Auto mit falschem Ausstattungsmerkmal geliefert, wer zahlt die höhere MwSt?

  • Mein Gedankengang wäre mit dem Autohaus das Gespräch zu suchen und mit denen zu verhandeln, dass Du Dir einen Kostenvoranschlag bei einem Car-Hifi-Spezialisten für ein dezentes aber sehr hochwertiges HiFi-System geben lässt, und Dir anhand dessen eine Kostenübernahme durch das Autohaus für die Nachrüstung einholst.


    Das momentan (noch?) verbaute können die im Autohaus ja übers Zubehör weiterverkaufen (da quasi neuwertig), und man würde sich so Fahrzeuggetausche, Wartezeit, Neuzulassung, Abmeldung, Wertverlust des "Alten" Fahrzeugs durch Zulassung und vermutlich jede Menge Nerven sparen.


    Evtl. ließen sich diese Wünsche mit anwaltlicher Hilfe schneller durchsetzen, wenn kein besonders guter Draht zum Autohaus besteht. Musst Du selber entscheiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Das ist das Problem bei Audi.
    Er hat auf der Bestellung die Nummer und die hat er bekommen. Wenn Audi dazwischen die Komponenten wechselt oder gar das Modelljahr, dann hat man Pech gehabt.


    Nein, hat man nicht. Ich habe einen Kaufvertrag über einen entsprechend konfigurierten Wagen mit meinem Verkäufer. Die Konfiguration wird gemeinsam erstellt, i.d.R zeigt einem der Verkäufer die Komponenten in ihren Details am PC bzw. anahnd der Sonderaustattungsliste.


    Wenn bis zur Liefeurng seitens Audi daran herumgebastelt wird, so dass ein negativ vom bestellten abweichendes Fahrzeug herauskommt, habe ich Mängelrechte gegen meinen Verkäufer.


    Dann hat der Pech gehabt oder eben Audi, wenn er Audi in Unternehmerregress nehmen kann. Nicht aber ich.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Nein, hat man nicht. Ich habe einen Kaufvertrag über einen entsprechend konfigurierten Wagen mit meinem Verkäufer. Die Konfiguration wird gemeinsam erstellt, i.d.R zeigt einem der Verkäufer die Komponenten in ihren Details am PC bzw. anahnd der Sonderaustattungsliste.


    Wenn bis zur Liefeurng seitens Audi daran herumgebastelt wird, so dass ein negativ vom bestellten abweichendes Fahrzeug herauskommt, habe ich Mängelrechte gegen meinen Verkäufer.


    Dann hat der Pech gehabt oder eben Audi, wenn er Audi in Unternehmerregress nehmen kann. Nicht aber ich.


    Das was konfiguriert wird, ist ja nicht der Vertrag. Audi bzw. das Autohaus sendet einem danach nochmal eine Bestätigung zu, so wie das Auto zusammengebaut wird. Und da steht dann drauf, dass das Auto ca. in X Wochen gebaut wird und dann wird das Radio XY verbaut.
    Ganz doof sind die ja nicht.
    Es kann also sein, dass zwischen Bestellung und Fertigung ein Modelljahreswechsel liegt. War bei mir auch so. Nur zum Positiven. Ich habe schon die neuen Sline+ Felgen aus 2007 bekommen, obwohl die alten vom Konfigurator angezeigt wurden.
    Das Thema gibts schon zig Mal un Audi Foren.


    Grüße

  • Wenn die Bestätigung, die ja binnen zweo Wochen vom Autohaus kommen soll wenn ich mich recht erinnere, Abweichungen enthält, ist das keine Annahme des vom Kunden mit der Konfiguration abgegebenen Angebots!


    Schon deshalb würde der Audi-Händler etwaige Abweichungen, die sich zwischen Konfiguration und Bestätigung ergeben ausdrücklich aufführen und den Kunden bitten, die Änderungen zu genehmigen.


