Auto mit falschem Ausstattungsmerkmal geliefert, wer zahlt die höhere MwSt?

  • Zitat

    Original geschrieben von stsp
    ja, er kann sich schon zurückhalten.
    aber ich denke das ist schon ok so (die 0,67% sind doch irgendwo festgelegt), oder?


    Festgelegt nicht, aber es ist usus. Diese Krtiterium bestimmt die Rechtsprechung, denn die Bewertung von Gebrauchsvorteilen unterliegt grundsätzlich dem richterlichen Ermessen gemäß § 287 ZPO.



    Im Einzelfall gibt es aber Abweichungen, da der Wert der Gebrauchsvorteile anhand der zurückgelegten Wegstreckte indirekt proportional (iudex non calculat :D ) zur veranschlagten Gesamtlaufleistung ist.


    Insbesondere bei langlebigen Dieselmotoren kann man da ggf. von 200.000km statt 150.000km ausgehen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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