Fitnessstudio stellt sich quer.


  • Letztlich kann schwer etwas zu den AGB sagen, wenn wir sie im vorliegenden Fall überhaupt nicht kennen! Da kann man sich dann auch nicht auf irgendwelche Entscheides eines Gerichtes berufen.


    Letzlich kannst Du wahrscheinlich irgendwie vorzeitig aus dem Vertrag raus, musst dann aber einen Betrag X als Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale o.ä. entrichten. Diesen Spielraum lässt auch der Punkt b) in oo7x Beitrag.


    Kurz der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen - erst recht, wenn Du als Kündigungsgrund Dich nur auf Deinen Umzug berufst. Leichter wären wohl gesundheitliche Gründe geltend zu machen, die in Kombination eines Umzugs überzeugender nachweisen kannst. Mach einfach mal ein Checkup bei Deinem Hausarzt.


    Eine Frage wäre zu Deinem letzten Satz zu klären:


    Wann ist ein ehemaliges Mitglied wieder ein neues Mitglied?

  • Zitat

    Original geschrieben von speakers
    Mach einfach mal ein Checkup bei Deinem Hausarzt.


    Danke für den Hinweis. Aber ich bin keiner, der Besche**** mit Besche**** bekämpft. Um bei Star Trek zu bleiben, ich bin die Sternenflotte und das Fitnessstudio die Romulaner :D


    Gruß
    Tom

  • Das hat jetzt nicht wirklich was mit bescheißen zu tun, sondern mit Pragmatismus. Mit bald 30 Jahren solltest Du prophylaktisch einfach mal zur Vorsorgeuntersuchung. Wenn alles ok ist um so besser, dann kannst Du das Lehrgeld ja wieder einarbeiten, wenn nicht hast Du ein Argument mehr zu kündigen.

  • Warum so einen Aufstand, wenn man eine Abmeldebescheidigung hat.
    Ein Kumpel von mir, war bei der Fitcom angemeldet und dort gab es keine Probleme mit der Kündigung als er umzog.

  • Abschlag bei Umzug


    Hallo zusammen!


    Ich hänge mal meine Frage zum Thema mit hier dran:


    Wenn man seinen Fitnessstudiovertrag, der normalerweise 24 Monate laufen sollte, nach 10 Monaten wgn. eines Umzugs außerordentlich kündigt, darf das Studio dann für die genutzen 10 Monate von einem die Differenz zu den teueren Monatsbeiträgen eines 12-Monatsvertrags verlagen?


    Als Beispiel: bei einem 24-Monatsvertrag würde ein Monat 25€ kosten, bei 12 Monaten 35€. Kündigung nach 10 Monaten. Das Studio möchte 10 mal 10€ Differenz bezahlt bekommen.


    Muss man das zahlen?
    Die Kündigung ist ja nicht um sonst außerordentlich; man konnnte nicht damit rechnen vorzeitig den Vertrag verlassen zu müssen.


    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.


    Gruß,
    Alexander

  • Musst du nicht zahlen-solche Klauseln in den AGB sind unwirksam. Gibt genügend Gerichtsurteile. Also einfach die Kündigung dort abgeben, dir die Abgabe bestätigen lassen bzw. einen Zeugen mitnehmen, der die Kündigung vorher gelesen hat.


    Sofern du nicht in der selben Stadt umziehst, kann dir das Fitnessstudio garnix.

  • Danke für die Antwort. Es ist nicht mein Vertrag, aber ich werde dann als Zeuge mitgehen. Der neue Wohnort liegt über 100km entfernt, das ist kein Problem.
    Es wäre cool, wenn noch jemand einen Link mit Hintergrundinformationen bzw. entsprechenden Urteilen dazu hat.


    Gruß,
    Alexander

  • Zieht der Kunde eines Fitnessstudios in einen weit entfernten Ort um, so kann er seinen Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.


    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Az.: 716 C 421/98


    --------------------------------------


    Außerordentliche Kündigung des Fitnessstudiovertrages möglich
    Fitness-Studios verlangen von ihren Mitgliedern in der Regel ziemlich gesalzene Pauschalen. Um so erboster war ein Freizeitsportler, als ihm sein Studio trotz einer längeren, beruflich bedingten Abwesenheit Geld abknöpfen wollte. Der Geschäftsführer verwies auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens, in denen es tatsächlich hieß: "Bei Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen (z.B. Schwangerschaft, Urlaub, Umzug, berufliche Verhinderung) entbinden nicht vom Vertrag". Das wollte sich der Kunde nicht bieten lassen und verklagte das Studio.
    Das Amtsgericht Bautzen ersparte ihm die Zahlung. Das Interesse des Studioinhabers, die Kunden langfristig an sich zu binden und regelmäßig Zahlungen zu erhalten, sei zwar grundsätzlich berechtigt. Umgekehrt müsse man aber auch das Interesse der Kunden in Rechnung stellen: Es wäre unbillig, von Mitgliedern, die gar nicht in der Lage seien, das Studio regelmäßig zu nutzen, über längere Zeit den Mitgliedsbeitrag zu verlangen. Die Klausel in den AGB diene ausschließlich dem Interesse des Studios. Umstände, die die Kunden daran hinderten, das Studio zu nutzen - und die sie womöglich nicht einmal selbst zu verantworten hätten -, sollten völlig unberücksichtigt bleiben. Die Klausel sei daher unwirksam, weil sie die Kunden unangemessen benachteilige.


    ....


    Das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schützt vor unfairen Regelungen. So wird auch eine nachträgliche Preiserhöhung im Vertrag hinfällig. Der Satz "Sollte ein Vertrag vor Ablauf der ersten vereinbarten Laufzeit außerordentlich gekündigt werden, so tritt rückwirkend ab Beginn des Vertrags die Preisstufe in Kraft, die der tatsächlichen Vertragsdauer entspricht" wird nach einem Urteil des Landgerichts Bamberg (Az: 1 O 97/97) durch das AGB-Gesetz ungültig.


    Und so weiter...

  • Jetzt hat man als Kunde mehr Rechte und auch die Möglichkeit aus einem längerfristigen Vertrag auszusteigen.


    Aber es gibt einiges zu beachten.
    Bei einem Umzug in einer andere Stadt kann man nicht ohne weiteres den Vertrag kündigen, "wenn" das Fitness-Center auch in der neu hinzugezogenen Stadt vertreten ist und die "selben Leistungen" dem Kunden gegenüber erbringen kann.
    Es dürfen aber keine neuen Gebühren zu Lasten des Kunden entstehen und für die Zeit des Umzug und der persönlichen Eingewöhnung, kann man ( *bin mir aber nicht sicher ob es nun 1 oder 2 Monate sind) den Vertrag * 1 Monat ruhen lassen !


    Erkrannkt ein Kunde und kann aufgrund dessen nicht mehr die Leistungen eines Fitness-Studio in Anspruch nehmen, darf dieser mit einer Ärztlicher Bescheinigung der Vertrag kündigen.


    Das mit der Krankheit ist mir persöhnlich passiert, nachdem ich nach 4 schweren Bandscheibenvorfälle meinen Vertrag kündigen musste.
    Die Bescheinigung musste jedoch vom Facharzt kommen !!!

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • pallmall: Perfekt, vielen Dank!


    elena661: Danke für den Hinweis. Das Studio gehört nicht zu einer großen Kette; es gibt auch keinen weiteren Standort.
    Der Vertrag kann also ohne Probleme gekündigt werden und die Nachzahlung können sie vergessen.


    :flop: für unfaire & unerlaubte Fußangeln


    Gruß,
    Alexander

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