Auto mit falschem Ausstattungsmerkmal geliefert, wer zahlt die höhere MwSt?

  • Hallo.


    In der Hoffnung, dass sich auch zu diesem Thema ein Wissender findet :)


    Mein Schwager hat Mitte September einen A4 bestellt, diesen haben wir Ende November in Neckarsulm abgeholt. Später hat er bemerkt, dass nicht das korrekte Hifi-Set eingebaut war (flasches Radio, zu wenig Boxen).


    Es wurde nun geklärt, dass der Händler den Fehler begangen hat: die entsprechnende Mitteilung von Audi hat der Händler nicht beachtet und hat eine Ausstattung verkauft, die es zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr gab. Der Händler gibt diesen Fehler auch zu. Eine Nachrüstung ist definitiv nicht möglich.


    Angebot vom Händler: Rücknahme des "falschen" Wagen und Lieferung eines Neuwagen mit entsprechender Ausstattung, aber: die höhere MwSt. + Aufpreis (Grundpreis und Set sind teurer geworden) soll mein Schwager zahlen.


    Ich denke den Aufpreis sollte der Händler übernehmen, bei der MwSt bin ich mir nicht sicher (abgesehen davon, dass der Händler sich natürlich auch kulant zeigen könnte). Was meint ihr?


    Danke.


    St.

  • Hallo


    also ich kann mir gar nicht vorstellen wie sowas überhaupt passieren konnte.


    Die Lösung meinerseits würde wie folgt aussehen:


    Man nehme den Preis den das gewünschte Fahrzeug zum Datum der Bestellung hatte.


    Ziehe davon den Prozentsatz den man beim "falschen" Auto rausgehandelt hat ab.


    Die daraus ergebene Differenz bezahlt dein Schwager - hätte er ja sowieso gemusst.


    ABER:


    Da es mittlerweile andere Ausstattungen (Radio) und andere Preise bei Audi gibt - für die ja dein Schwager nix kann - wohl aber der Händler - muss diese Mehrkosten natürlich der Händler tragen.


    Bei den 3% wirds schwierig - aber da der Händler bestimmt einen doch noch zufriedenen Kunden will der ihm in ein paar Jahren wieder einen Neuwagen abkaufen soll - sollte der Händler aus Kulanz diese 3% Übernehmen.


    Ach ja - und nicht vergessen - bald ist Weihnachten - der freundliche Audi-Händler hat doch bestimmt noch ne Kiste guten Wein im Keller stehn - damit man sich das "hässliche(falsche)" Auto über die Feiertage schön/richtig saufen kann.


    Bis dann


    Tobias P79 - der den Audi-Konfigurator fast in- und auswändig kennt

    Bin mit meinem P800 soooo glücklich

  • Re: "falsches" Auto geliefert, wer zahlt die höhere MwSt?




    Also: Geliefert und übergeben wurde ein A4, der nicht der vetraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprach, da eine geringwertigere HiFi-Anlage verbaut ist. Dies stellt einen Sachmangel dar.


    Der Käufer kann nach seiner Wahl Nachbesserung oder -lieferung vom Verkäufer verlangen.


    Eine Nachbesserung ist scheinbar unmöglich und wird daher nicht geschuldet.


    Daher bleibt nur die Variante der Nachlieferung eines neuen A4.


    Die Nachlieferung kann der Händler nur verweigern, wenn sie unverhältnismäßige Kosten verursacht.


    Die Aufwendungen, die er für die Nacherfüllung zu machen hat (etwa die Differenz der ans FA abzuführenden USt. 19% neu zu 16% alt, die Mehrkosten für die Neubeschaffung wegen gestiegenen Grundpreises, erneute Überführung usw.) hat gem. § 439 II BGB allein der Verkäufer zu tragen.



    Das setzt natürlich einen Kaufvertrag voraus, in dem man sich auf eben diese HiFi-Anlage als Ausstattung geeinigt und den Kaufpreis bereits verbindlich festgelegt hat.


    Eine Anfechtung etwa wegen eines Kalkulationsirrtums erscheint mir aussichtslos. Es scheint schon gar kein Kalkulationsirrtum vorzuliegen.



    Ggf. besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz, z.B. für erneute Zulassungskosten (andere Fahrgestellnummer), Fahrkosten, mangelbedingter Nutzungsausfallschaden, wenn Verkäufer den Mangel schuldhaft herbeigeführt hat.


