Auto mit falschem Ausstattungsmerkmal geliefert, wer zahlt die höhere MwSt?

  • Ich habe mal den Titel etwas genauer formuliert. Es ist ja nicht das falsche Auto, sondern nur eines mit einem nicht korrekten Ausstattungsmerkmal.


    Das mit dem "nicht so leicht bzw. gar nicht nachrüstbar" kenne ich. War mit meinen Eltern ihr neues Auto abholen. Bei der Übergabe denke ich: "ziemlich viel Metall auf dem Dach und ziemlich wenig Glas". Meine Mutter fiel fast um, als sie sah, daß kein Schiebedach drin war. Dabei haben wir bei der Werksbesichtigung vorher noch so genau hingeschaut, wie der Roboter bei einem solchen Modell ein SD eingebaut hat. Und als die "Werksführerin" fragte, wer alles ein SD bestellt hat, haben wir auch noch die Hand gehoben. :D
    Aber bei uns war nicht der Verkäufer schuld, sondern meine Eltern. Die haben bei der Bestellung nicht aufgepaßt. :rolleyes:
    Naja, werden halt alt... ;)


    Sorry für OT. Passte nur gerade. :o


    Ich für meinen Teil würde hier übrigens kein großes Theater veranstalten, sondern auf das gewünschte Hifi- System verzichten und stattdessen mit dem Verkäufer über einen Ausgleich anderer Natur verhandeln. Z.B. eine oder zwei Inspektionen kostenlos, kostenlos einen Satz Reifen oder oder oder...
    Aber ich bin halt auch niemand, der dermaßen viel Wert auf ein Musiksystem liegt, daß er deshalb gleich das ganze Auto nicht mehr will.
    :rolleyes:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von IncCy
    Nachdem ich nächste Woche meine erste Rechtsklausur schreib (du kommst mir da gerade recht zum üben *gg*), schlüssel ich das mal auf, wie es mein Dozent ungefähr verlangen würde ;)


    Dann ist ja noch eine Woche Zeit zum Üben :p


    Zitat


    Es handelt sich bei dem falsch eingebautem Radio um eine Leistungsstörung der Haupftleistungspflichten.


    Eigentlich ist nur eine Leistungspflicht verletzt, nämlich die der Gutleistung gem. § 433 I 2 BGB. Und das auch nur, wenn das Auto durch die andere Anlage negativ abweicht von der Sollbeschaffenheit kraft subjektiver Parteivereinbarung im KV.


    Zitat


    In unserem Fall geht es um das Gewährleistungsrecht, welches einem dann zusteht, wenn die Leistungserbrinung erfolgt ist, die Leistung selber aber mangelhaft ist.


    Einziger noch genuin gewährleistungrechtlicher Rechtsbehelf im Kaufrecht ist nur noch die Minderung, alles andere ist über den Verweisungskatalog des § 437 BGB (sieh dazu auch unten) "nur" noch Allgemeines Schuldrecht.


    Weiterhin muss der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben und der Käufer darf nicht in seinen Mängelrechten präkludiert sein (etwa durch eine wirksame Freizeichnung von der Haftung durch den Verkäufer oder Kenntnis bzw. grobfahrlässige Unkenntnis vom Mangel durch den Käufer bereits bei Vertragsschluss).



    Zitat


    Da nach § 434 BGB ein Sachmangel vorliegt, kann Gewährleistung verlangt werden. Der Sachmangel ist in § 434 auch weiter definiert und m.M. nach müsste § 434 III, sprich Mengenfehler (das ist, glaube ich, die Antwort auf deine Fragezutreffend sein (Bei Lieferung einer falschen Sache).
    Eure Anspruchsgrundlage wäre aber §437 Nr.1 und § 439 I BGB.


    Hier liegt ein Mangel nach der subjektiven Mangeldefinition, also gem. § 434 I 1 BGB vor. Eine Mengenfehler nach unten, also ein "minus" liegt hier gewiss nicht vor. Auch eine Falschlieferung i.S.v. § 434 III Alt. 1 BGB würde ich verneinen, denn Leistungsgegenstand ist ein Audi A4, der bis auf das Radio auch so geliefert wurde wie gekauft, damit leigt m.E. kein aliud vor.


    § 437 BGB ist keine eigene AGL, sondern ein reiner Verweisungskatalog ins SchuldR-AT. Ich würde § 437 BGB wenn dann hintendranzitieren oder als "i.V.m.". Auch § 439 I würde ich nicht so "pauschal" zitieren, da eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich ist, und damit die Nachbesserung wegen § 275 I BGB nicht mehr geschuldet sein kann. Bleibt nur noch § 439 I Alt. 2 als AGL übrig.


