Hallo,
wie könnte man eine APL ohne passenden Schlüssel zerstörungsfrei aufbekommen?
Beste Grüße
Andreas
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Hallo,
wie könnte man eine APL ohne passenden Schlüssel zerstörungsfrei aufbekommen?
Beste Grüße
Andreas
Der APL ist nicht verschlossen.
Mit einem Schraubendreher auf der vorderen unteren Seite die Verriegelung lösen und den Deckel hochschieben.
Wie könnte man rein theoretisch - da praktisch nicht zulässig - eine Bank überfallen, ohne geschnappt zu werden?
*SCNR*
Besten Dank, netalex!
Jetzt weiß ich, wie es gehen würde. Theoretisch.
Du schreibst << rein theoretisch, da praktisch nicht zulässig>> aber wie die Erfahrung so sagt, fragt man doch sowas nur wenn man dies auch vor hat zu machen, oder etwa nicht ...
Bei Deinem Verteilerkasten fehlt die "Schraube" vom RSS (RillenSchließSystem), auch wenn die drin wäre kann man sie mit ein wenig geschick und einem passenden Schraubendreher gut rausdrehen, aber man bedenke immer, wenn Du zum öffnen dieser APL, EVZ usw... nicht berechtigt bist, kannst Du Dir da ganzschön Ärger ins Haus holen wenn das rauskommt..... Eingriffe ins Telekommunikationsnetz der T-Com sind eine nicht zu unterschätzende Straftat
soll er doch ruhig an diesen APL gehen und daran rumfummeln.
Danach steht ihm, glaube ich, zumindest EIN Telefonat zu , oder?
Da wird er sich nur kurz halten müssen, da sein neuer Freund Bubba in der gemütlichen 2-Bett-Zelle "kuscheln" möchte :p
Vielleicht gibt's ja auch nur eine Geld- oder Bewährungsstrafe.
ZitatOriginal geschrieben von münzentstörer
Eingriffe ins Telekommunikationsnetz der T-Com sind eine nicht zu unterschätzende Straftat
Hast du da mal ein paar Belege und §§ zur Hand, weil ich dazu nix gefunden habe und es mir dünkt das es seit dem es nicht mehr Bundespost heißt keine leichte Begründung für einen Strafbestand gibt. Schließlich ist die Telekom ein ganz normales Unternehmen, das von sich aus höchstens Vertragsstrafen(evtl etwa die Kosten der "Wiederherstellung" durch einen Techniker) verhängen kann.
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