ZitatOriginal geschrieben von booner
Unter der Artikelnummer wird bei Audi das dazugehörige Produkt schon noch identifizierbar sein. Habt ihr damals keine Ausdrucke vom Konfigurator (Internet) gemacht? Andernfalls in einschlägigen Foren mal nach A4-Käufern mit derselben Artikelnummer aufspüren und als Zegen laden lassen.
wie schon gesagt, Audi hat nicht die ArtNr geändert, sondern "nur" die Eigenschaften. Habe ich pers. auch noch nicht erlebt, wenn ich die Eigenschaften ändere, dann auch die ArtNr, sonst gibt es doch nur Chaos (sieht man ja).
Hätte er den Konfigurator benutzt (warum eigentlich nicht?), wäre es ihm ja aufgefallen. Und die Prospekte die er bekommen hat, waren noch die alten.
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Außerdem: Der Mangel wurde generell vom Verkäufer ja schon ankerkannt. Am besten nochmal mit Zeugen hingehen oder schriftlich geben lassen.
ja, aber nur unter vier Augen, daher hoffe ich ja auf Montag.
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Der Schaden für das AH ist, sollten sie Audi nicht in Regress nehmen können, was ich bei fahrlässigem Überlesen des Verkäufers für wahrscheinlich halte, bestimmt immens.
Allein deswegen, weil der erste A4 bereits zugelassen gewesen ist, gehen denen 5-15% vom Listenpreis flöten.
wie hoch ist denn die Marge? aber er wird es wohl verkraften können.
ZitatOriginal geschrieben von booner
Ich würd da einen Rechtsverdreher einschalten, denn mit gesundem Menschenverstand ist solchen Angelegenheiten imho schwierig beizukommen, da es um eine Menge Kohle geht
überzeugt