Arbeitgeber zahlt Gehalt nicht

  • Da einem bei TT ja bekanntlich in allen Lebenslagen geholfen wird, dachte ich mir, ich wende mich mit meinem Problem mal an euch.


    Die Sache ist folgende.
    Von Juli diesen Jahres bis November diesen Jahres war ich arbeitslos.
    Die üblichen Stellenbörsen halfen mir nicht wirklich weiter und es hagelte haufenweise Absagen.
    Dann fand ich über ein Forum eine neue Stelle. Klang alles bestens, gutes Gehalt, Arbeit im Home Office, usw.


    Vielleicht bin ich ein wenig blauäugig an die Sache ran gegangen, aber ich war froh endlich wieder einen Job zu haben.
    Nach dem ersten Monat fingen dann die Probleme an.
    Anfang Dezember hatte ich kein Gehalt auf meinem Konto. Einige Tage später fragte ich also nach und bekam dann die Auskunft, dass mein Lohn schnellstmöglich überwiesen werden würde.


    Ich wartete wieder eine Woche und immer noch war kein Gehalt eingegangen.
    Also fragte ich erneut nach, und bekam diesmal zur Antwort, dass ich nicht erwarten könnte für nicht erbrachte bzw. mangelhafte Leistungen bezahlt zu werden, dass ich nicht bereit wäre Überstunden zu machen und noch weitere Anschuldigungen, die alle meiner Meinung nach überhaupt nicht haltbar sind.
    Weiter wurde mir mitgeteilt ich würde das Gehalt für November bekommen und würde für Dezember kein Gehalt bekommen.
    Sollte ich meinen aktuellen Auftrag bis Ende Dezember abliefern, würde ich zumindest anteilig Geld erhalten, ansonsten nicht.


    Ich kann nur sagen, dass ich meine Arbeit ordentlich gemacht habe. Und wenn bei meinen bisherigen Arbeitgebern mal was falsch lief, dann hieß es wenigstens, hier verbesser dies und das nochmal, aber von Einbehaltung des Gehalts war bei denen nie die Rede...


    Abschließend wurde mir nur mitgeteilt, ich solle bescheid sagen ob ich weiterhin dort beschäftigt sein wollte.


    Ich habe übrigens einen Angestellten-Vertrag, also nichts auf freiberuflicher Basis o.ä.


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, was ich in der Sache tun kann, da ich langsam mit meinem Latein am Ende bin und auch im Internet für den spezifischen Fall nicht wirklich Infos gefunden habe.


    Gut nen paar Sachen habe ich gefunden von wegen Zurückbehaltungsrecht usw. aber einerseits wird gesagt darf man machen, andererseits heißt es dann wiederum bloß nicht.


    Vielleicht könnt Ihr mir ja nen paar Infos liefern.


    Die Lust auf Weihnachten ist mir zumindest für den Moment komplett vergangen... :flop:

  • AG per Übergabe-Einschreiben in Verzug setzen gemäß Angestelltenvertrag und gleichzeitig letzte Zahlungsfrist setzen und Ankündung Anwalt.
    Hoffentlich RS-versichert!

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • Zitat

    Original geschrieben von tector
    AG per Übergabe-Einschreiben in Verzug setzen gemäß Angestelltenvertrag und gleichzeitig letzte Zahlungsfrist setzen und Ankündung Anwalt.
    Hoffentlich RS-versichert!

    Jepp, denn ohne RSV zahlt bei Arbeitsgerichtsverfahren auch "der Gewinner" (= der, dessen Klage stattgegeben wird) Auslagen wie Anwaltshonorare aus eigener Tasche.



    @ DADAMAN: Einbehalt des Gehaltes als "Strafe" für angeblich fehlerhafte Arbeit ist absolut nicht zulässig. Hat Dein (Ex?)Arbeitgeber Dir irgendwelche Arbeitsmittel (Computer o. ä.) zur Verfügung gestelllt, die Du trotz Aufforderung zur Rückgabe noch nicht retourniert hast? Ansonsten solltest Du jetzt schleunigst einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, aber wirklich schleunigst. - Und damit meine ich: möglichst noch heute!


    Viele Grüße und einen
    Happy Day

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Jepp, denn ohne RSV zahlt bei Arbeitsgerichtsverfahren auch "der Gewinner" (= der, dessen Klage stattgegeben wird) Auslagen wie Anwaltshonorare aus eigener Tasche.


    Das gilt nur für die erste Instanz und es besteht auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, falls keine Versicherung besteht (die arbeitsrechtliche Streitigkeiten einschliesst), insofern ist es sicher komfortabler mit RSV, aber auch ohne eine solche und bei schwacher wirtschaftlicher Situation ist man nicht aufgeschmissen.


    Ich weiß ja nicht um welche Art von Job es geht, aber ggf. besteht auch die Möglichkeit, über eine Gewerkschaft oder einen Verband eine Schiedsstelle anzurufen oder sich beraten zu lassen!? Falls du Mitglied einer Gewerkschaft sein solltest, kannst du dich auch von einem Anwalt der Gewerkschaft vertreten lassen.


    Du kannst auch Klage einreichen und dann erstmal die Güteverhandlung abwarten und hoffen, daß sich im Laufe dieser Verhandlung bei deinem Arbeitgeber die Erkenntnis durchsetzt, daß eine außergerichtliche Einigung für ihn günstiger ist. Wenn du bis dahin keinen Anwalt eingeschaltet hast, fallen auch keine Kosten an.


    Ich würde aber auch raten, zu einem spezialisierten Anwalt zu gehen. Ggf. kannst du auch für die Beratung eine Beihilfe beantragen.

  • Hi Leute,


    jetzt wartet mal, bevor Ihr Euch vertieft, ob DADAMAN vielleicht sogar auf selbstständiger Basis arbeitet. Das soll er uns erstmal beantworten. Denn wenn das so ist, dann rechnet er Leistung gegenüber seinem Auftraggeber ab. Und wenn der nicht mit der erbrachten Leistung zufrieden ist, kann er (berechtigt) Zahlungen einbehalten.


    Warten wirs mal ab was DADAMAN dazu sagt.

  • Re: Arbeitgeber zahlt Gehalt nicht


    Zitat

    Original geschrieben von DADAMAN
    Ich habe übrigens einen Angestellten-Vertrag, also nichts auf freiberuflicher Basis o.ä.

  • Ok, das habe ich überlesen. Was mich stutzig macht ist aber
    seine Aussage dass er anscheinend erst Geld bekommt wenn er
    seinen Auftrag bis Ende Dezember abliefert. Also muß doch
    irgendwie eine Bezahlung nach Leistung vereinbart sein.


    PS: Es gibt auch Scheinselbstständigkeit ;)


    Also DADAMAN: Wie ist deine Vergütung geregelt ?

  • Schon mal danke für eure Tipps, dann werde ich mich jetzt wohl mal mit einem Anwalt in Verbindung setzen. :)


    VFBler
    Bezahlung nach Leistung o.ä. ist nicht vereinbart. Im Vertrag steht:


    Das Arbeitsentgelt beträgt je Monat xxx Brutto. Die Bezüge werden nachträglich am Ende des Monats auf das vom Arbeitnehmer benannte Konto überwiesen.


    Von Bezahlung nach Leistung ist in keinem Satz des Vertrages die Rede. :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!