    Andernfalls stünde er nämlich nach 2 Monaten mit einem auf den Kunden zugeschnittenen Auto dar, dass dieser aber mangels Kaufvetrag nicht abhnehmen und bezahlen müsste.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Als ich mir meinen Letzten Neuwagen gakauft habe, hatte ich ähnliche Probleme. Allerdings das Glück, dass man (bei Opel) immer freundlich und überaus bemüht war, die Mängel abzustellen.


    Sogar ein knarzendes Armaturenbrett wurde komplett demontiert und mit Füllmateriel wieder montiert (womit ich fast schon nicht gerechnet hatte).


    Insgesamt war ich bestimmt 6 oder 7 mal zwecks Nachbesserung in der Werkstatt (bei Auslieferung verkratzte Felgen wurden neu lackiert, der Tacho wurde ausgetauscht, Teppich Beifahrerseite ausgetauscht wg. Loch, Autoradio ausgetauscht wg. Laufwerksdekekt undsoweiter). Ich weiß gar nicht mehr, was alles nicht in Ordnung war ... es war so einiges.


    Und danach: Alles perfekt! Ich hatte nie wieder ein Problem mit dem Fahrzeug.


    Damals hatte ich mir vorganommen, nie wieder ein Auto "aus dem Katalog" zu bestellen. Also hab ich nur noch bereits existente (gebrauchte) Fahrzeuge gekauft, die ich vor dem Kauf gründlich prüfen konnte.


    Das iat zwar keine "Zufriedenheits-Garantie" ... mit dieser Vorgehensweise ist man aber relativ sicher vor "Montagsautos". Den ganzen Ärger ... hatte ... dann nämlich schon der Vorbesitzer :p


    Gruß aus Wedau

  • So, man hat sich geeinigt:


    Mein Schwager bekommt einen neuen A4 mit seiner Wunschausstattung und er muss nur den Aufpreis für das bessere Radio bezahlen (270 Euro), der Wagen wird mit vollem Tank geliefert (also keine Abholung). Dazu kommt natürlich noch das übliche Nutzungsgeld (0,67% /1000km).


    Mein Schwager ist zufrieden. Der Verkäufer war wohl auf seiner Seite und der Verkaufsleiter war wohl alles andere als glücklich.


    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Gruss
    stsp.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Zunächst sollte man noch einmal versuchen, mit ein wenig Geschick die Angelegenheit zu verhandeln und das, was draufzuzahlen wäre, dem gegenüberstellen, was der freundliche :) gern so hätte.


    Und man sollte auch später die Ablehnung des Verkäufers nachweisen können, damit dieser auch die hohe Anwaltsrechnung begleichen darf....


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und dass man einen Rechtsstreit stets gewinnt, wenn man im Recht ist, behauptet auch nur der Advokat


    ne, nur windige Winkeladvokaten....Alle anderen geben nur eine Wahrscheinlichkeitsprognose ab, bzw. erläutern die Rechte.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    NEIN!! Ich möchte nicht, dass ein ganzer Berufsstand hungert und friert ...


    Jo ist denn heut schon Weihnachten :D


  • Na wunderbar. Anscheinend ein guter Audihaendler, nicht so wie diverse andere in diesem Thread ;)

    Die Erinnerung an vergangene schöne Tage und die Hoffnung auf eine noch schönere Zukunft, das sind die zwei Faktoren, die wir zum Leben brauchen. (Karl Popp, 1944)

  • Zitat

    Original geschrieben von stsp
    Dazu kommt natürlich noch das übliche Nutzungsgeld (0,67% /1000km).


    Fährt er denn so wenig, daß sich das dennoch lohnt?

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Fährt er denn so wenig, daß sich das dennoch lohnt?


    ja, er kann sich schon zurückhalten.
    aber ich denke das ist schon ok so (die 0,67% sind doch irgendwo festgelegt), oder?

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