ZitatOriginal geschrieben von Merlin
Der Zweck einer RSV ist ja auch die wirtschaftliche Gleichstellung. Mit einer Selbstbeteiligung wird dieser Zweck eingeschränkt, teilweise sogar aufgehoben.
Ob jemand eine Selbstbeteiligung wünscht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich persönlich würde es *nicht* empfehlen. Ich nehme aber auch die Teilkasko beim Auto grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung.
Alle Leute, die jetzt schon wissen, dass sie zukünftig ohne Rücksicht auf Verluste vor Gericht ziehen wollen, sollten darauf verzichten - diejenigen, die sich nur gegen unvorhersehbare und im Extremfall existenzbedrohende Risiken absichern wollen und ihre RSV deshalb wohl nicht jedes Jahr nutzen werden, sollten die Variante mit Selbstbehalt wählen.