Hallo,
ich habe letztens bei Ebay ein Handy aus der Schweiz gebraucht für 92 EUR gekauft, dazu kamen noch 20,- EUR Versand und ein paar Gequetschte für die Auslandsüberweisungskosten.
Nun kam am Freitag (15.12.) ein Briefumschlag von der Postniederlassung in Münster, darin lag einmal ein Schreiben namens "Ersatz-Zollinhaltserklärung" mit einem STempl vom 12.12. und einmal Eines namens "Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung".
In Letzterem werden von mir eine "zweifache Rechnung mit allgemein verständlicher Warenbezeichnung in deutscher Sprache" und ein "Nachweis über den gazahlten Kaufpreis" gefordert, außerdem steht weider unten noch handschriftlich vermerkt Folgendes: "Absender?"
Außerdem muss ich das Paket innerhalb von 7 Tagen (da stand nichts von Werktagen) mit den angeforderten Unterlagen abholen, sonst fallen Verwahrungsgebühren an (oder alternativ zurückschicken lassen).
Ich weiß aber nicht mal, wann diese Frist begonnen hat, also sehr schwammig das Ganze (ich glaube, das ist das erste und letzte Mal, dass ich etwas aus der Schweiz kaufe)...
Ehrlich gesagt bin ich jetzt etwas verwirrt, dass das von mir verlangt wird, muss so etwas nicht beim Versand schon geprüft werden?
Einen Kontoauszug kann ich wohl machen, aber was ist mit der geforderten Rechnung? Tut es da vielleicht einfach ein Ausdruck der Ebay-Auktion?
Ich schrieb das Ebay-Mitglied an und bat es um Hilfe, daraufhin schrieb es mir:
ZitatHallo. Ist das erste mal das ich das höre. Beim Versand hatte ich angegeben Handy Mobiltelefon und eine Warenwert angegeben. Ein Absender ist üblicherweise nicht nötig. Bei uns in der Schweiz wird das Paket in dieser Grösse als Brief gehandelt. Ich könnte mir vorstellen, dass die deutsche Post sprich Zoll in Deutschland die als Paket ansieht bei dem andere für die EU oder Deutschland geltende Regelungen gültig sind. Falls eine Telefonnummer besteht würde ich allenfalls dort kurz anrufen und darauf hinweisen, dass es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt den sie als Geschenk erhalten haben. Evlt. könnten sonst Zollkosten entstehen davon ausgehend das ein Produkt neu gekauft wurde. Tut mir leid für die Umtriebe. Hatte bisher von keinem in Deutschland von derartigen Problemen gehört.
Was meint ihr, soll ich denen wirklich die Geschenk-Geschichte erzählen? Laut einem älteren TT-Thread zahlt man ja bis 300 CHF Warenwert keine Zollgebühren, daher dürfte ich mir darum keine Sorgen machen müssen, oder?
Wie sollte man nun in diesem Fall weiter vorgehen?
Wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe, da ich mich damit absolut nicht auskenne und die Verwahrungsfrist ja auch bald abläuft...
Gruß,
Azad