Beworbene Artikel nicht vorrätig - Was machen?

  • Hallo!


    Ein Supermarkt, ca. 20 km entfernt, hat gestern im Postwurf-Prospekt, einen PC beworben - erhältlich ab 09.12. (solange Vorrat reicht).


    Als ich zur Ladenöffnung heute morgen dort war hieß es "Leider wegen der hohen Nachfrage ausverkauft".
    Auf Anfrage teilte man mir mit, dass es denen leid tue und sie auch keine neuen Geräte wieder reinbekämen!
    Na super!


    Habe mal gehört, sowas ist unlauterer Wettbewerb.
    Habe ich irgendwelche Ansprüche die Ware zu bekommen?
    Bin schliesslich extra dort hingefahren.


    SM

  • Du hast leider keine Ansprüche.
    Kannst nur zur Verbraucherzentrale gehen und den Fall melden.
    Die können den Händler dann abmahnen.

  • Naja das dürfen sie auf keinen Fall. Wenn du wirklich zu Anfang da warst, müssen sie noch was da haben. Ich kann dir nur nicht sagen, ob du ein Anrecht auf das Angebot hast oder zumindest auf eine Entschädigung der Benzinkosten (das wäre noch wahrscheinlich). Aber das kann halt dann auch zu einem unschönen Prozess führen bevor du da was bekommst.


    LG

  • Das mit dem unlauteren Wettbewerb ist korrekt! Schreib denen mal ne freundliche aber bestimmte Mail/Brief und weise sie darauf hin und das du erwartest, dass sie dir das Angebot noch geben.
    Sie sind gesetzlich verpflichtet, bei aktiver Werbung für ein Produkt, dieses auch in gewisser Stückzahl vorrätig zu haben (bei wöchentlich wechselnden Angeboten werden 2 Tage angegeben, die es verfügbar sein sollte/muss).


    Beim §5 Abs.5 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

    Zitat

    Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. Angemessen ist im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage


    Über Zuwiderhandlungen freut sich das örtliche Ordnungsamt, was du in dem Brief auch deutlich (aber nicht drohend) andeuten solltest ;)

  • Selbst wenn der Händler gegen das UWG verstösst, lässt sich daraus noch lange kein Anspruch für den Kunden ableiten - es gibt schlichtweg keinen.


    Das eine ist das Wettbewerbsrecht und an wen es sich wendet, wer abmahnen kann usw. steht auch alles in dem zitierten Gesetz und das andere ist die Vertragsautonomie des Händlers. Auch wenn das gerne und oft durcheinandergebracht wird, das eine (Verstoß gegen UWG) bedingt nicht das andere (Anspruch auf die Ware, Schadenersatz usw.), es sind einfach verschiedene Baustellen.


    NiceIce hat eigentlich alles dazu schon gesagt.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Selbst wenn der Händler gegen das UWG verstösst, lässt sich daraus noch lange kein Anspruch für den Kunden ableiten - es gibt schlichtweg keinen.


    Das eine ist das Wettbewerbsrecht und an wen es sich wendet, wer abmahnen kann usw. steht auch alles in dem zitierten Gesetz und das andere ist die Vertragsautonomie des Händlers. Auch wenn das gerne und oft durcheinandergebracht wird, das eine (Verstoß gegen UWG) bedingt nicht das andere (Anspruch auf die Ware, Schadenersatz usw.), es sind einfach verschiedene Baustellen.


    NiceIce hat eigentlich alles dazu schon gesagt.


    Das ganze soll ja auch eher in die Richtung gehen, dass der Laden von sich aus ihm nachträglich einen solchen PC anbietet. Ob aus Kundenbindungsgründen oder aus Angst vor vom entäuschten Kunden initiierten wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen sei mal dahingestellt. Wobei ich letzteres für eher unwahrscheinlich halte.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Also mir ist bei einer genau solchen Gelegenheit vor Verärgerung und Stress so schlecht geworden, dass mein vorheriges Frühstück den falschen Ausgang genau in deren Kasse genommen hat.


    Das fand ich natürlich äusserst bedauerlich, aber es wäre ja nicht vorgekommen, wenn vorher alles alles richtig gelaufen wäre.


    Ich habe das ja auch nicht extra gemacht ;)

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Das ganze soll ja auch eher in die Richtung gehen, dass der Laden von sich aus ihm nachträglich einen solchen PC anbietet. Ob aus Kundenbindungsgründen oder aus Angst vor vom entäuschten Kunden initiierten wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen sei mal dahingestellt. Wobei ich letzteres für eher unwahrscheinlich halte.


    Das könnte ja noch erfolgversprechend sein, wenn es ein Sonderpreis für ein Gerät war, was normal im Programm ist. Wenn aber das Modell schlichtweg ausverkauft ist, dann kann der Händler es ja auch nicht mehr anbieten und ob er dann nur aus Sorge ein Ersatzangebot schafft, glaube ich eher nicht.


    Aber Säbelrasseln hat in manchen Fällen natürlich schon zum Erfolg geführt, keine Frage. ;)

  • Oft halten die Zentralen oder Regionallager einige neue Erstazgeräte bereit, für die Fälle das das Kundengerät ein d.o.a. ist oder er wegen eines Mangels Nachlieferung eines mangelfreien PCs verlangen kann.



    Probieren würde ich es auf jeden Fall. Dabei aber sachlich und freundlich bleiben. Ein Druck auf die Tränendrüse ("armer Student") kann auch nichr schaden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von .me
    Also mir ist bei einer genau solchen Gelegenheit vor Verärgerung und Stress so schlecht geworden, dass mein vorheriges Frühstück den falschen Ausgang genau in deren Kasse genommen hat.


    Finde ich zwar richtig asolzial, hätte ich aber trotzdem gerne mal gesehen :D

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