ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Tom Selleck
Und warum können Sie meinen Gutschein auf ein Neumitglied übertragen, nicht aber auf ein bestehendes.
Gruß
Tom
Letztlich kann schwer etwas zu den AGB sagen, wenn wir sie im vorliegenden Fall überhaupt nicht kennen! Da kann man sich dann auch nicht auf irgendwelche Entscheides eines Gerichtes berufen.
Letzlich kannst Du wahrscheinlich irgendwie vorzeitig aus dem Vertrag raus, musst dann aber einen Betrag X als Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale o.ä. entrichten. Diesen Spielraum lässt auch der Punkt b) in oo7x Beitrag.
Kurz der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen - erst recht, wenn Du als Kündigungsgrund Dich nur auf Deinen Umzug berufst. Leichter wären wohl gesundheitliche Gründe geltend zu machen, die in Kombination eines Umzugs überzeugender nachweisen kannst. Mach einfach mal ein Checkup bei Deinem Hausarzt.
Eine Frage wäre zu Deinem letzten Satz zu klären:
Wann ist ein ehemaliges Mitglied wieder ein neues Mitglied?