Kauf aus Ebay - Daten und Unterlagen vom Zoll verlangt

  • Hallo,


    ich habe letztens bei Ebay ein Handy aus der Schweiz gebraucht für 92 EUR gekauft, dazu kamen noch 20,- EUR Versand und ein paar Gequetschte für die Auslandsüberweisungskosten.


    Nun kam am Freitag (15.12.) ein Briefumschlag von der Postniederlassung in Münster, darin lag einmal ein Schreiben namens "Ersatz-Zollinhaltserklärung" mit einem STempl vom 12.12. und einmal Eines namens "Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung".
    In Letzterem werden von mir eine "zweifache Rechnung mit allgemein verständlicher Warenbezeichnung in deutscher Sprache" und ein "Nachweis über den gazahlten Kaufpreis" gefordert, außerdem steht weider unten noch handschriftlich vermerkt Folgendes: "Absender?"
    Außerdem muss ich das Paket innerhalb von 7 Tagen (da stand nichts von Werktagen) mit den angeforderten Unterlagen abholen, sonst fallen Verwahrungsgebühren an (oder alternativ zurückschicken lassen).
    Ich weiß aber nicht mal, wann diese Frist begonnen hat, also sehr schwammig das Ganze (ich glaube, das ist das erste und letzte Mal, dass ich etwas aus der Schweiz kaufe)...


    Ehrlich gesagt bin ich jetzt etwas verwirrt, dass das von mir verlangt wird, muss so etwas nicht beim Versand schon geprüft werden?
    Einen Kontoauszug kann ich wohl machen, aber was ist mit der geforderten Rechnung? Tut es da vielleicht einfach ein Ausdruck der Ebay-Auktion?



    Ich schrieb das Ebay-Mitglied an und bat es um Hilfe, daraufhin schrieb es mir:


    Zitat

    Hallo. Ist das erste mal das ich das höre. Beim Versand hatte ich angegeben Handy Mobiltelefon und eine Warenwert angegeben. Ein Absender ist üblicherweise nicht nötig. Bei uns in der Schweiz wird das Paket in dieser Grösse als Brief gehandelt. Ich könnte mir vorstellen, dass die deutsche Post sprich Zoll in Deutschland die als Paket ansieht bei dem andere für die EU oder Deutschland geltende Regelungen gültig sind. Falls eine Telefonnummer besteht würde ich allenfalls dort kurz anrufen und darauf hinweisen, dass es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt den sie als Geschenk erhalten haben. Evlt. könnten sonst Zollkosten entstehen davon ausgehend das ein Produkt neu gekauft wurde. Tut mir leid für die Umtriebe. Hatte bisher von keinem in Deutschland von derartigen Problemen gehört.


    Was meint ihr, soll ich denen wirklich die Geschenk-Geschichte erzählen? Laut einem älteren TT-Thread zahlt man ja bis 300 CHF Warenwert keine Zollgebühren, daher dürfte ich mir darum keine Sorgen machen müssen, oder?
    Wie sollte man nun in diesem Fall weiter vorgehen?



    Wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe, da ich mich damit absolut nicht auskenne und die Verwahrungsfrist ja auch bald abläuft...


    Gruß,


    Azad

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    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Re: Kauf aus Ebay - Daten und Unterlagen vom Zoll verlangt


    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace



    Was meint ihr, soll ich denen wirklich die Geschenk-Geschichte erzählen? Laut einem älteren TT-Thread zahlt man ja bis 300 CHF Warenwert keine Zollgebühren, daher dürfte ich mir darum keine Sorgen machen müssen, oder?
    Wie sollte man nun in diesem Fall weiter vorgehen?


    Erzählen kannst Du es. Riskierst aber die Rücksendung.
    Ausserdem sind diese 300CHF Schwachsinn.


    Habe mal ein Orange Smartphone aus der Schweiz geordert, für umgerechnet 129€. Leider haben die es beim Zoll eingesackt und ich musste nachzahlen.