    Zitat


    Das Problem der Sache ist allerdings, dass der Verkäufer aufgrund des genannten wahrscheinlichen Verlustes wahrscheinlich dir da nicht nachgeben wird (außer er hat einen guten Tag oder sonstiges). D.h. ihr werdet nicht drum herum kommen, einen Anwalt einzuschalten.


    Wenn zwei sich streiten, freut sich der... :)


    Zitat


    Um ehrlich zu sein, bin ich mir aber auch nicht sicher, ob dein Schwager den Aufpreis für das teurere Modell bezahlen muss. Da er ja den Preis für das nicht gelieferte Modell ausgehandelt hat und nicht für das letztlich gelieferte.


    Nein, muss er nicht. Der Kaufvertrag ist Rechtsgrund für die Lieferung und Übereignung des bzgl. der großen Anlage "teureren" A4 (sollte die größere tatsächlich Inhalt des KV geworden sein. Auch die zwischenzeitlich gestiegenen Beschaffungskosten sind rein das Problem des Verkäufers (§ 439 II BGB).


    Für eine Anpassung des Kaufvertrags etwa infolge von § 313 BGB sehe ich hier auch keine Möglichkeit, da die "Störung" allein in der Risikosphäre des sich auf Anpassung berufenden Verkäufers liegt.


    Dem bliebe ja auch noch der Unternehmerregress. Von der versäumten Mängelrügeobliegenheit nach § 377 I HGB kann man wohl auch absehen, da Audi der "Durchlieferung" an den Endkunden i.R.d. Werksabholung wohl zugestimmt hat.


    Zitat


    PS: Keine Gewähr und ja, es ist nicht so, wie ich es in der Klausur schreiben würde :P (bzw es fehlt ein bisschen Gewaff, den man nicht unbedingt braucht)


    Ich vermeide das §-Zitat hier (Ausnahme: Dieser Beitrag) so weit wie möglich, da sie dem Laien i.d.R. nichts bringen. Außerdem möchten wir hier ja keine Rechtsberatung erteilen, und raten dem Problemkind deswegen ausdrücklich, einen qualifizierten RA aufzusuchen und danach die Werkstatt zu wechseln ;)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Ich für meinen Teil würde hier übrigens kein großes Theater veranstalten, sondern auf das gewünschte Hifi- System verzichten und stattdessen mit dem Verkäufer über einen Ausgleich anderer Natur verhandeln. Z.B. eine oder zwei Inspektionen kostenlos, kostenlos einen Satz Reifen oder oder oder...
    Aber ich bin halt auch niemand, der dermaßen viel Wert auf ein Musiksystem liegt, daß er deshalb gleich das ganze Auto nicht mehr will.
    :rolleyes:


    das is meine meinung!


    ständig wollen die leute ihr fahrzeug gegen ein neues wandeln, was soll das?


    man kann in dem a4 problemlos das alte gegen das neue system tauschen oder auch umgekehrt.... es gibt genug leute im audiforum die sowas ohne großen aufwand gepackt haben also is es für ein AZ wohl ein kleineres prob...


    schaut mal ins mt forum... da sieht man dinge wie "mein zigarettenanzünder funktioniert nicht, kann ich das auto wandeln"


    ich hab einen a3 is jetzt ca 1jahr alt... 2ter turbolader, 2ter rußpartikelfilter und noch andere kleinigkeiten. ich wurde vom händler immer auf irgendeineweise entschädigt, fehler passieren ist doch völlig menschlich.



    es is einfach nur lächerlich gleich nen neues auto zu verlangen... wenn sie wollen können sie das gesamte system ohne spuren wechslen.


    meine rede sorry für die rechtschreibfehler und sorry das ich mich nich wie ein angehender rechtsanwalt geäußert habe... (is nich negativ gemeint)


    bai bai

  • Zitat

    Original geschrieben von booner


    ... und raten dem Problemkind deswegen ausdrücklich, einen qualifizierten RA aufzusuchen und danach ... ;)


    Das halte ich (noch) für keine gute Idee ... denn



    Zitat

    Original geschrieben von booner


    Wenn zwei sich streiten, freut sich der... :)


    Letztlich sicher sogar zwei ... :D


    Zunächst sollte man noch einmal versuchen, mit ein wenig Geschick die Angelegenheit zu verhandeln und das, was draufzuzahlen wäre, dem gegenüberstellen, was der freundliche :) gern so hätte. Und dass man einen Rechtsstreit stets gewinnt, wenn man im Recht ist, behauptet auch nur der Advokat ... :cool: Vielleicht stellt sich ja gerade im "Audi-Prozess" heraus ... dass die Erde doch nur eine Scheibe ist ... :D



    NEIN!! Ich möchte nicht, dass ein ganzer Berufsstand hungert und friert ... Ihr könnt Euch ja noch mit dem schwarzen Rock bedecken, wenn's mal eng wird. :p
    Und mit ein wenig Tinte könnte ich in der Not aushelfen ...


