ZitatOriginal geschrieben von Blues-Jazz
Also in meinem ausländischen Ausweis steht auch meine Adresse, aber zu eurer Sicherheit kann ich ja noch einen Adressnachweis beilegen!
Noch ne Frage: Wie ist das mit der Aufenthaltsgenehemigung? Meine gilt noch bis zum 27.03.2007, also weniger als die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Aber sollte doch eigentlich kein Problem sein, oder ?
Als EU Mitglied brauchst Du eigentlich keine Aufenthaltsgenehmigung mehr oder?