Welche Rechtschutzversicherung?

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Der Zweck einer RSV ist ja auch die wirtschaftliche Gleichstellung. Mit einer Selbstbeteiligung wird dieser Zweck eingeschränkt, teilweise sogar aufgehoben.


    Ob jemand eine Selbstbeteiligung wünscht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich persönlich würde es *nicht* empfehlen. Ich nehme aber auch die Teilkasko beim Auto grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung.



    Alle Leute, die jetzt schon wissen, dass sie zukünftig ohne Rücksicht auf Verluste vor Gericht ziehen wollen, sollten darauf verzichten - diejenigen, die sich nur gegen unvorhersehbare und im Extremfall existenzbedrohende Risiken absichern wollen und ihre RSV deshalb wohl nicht jedes Jahr nutzen werden, sollten die Variante mit Selbstbehalt wählen.

  • Gibts auch ne RSV für ca. 50 Euro (Studenten)?
    -brauche kein Verkehrs u. Mietrecht
    Wichtig sind mir eben so Dinge wie Kaufverträge (Gewährleistung...)
    und Strafrecht

  • Hoi, ich lass gerade Strafrecht....


    stimmt es, dass die Rechtschutzversicherung NICHT zahlt, wenn es sich um eine Straftat handelte?


    Auch nicht, wenn ich wegen einer Straftat, die ich nicht begangen habe, angeklagt werde.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    Hoi, ich lass gerade Strafrecht....


    stimmt es, dass die Rechtschutzversicherung NICHT zahlt, wenn es sich um eine Straftat handelte?


    Auch nicht, wenn ich wegen einer Straftat, die ich nicht begangen habe, angeklagt werde.


    Wenn du wegen einer Straftat (einem Verbrechen) angeklagt wirst, welche du nicht begangen hast, dann wirst du wohl freigesprochen werden und somit fallen die Kosten der Staatskasse zur Last - auch deine RA Kosten.:rolleyes:


    Generell wird bei Verbrechen von keiner RSV gezahlt. Du musst zwischen "Vergehen" und "Verbrechen" unterscheiden. Mord ist ein Verbrechen, fahrlässige Körperverletzung ein Vergehen, beides wird von einem Strafgericht verhandelt.


    Zitat

    Original geschrieben von JGW
    diejenigen, die sich nur gegen unvorhersehbare und im Extremfall existenzbedrohende Risiken absichern wollen und ihre RSV deshalb wohl nicht jedes Jahr nutzen werden, sollten die Variante mit Selbstbehalt wählen.


    Warum denn das?

  • Für Verkehrs-RS würde ich auf jeden Fall den ADAC (keine SB) empfehlen, andere Risiken kann man ggf. separat bei anderen Anbietern versichern.

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