Also meiner Information nach ist es bei keinem Anbieter möglich ein monatliches Kostenlimit zu setzen.
Nun lautet auszugsweise der §18 der TK-Kundenschutzverordnung, wie ich bei teltarife aufgeschnappt habe:
"§ 18 Kundenvorgabe der Entgelthöhe
Ab dem 1. Januar 2001 kann der Kunde gegenüber dem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit vorgeben, bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Der Anbieter muß sicherstellen, daß diese Entgelthöhe nicht ohne Zustimmung des Kunden überschritten wird."
Gilt der nicht? Hab ich was übersehen? Ich meine, da hätte doch längst jemand geklagt, oder?