    Andererseits besteht bei Nachlieferung eines neuen A4 seitens des Käufers eine Wertersatzpflicht ggü. dem Verkäufer für am zurückzugeährenden A4 gezogene Nutzungen i.d.F. von Gebrauchsvorteilen (sehr str., zur Zeit Vorlagebeschluss an den EuGH, außerdem wurde der Wagen sicherlich nur kurz & kaum genutzt wenn Auslieferung Ende November)


    Am besten noch ein klärendes Gespräch mit dem Geschäftsführer. Danach ohne zu zögern zum RA, anders ist dieser leicht asozialen Branche regelmäßig nicht beizukommen.


    Nebenbei möchte ich wetten, dass der Händler aus Ingolstadt bestimmt eine Benachrichtigung über den Fauxpas bekommen hat. Aber ein "dummer" Kunde merkts vielleicht gar nicht...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: "falsches" Auto geliefert, wer zahlt die höhere MwSt?


    Danke für die bisherigen Antworten.



    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Die Aufwendungen, die er für die Nacherfüllung zu machen hat (etwa die Differenz der ans FA abzuführenden USt. 19% neu zu 16% alt, die Mehrkosten für die Neubeschaffung wegen gestiegenen Grundpreises, erneute Überführung usw.) hat gem. § 439 II BGB allein der Verkäufer zu tragen.



    Das setzt natürlich einen Kaufvertrag voraus, in dem man sich auf eben diese HiFi-Anlage als Ausstattung geeinigt und den Kaufpreis bereits verbindlich festgelegt hat.


    hm, im Kaufvertrag stehen IMO nur die Artikelnr, nicht genau der Text. Lt. Audi wurde aber Anfang September "nur" die Ausstattung geändert, nicht aber die Artikelnummern, d.h. evtl. kann man aus dem KV nicht ersehen, was genau bestellt wurde. Aber gilt hier nicht "Treu&Glauben" (oder so)?


    Zitat


    Nebenbei möchte ich wetten, dass der Händler aus Ingolstadt bestimmt eine Benachrichtigung über den Fauxpas bekommen hat. Aber ein "dummer" Kunde merkts vielleicht gar nicht...


    Aussage vom Verkäufer: "Wir haben die Nachricht bekommen [wohl per eMail], aber die war so klein und versteckt zwischen anderen Informationen, dass wir die übersehen haben"

  • das kenne ich auch, der Juniorcheffe in dem AH wo ich gelernt habe, hat mal einen wirklich hässlichen weissen S70 mit beigem Leder bestellt leider als Schalter und nicht als Automat :D:D



    das Ding steht bestimmt heute noch.... :p



    Zum Thema, der Wagen ist bestellt und wurde falsch geliefert...... -> richtiger Wagen ohne Mehrkosten oder neues Autohaus suchen.....


    Oder, gegen einen "richtigen" nachträglichen Rabatt damit leben.....



    Ich würde aber erstmal auf Neulieferung bestehen, oder Rückabwicklung ohne irgentwelche Mehrkosten zu akzeptieren :)

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Re: Re: Re: "falsches" Auto geliefert, wer zahlt die höhere MwSt?


    Zitat

    Original geschrieben von stsp hm, im Kaufvertrag stehen IMO nur die Artikelnr, nicht genau der Text. Lt. Audi wurde aber Anfang September "nur" die Ausstattung geändert, nicht aber die Artikelnummern, d.h. evtl. kann man aus dem KV nicht ersehen, was genau bestellt wurde. Aber gilt hier nicht "Treu&Glauben" (oder so)?



    Wenn der Verkäufer zugibt, dass er einen Fehler gemacht hat, sprich dass als Kaufgegenstand der A4 mit der besseren Anlage + mehr Boxen anzunehmen ist, dann ist die Artikelnummer denke ich nicht entscheidend.


    Auszug aus 434 BGB:
    Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte
    Beschaffenheit hat. [...]
    Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer
    nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers [...] über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

    Die Erinnerung an vergangene schöne Tage und die Hoffnung auf eine noch schönere Zukunft, das sind die zwei Faktoren, die wir zum Leben brauchen. (Karl Popp, 1944)

  • Gut, das wir das BGB haben ;)


    Dann werden wir Montag wohl nochmal vorbeifahren (diesmal zu zweit), dem Verkäufer seine Aussagen nochmal entlocken und dann hoffe ich auf eine Einigung ohne Anwalt.