    "Mal verliert man, mal gewinnen die Anderen." :)


    -Andi-

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  • Re: Kauf aus Ebay - Daten und Unterlagen vom Zoll verlangt


    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Ehrlich gesagt bin ich jetzt etwas verwirrt, dass das von mir verlangt wird, muss so etwas nicht beim Versand schon geprüft werden?
    Einen Kontoauszug kann ich wohl machen, aber was ist mit der geforderten Rechnung? Tut es da vielleicht einfach ein Ausdruck der Ebay-Auktion?


    Wahrscheinlich hat der Spaßvogel Geschenk angekreuzt und der Zoll glaubt es nicht. Komisch eigentlich! :p


    Da Du keine Rechnung hast, drucke die Ebay Auktion aus und gehe Dein Handy abholen. Hätte der Verkäufer nicht diesen kriminellen Unsinn gemacht, und gleich eine Proformarechnung oder den Ausdruck der EbayAuktion beigelegt hättest Du Dein Handy schon!


    Und daß er keinen Absender angegeben hat, zeigt eigentlich schon, daß er sehr genau weiß, daß er eine falsche Zollerklärung abgegeben hat und er keine Lust hat, dafür von den Schweizer Behörden belangt zu werden.

  • Re: Kauf aus Ebay - Daten und Unterlagen vom Zoll verlangt


    Also als Rechnung reicht denen auch ein Ebay Ausdruck, aus dem klar der Kaufpreis hervorgeht und das du der Käufer bist.


    Sonst fällt meines Wissens eigentl. nur 16% Einfuhrumsatzsteuer (=MwSt.) an. Das Handy ist nicht zollpflichtig (im Gegensatz zu z.B. Tabak).
    Bevor du denen also irgendwas von Geschenk erzählst würde ich einfach das bißchen zahlen.


    Falls du es allerdings doch versuchst: http://zoll.de/c0_reise_und_po…chenksendungen/index.html


    Das Handy darf also einen Wert von 45€ nicht überschreiten. Das es dies tut finden auch die Zöllner leicht raus.

  • die 160 chf gelten wenn dann wohl eher, wenn man was in die schweiz importiert, oder? kann mir nicht vorstellen, daß wir in der eu was in chf bemessen ;)


    afair sind es auch nicht 45€ freigrenze sondern 40€.


    also: nimm es wie ein mann & zahl beim zoll die 16% eust (auf den warenwert + versandkosten) :p

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • Verzollt werden müssen alle Waren, die man aus Nicht-EU-Ländern importiert, und Du als Warenempfänger bist gegenüber dem Zoll in der Pflicht.
    Normalerweise läuft es so daß die Post Dir das Paket anliefert und Du dem Postboten die Zollabgaben wie bei einer Nachnahme zahhlst. Das hat in diesem Fall nicht funktioniert weil dem Paket offenbar keine ordentliche Begleitdokumentation beigefügt war, aus der die für die Zollabwicklung erforderlichen Daten hervorgehen.


    Deswegen schreibt man Dich nun an diese Daten nachzuliefern um eine Zollabwicklung durchzuführen.


    Als Begleitdokumentation gehört nach internationalen Standards immer eine Rechnung ins Paket, auch bei Privatsendungen und Geschenken - dann eben eine Proforma-Rechnung. Daraus muß hervorgehen wer der Absender ist, wer der Empfänger ist, welche Ware im Paket liegt, wo diese hergestellt wurde und welchen Wert sie hat. Auch bei Geschenken darf also nicht stehen "nagelneues Handy, proforma 1 EUR", sondern da muß eine genaue Warenbezeichnung hin ("Nokia N73 in silber, IMEI ..., Wert 450 EUR").


