Kosetenlimit setzen

  • Also meiner Information nach ist es bei keinem Anbieter möglich ein monatliches Kostenlimit zu setzen.


    Nun lautet auszugsweise der §18 der TK-Kundenschutzverordnung, wie ich bei teltarife aufgeschnappt habe:


    "§ 18 Kundenvorgabe der Entgelthöhe


    Ab dem 1. Januar 2001 kann der Kunde gegenüber dem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit vorgeben, bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Der Anbieter muß sicherstellen, daß diese Entgelthöhe nicht ohne Zustimmung des Kunden überschritten wird."


    Gilt der nicht? Hab ich was übersehen? Ich meine, da hätte doch längst jemand geklagt, oder?

  • Die TKV wurde aufgrund §41 des TKG erlassen, so stehts auch in der Eingangsformel. Der §41 TKG beschäftigt sich allerdings auschließlich mit dem Angebot von Mietleitungen... Bin zwar kein Jurist, aber ich denke mal das wird der Haken für die Gültigkeit im Mobilfunkbereich sein...

  • Soviel ich weiß, gehen die NBs davon aus, das es ausreichend ist, einen Tarif mit dieser Eigenschaft anzubieten ... und verweisen da in der Tat auf ihre Prepaid-Angebote.


    Ich persönlich kann diese Einschränkung nirgendwo finden.


    Und zur Klage: Wer wird denn einen Tarif/NB wählen, wo er erst mal jahrelang klagen muss, um einen Vertrag zu bekommen, der ihm dann eben unter einem anderen Vorwand verwehrt wird?


    Ich telefoniere jetzt halt Prepaid und gut ist ... jedenfalls bis es solche Tarife gibt. Dass ich mit Prepaid natürlich weniger telefoniere, als ich es mit einem Vertrag täte, ist - jedenfalls aus finanzieller Sicht - für mich eher vorteilhaft. Meine Frau wäre schon eher an einem Vertrag interessiert ... sie ist aber immer "abgeblitzt" ...


    Gruß aus Wedau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!