Versicherungen vorzeitig kündigen?

  • Ich habe vor 1,5 Jahren ein Versicherugspaket über 5 Jahre abgeschlossen und würde jetzt gerne wissen, ob es irgendwelche Sonderkündigungsrechte gibt, damit ich früher rauskomme.
    Was würde denn passieren, wenn ich einfach nicht mehr bezahle, dann müssten die mich doch rausschmeißen, oder?
    Hab ich zwar mal durch die AGBs gewühlt, aber nur Bahnhof verstanden.

  • das kommt erstmal darauf an was für eine versicherung!
    dann bei welchem versicherer!


    bei den meisten versicherungen hast du ein sonderkündigungsrecht nach einem schadensfall, sprich einen kleinen schaden fingieren und du kannst kündigen!


    vom nicht bezahlen kann ich dir nur abraten, haste gleich ein mahnverfahren §39 am hals.. und danach wirds schwer noch nen anderen versicherer zu finden!


    wenn du bei nem service versicherer wie der allianz bist einfach mal mit deinem vertreter reden, der hat genügend möglichkeiten dich aus einem vertrag rauszubekommen!


    greetz weesel

  • Zitat

    Original geschrieben von Weesel
    wenn du bei nem service versicherer wie der allianz bist einfach mal mit deinem vertreter reden, der hat genügend möglichkeiten dich aus einem vertrag rauszubekommen!


    Wie kommst du auf die Idee? 5-Jahres-Verträge sind 5-Jahres-Verträge. Außer im Schadenfall oder bei einer Tariferhöhung kann man die nicht vorzeitig kündigen. Ist fast wie beim Mobilfunk ;).


    Allerdings besteht meistens die Möglichkeit, den Vertrag/die Verträge etwas herunter zu fahren, falls es nicht sowieso schon die Mindestsummen sind.


    @KingBoa:
    Warum willst du aus den Verträgen vorzeitig raus?

  • hm, bin selber mitarbeiter einer allianz vertretung;)
    es gibt da diverse möglichkeiten^^


    eine der möglichkeiten wäre die betreffenden verträge zu sistieren...
    aber wie gesagt, ich weiß nicht wie das bei einem direkt versicherer ist!


    greetz weesel

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Wie kommst du auf die Idee? 5-Jahres-Verträge sind 5-Jahres-Verträge. Außer im Schadenfall oder bei einer Tariferhöhung kann man die nicht vorzeitig kündigen. Ist fast wie beim Mobilfunk ;).


    Allerdings besteht meistens die Möglichkeit, den Vertrag/die Verträge etwas herunter zu fahren, falls es nicht sowieso schon die Mindestsummen sind.


    @KingBoa:
    Warum willst du aus den Verträgen vorzeitig raus?


    weil meine freundin und ich bald zusammenziehen wollen und da muss an allen ecken und enden gespart werden. zudem hat sie fast die selben versicherungen wie ich und doppelt-gemoppelt hält in diesem falle nicht unbedingt besser.

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    weil meine freundin und ich bald zusammenziehen wollen und da muss an allen ecken und enden gespart werden. zudem hat sie fast die selben versicherungen wie ich und doppelt-gemoppelt hält in diesem falle nicht unbedingt besser.


    In diesem Falle werdet ihr sicherlich auch ein Sonderkündigungsrecht bekommen! ;)


    War bei uns seinerzeit auch so, steht bei vielen Versicherungen auch in den AGB!


    Und dennoch erschliesst sich mir der Sinn dieses Threads nicht, ruf doch eben mal in der für dich zuständigen Agentur an und frag nach!


    Vorher solltet ihr allerdings Preise und Leistungen sondieren. :D

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Doppelt gemoppelt wäre in so einem Fall totaler Quatsch. Da hast Du definitiv ein Sonderkündigungsrecht. "Risikowegfall" schimpft sich das in der Regel. Aber auf die Versicherungsbedingungen achten, ob beitragsfreie Mitversicherung möglich ist, wie die Versicherungssummen sind bei Haftpflicht z.B., welche von beiden die bessere Hausrat ist etc. pp.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • hm, risikowegfall wäre in dem fall aber nicht gegeben!
    wenn z.b jemand eine verkehrsrechtsschutz hat und seinen lappen verliert, der könnte wegen risikowegfall kündigen! oder eine hundehalterhaftpflicht wird hinfällig wenn der hund wegstirbt!
    aber es kann sein das das in den agb's unter einem gesonderten punkt läuft, so genau hab ich unter dem topic kündigung noch nicht nachgelesen;)


    in der regel ist eine beitragsfreie einschließung aber nicht möglich!
    private haftpflicht und kfz fallen mir gerade ein!
    aber man muß sagen das das mitversichern auf jeden fall ne ecke günstiger is als die entsprechenden verträge doppelt zu bezahlen!


    greetz weesel

  • Beim Zusammenziehen fällt bei einer der zwei Hausrat-Versicherungen definitiv das Risiko weg. Wenns die Wohnung nicht mehr gibt, gibt es das Risiko nicht mehr, sofern der neue Wohnort bereits anderweitig versichert ist. Ebenso gibt es Haftpflichtversicherungen, die entweder einen Einschluß des Partners ermöglichen oder einen günstigen Partnertarif anbieten. Beim Kfz geht in der Tat kein Einschluß. Logisch.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Moin.


    In Deinem Fall beachtenswert ist, dass normalerweise die ältere der beiden Policen (beim Zusammenziehen mit der Freundin also HRV und PHV) "Bestandsschutz" hat. Soll heißen es ist nur die neuere kündbar - ist also nichts mit bessere Bedingungen raussuchen.
    Da Du damals ein Paket aus mehreren Versicherungen abgeschlossen hast, wirst Du wahrscheinlich auch so einen super-duper Kombirabatt bekommen haben. Der wird - aller Wahrscheinlichkeit nach - für die weiterlaufenden Policen wegfallen.


    Gruß und so...


    P.S.: Vergesst nicht die weiterlaufende Hausrat (welche auch immer das sein wird) innerhalb vo ndrei Monaten auf die neue Wohnung laufen zu lassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!