    Was Du jetzt also beibringen mußt ist eine Rechnung, wobei ein Ausdruck der Ebay-Aktion in Ordnung ist. Wichtig ist daß Du Ausdrucke hast, aus denen hervorgeht wer der Versender ist, um welche Ware es sich da genau handelt und wieviel Du für das Gerät bezahlt hast.


    Der Zoll schaut dann in ein schlaues Buch oder einen PC und findet heraus daß Handys unter der Warentarifnummer 8525 2020 000 geführt werden. Du siehst daß Handys zollfrei sind, allerdings fallen 16% Einfuhrumsatzsteuer an. Ich habe als Ursprungsland mal China angenommen weil das "Herkunftsland" immer das Land ist, in dem das Gerät zusammengeschraubt wurde, hier kannst Du also nicht Schweiz angeben weil das Paket von dort kommt.


    Was Du jetzt also machen mußt ist mit den entsprechenden Unterlagen / Ausdrucken antanzen, ihnen erzählen daß Du ein "Sende- und Empfangsgerät für den zellularen Mobilfunk unter der Warentarifnummer 8525 2020 000 anmelden möchtest, dann 16% von Warenwert UND Versandkosten an den Zoll abdrücken. Das ist alles. Laß Dich durch den ganzen Schmarrn schwieriger Formulierungen nicht verwirren.


    Freigrenze für Geschenke sind in der Tat 45 EUR. Hier gibt es aber kein Geschenk und das Handy ist mehr als 45 EUR wert - ist für ihn also ohne Belang. Selbstverständlich dürfen Waren teurer sein als 45 EUR, dann muß aber eine komplette Zollanameldung durchgeführt werden, es gibt nicht die Möglichkeit der Freischreibung wie bei Geschenken bis 45 EUR.


    Was die Fristen angeht: damit der Zoll nicht überhäuft wird mit Paketen, die niemand mehr abholt, gibt es eine Frist innerhalb derer die Zollanmeldung stattfinden muß. Zusätzlich verlangen Paketdienste oft Lagerungsgebühren wenn die Sachen länger geparkt werden müssen. Wartet man also zu lange zahlt man erstmal Gebühren für die Lagerung, und wenn es mit der Frist zur Gestellung eng wird muß entweder die Zollanmeldung stattfinden oder die Ware muß zurück geschickt werden. Sie kann aber nicht ewig im Zolllager bleiben.


    Aus diesem Grund ist es, neben der Tatsache daß man gerne seine Paketre bekommen möchte, wichtig zeitnah zu reagieren und deswegen ist es , wie ich hier auch immer betone, wichtig seine Telefonnummer auf den Begleitpapieren zu nennen damit ggf. unkompliziert angerufen werden kann. Wenn nämlich schon 3 Tage verstreichen bis man die entsprechenden Unterlagen per Post bekommt verkürzt sich die jeweilige Zeit, die man zur Zollabwicklung hat bzw. riskiert daß Lagerkosten anfallen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Dann lag ich also schonmal auf dem richtigen Dampfer, das mit der Geschenk-Story war mir auch von Anfang an zu unsicher.


    Ich muss also einen Mwst.-Ersatz zahlen bei einer Ebay-Auktion?! Ist ja ganz schön sinnfrei, sonst zahle ich doch auch keine Mwst., wenn ich bei Ebay.de etwas ersteigere... 16% von 112 sind ja 17,92 EUR - damit wird das Ganze mit knapp 130 EUR ganz schön teuer, da werde ich doch mal versuchen, das Geld vom Verkäufer zurückzuverlangen.


    Wie ist das denn mit den Versandkosten, ich habe dem Verkäufer 20,- EUR zahlen müssen, bezweifle jedoch, dass der Versand wirklich so viel gekostet hat (kostet ja nach Österreich auch nicht so viel), muss ich dann 16% von 20,- EUR zahlen oder kennen die die realen Versandkosten?
    Sollte ich dann die Adresse des Verkäufers aus der Ebay-Mail auch noch aufschreiben und mitnehmen? Steht ja in der Auktion nicht mit drin.