    IMO ist der Schaden für das Autohaus ja auch nicht so hoch, den "falschen" A4 wird er sicherlich noch gut verkaufen können und die Marge wird ja grundsätzlich auch nicht so niedrig sein, obwohl er bei Vertragsabschluss was von 270 Euro sprach, aber was soll er auch sagen...

  • Zitat

    Andererseits besteht bei Nachlieferung eines neuen A4 seitens des Käufers eine Wertersatzpflicht ggü. dem Verkäufer für am zurückzugeährenden A4 gezogene Nutzungen i.d.F. von Gebrauchsvorteilen (sehr str., zur Zeit Vorlagebeschluss an den EuGH, außerdem wurde der Wagen sicherlich nur kurz & kaum genutzt wenn Auslieferung Ende November)

    Wenn man bedenkt, dass ein Auto mit der Anmeldung von einer Minute auf die andere locker 20% des Kaufpreises verliert... ;) Da wird's dann schwierig mit der "Wertersatzpflicht aus der gezogenen Nutzung" des falsch gelieferten Fahrzeugs, denn die Kiste verliert ja alleine durch die Zulassung mehr als die 3% MwSt., die der Käufer jetzt bei der Nachlieferung mehr zahlen soll...
    Ich würd da einen Rechtsverdreher einschalten, denn mit gesundem Menschenverstand ist solchen Angelegenheiten imho schwierig beizukommen, da es um eine Menge Kohle geht :rolleyes:

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von stsp
    Gut, das wir das BGB haben ;)


    Dann werden wir Montag wohl nochmal vorbeifahren (diesmal zu zweit), dem Verkäufer seine Aussagen nochmal entlocken und dann hoffe ich auf eine Einigung ohne Anwalt.


    IMO ist der Schaden für das Autohaus ja auch nicht so hoch, den "falschen" A4 wird er sicherlich noch gut verkaufen können und die Marge wird ja grundsätzlich auch nicht so niedrig sein, obwohl er bei Vertragsabschluss was von 270 Euro sprach, aber was soll er auch sagen...


    Unter der Artikelnummer wird bei Audi das dazugehörige Produkt schon noch identifizierbar sein. Habt ihr damals keine Ausdrucke vom Konfigurator (Internet) gemacht? Andernfalls in einschlägigen Foren mal nach A4-Käufern mit derselben Artikelnummer aufspüren und als Zegen laden lassen.


    EDIT: Mein Fehler, Artikelnummer der neuen Anlage ist also identisch zur alten?


    Gab es damals Zeugen? Ansonsten:


    Außerdem: Der Mangel wurde generell vom Verkäufer ja schon ankerkannt. Am besten nochmal mit Zeugen hingehen oder schriftlich geben lassen. Dabei sollte der Verkäufer dann nochmal erwähnen, wie es zu dem Fehler kam und dass er grds. ein neues Fahrzeug mit "großer Anlage" nachliefern will.


    Der Schaden für das AH ist, sollten sie Audi nicht in Regress nehmen können, was ich bei fahrlässigem Überlesen des Verkäufers für wahrscheinlich halte, bestimmt immens.


    Allein deswegen, weil der erste A4 bereits zugelassen gewesen ist, gehen denen 5-15% vom Listenpreis flöten.


    Mein Tip heißt immer noch RA und gscheit Druck machen. Ich könnte dir so einige Geschichten über Audi-Händler erzählen, da würde sich dir der Magen umdrehen.


    Und wenn sie sich ihren Verlust über die Inspektionskosten reinholen müssen :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Wenn man bedenkt, dass ein Auto mit der Anmeldung von einer Minute auf die andere locker 20% des Kaufpreises verliert... ;) Da wird's dann schwierig mit der "Wertersatzpflicht aus der gezogenen Nutzung" des falsch gelieferten Fahrzeugs, denn die Kiste verliert ja alleine durch die Zulassung mehr als die 3% MwSt., die der Käufer jetzt bei der Nachlieferung mehr zahlen soll...



    Der Minderwert infolge Breifeintrag stellt aber keinen ersatzpflichtigen Gebrauchsvorteil dar :) Selbst bei Rücktritt ist die durch die Erstinebtriebnahme entstehende Verschlechterung nicht zu ersetzen.


    Zitat


    Ich würd da einen Rechtsverdreher einschalten, denn mit gesundem Menschenverstand ist solchen Angelegenheiten imho schwierig beizukommen, da es um eine Menge Kohle geht


    Mein Reden...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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