    Gruß aus Wedau



    PS.:
    Und wenn der Anwalt nach verlorenem Prozess dann zu laut übers Gericht meckert (ein verlorener Prozess beruht ja stets auf einem Fehlurteil des Richters) ... kanns für ihn noch richtig teuer werden - trotz mitgereisten Fanclubs (Scherz am Rande, hat's aber gestern bis ins TV geschafft).



    Edit:
    Je länger ich darüber nachdenke ... vielleicht wäre ja doch eine Minderung des Kaufpreises eine ernsthaft in Erwägung zu ziehende Möglichkeit. Wenn die so ausfiele, dass man sogar was besseres nachrüsten kann (woanders geht das, manche verdienen sogar ihr Geld damit - "kann ich nicht" gibts dagegen fast nur in Vertragswerkstätten), könnte das in meinen Augen schon eine Alternative darstellen ... wenn ansonsten alles "passt".

  • Ich habe meinen Wagen im Sommer auch durch einen RA wandeln lassen. Bei dem Rücktritt vom Kaufvertrag (wie es jetzt heißt) ist man trotzdem auf den "Good Will" des Verkäufers angewiesen, ansonsten wird es sehr lange dauern und auch sehr teuer....für beide Seiten...

    nothing else

  • Frank: Sicherlich ist die Vermeidung eines Rechtsstreits das Ziel. Aber um in einer adäquaten Verhandlungsposition zu sein, muss man seine Rechte kennen.


    Der RA soll ja nicht gleich Klage einreichen. Aber ein sachlich-fundierter Brief an das AH verbessert die Chancen, nicht übervorteilt zu werden meiner Meinung nach erheblich.



    Da ich aus eigener Erfahrung weiß, wie man in manch Audi-Autohäusern mit der Mängelbeseitigung umgeht, bleibt mir eben nur diese Fazit. Es müssen da Unkosten jeglicher Art vermieden werden. Regress bei Audi ist auch nur bei großen Sachen, und da muss vorher ein Außendienstler raus kommen und das Fzg. begutachten.


    Ich habe letztes Jahr einen neuen Audi samt RNS-E ("großes Navi") gekauft. Bei der Abnahme beim Händler fiel mir glücklicherweise sofort ein ca. 4cm langer Kratzer auf dem TFT, der bis in den Glaskörper reichte auf.


    Sofort reklamiert. Dann wurde ein Blaumann aus der Werkstatt geholt, der sich mit TFT-Reinigungsspray und Ölfingern versucht hat. Auf meinen Einwand, dass dies keinen Erfolg haben werde, weil Kratzer im Glas kassierte ich nur ein dummes Grinsen, ich solle das ihm überlassen. Als sich nach minutenlanger Rubbelei keine Besserung einstellte (oh Wunder..) bekam ich von ihm zu hören, dieser Kratzer sei doch minimal und kaum störend. Ich ordere für knapp 3.000€ extra das Navi und haben dann einen verkratzten TFT, ist klar...


    Ich musste mich dann schon sehr zusammenreißen bin aber sachlich geblieben, habe den Mangel fotografiert und ins Übergabeprotokoll aufnehmen lassen. Man sicherte mir baldige Behebung zu.


    Wochenlang ist nichts passiert, Verkäufer für mich nicht erreichbar.


    Dann Brief an den Geschäftsführer mit Fristsetzung. Persönliche Einladung, nur Verkäufer zu sprechen. Es gäbe ein Problem. Audi hafte nicht für Kratzer am Navi, diese seien immer Kundenverschulden (!). Deswegen könne man mir keine kostenfreie Behebung anbieten.


    Dann folgte erstmal Aufklärung, dass schei*egal ist, wie Audi dazu steht, die Frist bald abliefe und dann ein anderer Ton wehen würde. Ja, man werde einen Außendienstler zur Begutachtung kommen lassen.


    Nach einer Woche erneuter Anruf: Man könne nichts für mich machen, Audi lehne Zahlung ab. Dann sehen wir uns halt vor Gericht wieder...


    Zwei Tage später, wieder Anruf vom Verkäufer: "Haben sie 30 Minuten Zeit? Kommen Sie schnell, der Chef ist gerade unterwegs und ich habe einen A4 Neuwagen mit RNS-E auf dem Hof stehen. Das bleibt aber unter uns".



    Jetzt könnt ihr euch ja denken was passiert ist. Vielleicht ist bei meinem Audi dasselbe vorgefallen. Habe auch erst überlegt, ob ich da mitmachen soll oder nicht. Aber andernfalls wäre es wohl wirklich zum Prozess gekommen.



