Parken vor eigener Garage

  • Darf man bei folgender Situation vor der eigenen Garage parken (täglich / dauerhaft)?


    Rechte Straßenseite, handelsübliches Halteverbotsschild für die gesamte Straßenseite.
    Beschaffenheit von links nach rechts gesehen:
    - Fahrbahn
    - abgesenkte Bordsteinkante
    - Radweg
    - Fußweg
    - noch eine Borsteikante
    - "Auffahrt" zur Garage (-> hier soll geparkt werden)
    - Garage


    Die Auffahrt ist lang genug, so dass das Fahrzeug nicht "überstehen" würde.


    Darf man dort parken? Nachbarn oder bei Besuch machen das ab und an, mir wurde nun auch eine Garage angeboten. Diese würde sich aber nur lohnen, wenn ich die Auffahrt davor auch als Parkplatz nutzen kann...


    Viele Grüße,
    der_blub

  • Wenn die Auffahrt Privatgelände ist auf jeden Fall. Klär es doch mit dem Vermieter ab - eine gelegentliche Nutzung sollte ok sein.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Wenn ich dich richtig verstehe liegt die Auffahrt auf einem Privatgrundstück und gehört nicht zum "öffentlichen Verkehrsraum"?


    Natürlich darf man dann da parken.


    Grüße,
    Dwarslöper

  • Muss der Hauseigentümer wissen, wo die Straße aufhört und der Privatgrund beginnt?


    Auf Grund der 2. Borsteinkante würde ich zu letzterem tendieren. Damit wäre es wohl i.O...

  • Zitat

    Original geschrieben von Dwarslöper
    Wenn ich dich richtig verstehe liegt die Auffahrt auf einem Privatgrundstück und gehört nicht zum "öffentlichen Verkehrsraum"?


    Natürlich darf man dann da parken.


    Grüße,
    Dwarslöper


    aber auch nur wenn es dir gehört ;) nicht auf jedem Privatgrundstück darf man gleich Parken... :D


    So wie ich das verstehe sind das mehrere Garagen nebeneinander die Vermietet/Verkauft werden. Es ist also durchaus möglich, dass der Platz davor gemeinschaftseigentum ist, eventuell hast du zu der Garage dann nur ein "Zufahrtsrecht".
    Sicher kann dir das also nur der Eigentümer des Platzes vor der Garage beantworten. (Vermieter/Verkäufer/Eigentümergemeinschaft/Stadt)

  • So was steht immer verbindlich im Grundbuch. Es gibt die verschiedensten Regelungen, da kann man nix pauschalisieren.


    Es kann übrigens auch leicht sein. daß dem Vermieter auch ein Anteil von Gehweh und Straße gehört.

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Wichtig ist auch (soweit ich weiß), ob die Fläche von der Stadt als Parkfläche genehmig ist. Aber das steht, wie ob schon gesagt, im Grundbuch

    Die Erinnerung an vergangene schöne Tage und die Hoffnung auf eine noch schönere Zukunft, das sind die zwei Faktoren, die wir zum Leben brauchen. (Karl Popp, 1944)

  • Ich finde gerade keinen §§ aber es gibt ihn:
    Vor einem abgesenkten Bordstein ist das Parken generell verboten!


    EDIT: es ist § 12 StVO Halten und Parken


    Das gilt auch vor der eigenen Garage - habe ich selber schon für ein Knöllchen kassiert - wenngleich ich das mit viel Charme :D beim Ordnungsamt per Telefon klären konnte...

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