ZitatOriginal geschrieben von cmb2008
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Eine Garantenpflicht zur Aufklärung durch den Anrufer besteht auch nicht.
Da bin ich mir nicht ganz so sicher ... die könnte aus der bestehenden Kundenbeziehung herrühren - und einen Vertrag verlängern kann ja nur jemand, der schon Kunde ist.
Und weil man nie sicher ein kann, wie ein Gericht die Sache letztlich beurteilen würde, wäre ich vorichtig mit solchen Feststellungen. Recht zu haben heißt ja nicht, es auch zu bekommen ... was insbesondere gern mal "übersehen" wird ...
Gruß aus Wedau