    Beim "Umbau" durfte ich mir dann noch juristische Belehrungen des Blaumanns von damals anhören (Da haben sie aber jetzt Glück, Audi hätte das RNS-E nicht getauscht. Sie hatten keinerlei Anspruch drauf, aber wir sind kulant"). Ich habe mir auf die Lippe gebissen und es geduldig ertragen, alles andere hatte keinen Sinn.


    Das bei mir ausgebaute Navi wurde dann auf dem regenassen, mit Split übersäten Boden "zwischengelagert". Nur auf meinen Einwand hin, ob ich bereits gepeicherten Heimatort und Favoriten sowie das Telefonbuch und die Bluetooth-PIN zurücksetzen soll, schlug man dies als "empfehlenswert" vor.


    Da wird beschissen, wo es nur geht!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo.


    Vielleicht habe ich es auch überlesen, aber kannst Du genauer beschreiben was bestellt und was geliefert wurde. Hier fahren ja doch einige Audi.


    Bestellt September 06 hört sich schon nach Modelljahr 07 an. Aber da gabs dann glaube ich nochmal eine Änderung von diesem Audi-Radio, was es jetzt jahrelang gab hin zu einem mit mehrzeiligem Display. Glaube von Blaupunkt. Wobei die namen gleich sind. Glaube Symphony bestellt man und so heisst sowohl das alte, als auch das Neue. Das macht Audi schon sehr geschickt.


    Grüße


  • er hat ein älteres (nicht so gutes) Radio bestellt (das war er in seinem alten A4 auch hatte, um den CD-Wechsler anschliessen zu können). Bekommen hat er ein besseres Radio, wo der CD-Wechsler nicht angeschlossen werden kann.


    Weiterhin hat er ein Hifi-Set bestellt mit IMO 8 Lautsprechern inkl. Subwoofer und Center. Bekommen hat er nur die Standard-Ausführung mit 4 (oder 6) Lautsprechern.


    Wie oben schon beschrieben: alles unter einer Artikelnummer, die es auch weiterhin gibt, allerdings mit anderen Eigenschaften.

  • hi stsp,


    ich nehme an es handelt sich um das bose soundsystem, welches fälschlicherweise nicht geliefert wurde.... Ist übrigens kein Fehler das nicht zu haben...... Bose hat einen Ruf, den sie nicht verdienen. Das System klingt im Vergleich zu guten Nachrüstanlagen einfach flach und ist sehr überteuert.
    Das System kostet knappe 600€. Vielleicht könnte sich dein bekannter mit dem Händler ja über einen Preisnachlass einigen....
    Dann vielleicht einfach mal zu einem ordentlichen Einbauer fahren, die bauen ein System mit Subwoofer und Lautsprechern und nem kleinen Verstärker ein, welches genau seinen Ansprüchen genügt und in das die 600 bzw 600+nachlass € wesentlich besser investiert sind...
    Das Problem mit dem Wechsler ist dadurch natürlich auch nicht gelöst. Da bliebe mir nur die Überlegung das Radio zu verkaufen und das alte zu kaufen. Ich nehjme an die originaloptik will erauch nicht zerstören, aber unter Umständen sollte er sich vielleicht auch mal auf dem Nachrüstsektor umsehen
    Alpine und Pioneer bieten mittlerweile wirklich optisch sehr schöne Lösungen an, die funtkional allemal an die des Audi Radios heranreichen und übertreffen. Klanglich sollten diese auch deutlich besser sein. besitzen mittlerweile alle eine Wechsler Steuerung mit SIcherheit auch mit Adapter für den Audi wechsler und ein Lenkradinterface.... Zudem bietet sich z.b. die Möglichkeit über Bluetooth bei manchen Radios eine Freisprecheinrichtung zu verwirklichen.
    Nicht immer ist das von der Stange das beste und das gilt vor allem beim Car Hifi :)
    Vielleicht bekommt er ncohmal ein paar 100€ nachlass wegen des Fehler des Händlers :). Dann lohnt sich das wirklich :)


    Gruß Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • Zitat

    Original geschrieben von stsp
    ...
    Wie oben schon beschrieben: alles unter einer Artikelnummer, die es auch weiterhin gibt, allerdings mit anderen Eigenschaften.


    Das ist das Problem bei Audi.
    Er hat auf der Bestellung die Nummer und die hat er bekommen. Wenn Audi dazwischen die Komponenten wechselt oder gar das Modelljahr, dann hat man Pech gehabt.


    Habe ürbigens geschaut: Ich habe das Concert 2 drinnen und das ist :top:


    Grüße

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