen
Happy - der solche Verfahren auch schon hinter sich hat - Day -
Zitat
Original geschrieben von UltraApfelsaft:
...weil ein anwalt sich in den gesetzten auskennt ...
Ich habe beruflich mit Anwälten zu tun, meine Frau arbeitet beim Arbeitsgericht. Was Anwälte meinen zu wissen und was sie wirklich wissen ist ein himmelweiter Unterschied.
-
BTW und Offtopic: Finde ich klasse, dass sich HappyDay mittlerweile auch außerhalb des Uhrenthreads so qualitativ hochwertig einsetzt :top:
-
drago ich weiß aber so gut wie nix und ein anwalt der von mir geld (bzw von meiner versicherung) bekommt ewarte ich das er sich auskennt bzw die bücher wälzt wenn er es nicht weiß....
ist natürlch traurig wenn sie das nicht tun aber sie wissen 100% mehr über die sachlage bescheid als ich es je verstehen werde..... -
Gibt Neuigkeiten...
Grad ruft mich meine Krankenkasse an und erzählt mir, dass im Firmenverzeichnis zu dem Firmennamen überhaupt keine Firma eingetragen ist...
Jetzt darf ich noch zusätzlich zusehen, dass ich die Betriebsnummer an Land bekomme, damit irgendwie Beiträge für mich abgeführt werden können.Echt toll. Da ist man froh nen Job gefunden zu haben, und dann ist es nur vom Regen in die Traufe... :flop:
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!