    Hier übrigens der Ebay-Link.


    Danke schonmal für eure bisherigen Antworten!

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  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Auch bei Geschenken darf also nicht stehen "nagelneues Handy, proforma 1 EUR", sondern da muß eine genaue Warenbezeichnung hin ("Nokia N73 in silber, IMEI ..., Wert 450 EUR").


    Oder z.B. Nokia N73 in silber, IMEI ..., defekt ... Wert 45€ ... der Defekt könnte ja einem versehentlich auf die SIM-Kontakte geklebten Tesa bestehen. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Aus diesem Grund ist es, neben der Tatsache daß man gerne seine Paketre bekommen möchte, wichtig zeitnah zu reagieren und deswegen ist es , wie ich hier auch immer betone, wichtig seine Telefonnummer auf den Begleitpapieren zu nennen damit ggf. unkompliziert angerufen werden kann. Wenn nämlich schon 3 Tage verstreichen bis man die entsprechenden Unterlagen per Post bekommt verkürzt sich die jeweilige Zeit, die man zur Zollabwicklung hat bzw. riskiert daß Lagerkosten anfallen.


    Nun ja, ich wusste von dem Ganzen Ablauf ja nichts und habe auch nie irgendwelche Begleitpapiere bekommen, wo ich eine Telefonnummer hinterlassen könnte...

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  • Sinn der Zollabgaben ist es den Handel innerhalb der EU zu fördern und die EU vor Billigimporten aus Drittländern zu schützen. Bei der Schweiz mag es schwer vorstellbar sein, aber gegenüber vielen anderen Ländern macht es Sinn. Indem man die Kosten durch den Zoll künstlich erhöht soll es uninteressant werden außerhalb der EU zu kaufen und wenn man es doch tut spült das zumindest Geld in die Staatskasse. Die Idee ist im Grundsatz OK und berechtigt, wenn man sich z. B. anschaut was die Chinesen abziehen. Klar ist allerdings auch daß viele Dinge hier gar nicht produziert werden können und wir ein Interesse am Import haben. Handys sind z. B. deswegen zollfrei weil wir möchten daß sie importiert werden.


    Generell mußt Du bei einem Import Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (als Ersatz für die entgangene MwSt, weil Du ja nicht im Inland gekauft hast) zahlen. Zoll fällt hier nicht an weil Handys zollfrei sind, also bleibt die EuSt. Und die Beträgt eben 16% auf Warenwert und Transportkosten.


    Den Verkäufer kannst Du dafür nicht verantwortlich machen, der kann nichts dafür daß Du in der EU wohnst und hiesigen Zollformalitäten unterliegst. Hättest Du ihm das Handy verkauft würdest Du genauso argumentieren daß Du mit dem Schweizer Zoll nichts zu tun hast und das sein Problem ist.


    Dein "Fehler" war daß Du nicht wußtest daß Einfuhrabgaben zu zahlen sind... beim nächsten Mal mußt Du das eben einkalkulieren und überlegen ob es dann noch Sinn macht im Nicht-EU-Ausland zu kaufen, oder ob Du lieber gleich die hiesige Wirtschaft stützen möchtest.


    Der Zoll richtet sich nach dem, was in den Unterlagen steht und glaubwürdig ist. Wenn da also steht 20 EUR Versand, dann ist das für den Zoll die Berechnungsgrundlage. Adresse des Verkäufers solltest Du unbedingt mit angeben und bei der Warenbeschreibung das ganze Zubehör erwähnen: "Inkl. Ladegerät, Ladestation, Akku, Software."


    In der Auktion steht übrigens "Versand 5 EUR" - wobei das etwas zu preiswert erscheint, oder?


    Martyn: Handy ist Handy, defekt oder nicht ... Warenwert und warenbeschreibung bleiben gleich, insofern tut das nichts zur Sache.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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