'Kost Nix'-Angebote und Mehrwertsteuererhöhung

  • Bei vielen 'Kost nix'-Angeboten rechnen einem die Anbieter vor, dass durch den Vertrag keine Fixkosten entstehen. Durch die Mehrwertsteuererhöhung erhöhen sich vom 01.01.2007 die Preise um 3%, so dass die Rechnung nicht mehr aufgeht. Heute habe ich von Debitel erstmals eine Rechnung bekommen, bei der Grundgebühren - zumindest anteilig - für das nächste Jahr in Rechnung gestellt werden. Dabei handelt es sich um ein 'Kost nix'-Angebot aus dem letzten Dezember, bei dem vorgerechnet wurde, dass sämtlich Grundkosten von 2 x 9,95 € x 24 Monate durch eine Auszahlung abgedeckt würden.


    Nun wird mich diese Erhöhung um 3% für das zweite Laufzeitjahr zwar nicht zum Insolvenzantrag treiben, doch würde mich schon interessieren, wie das bei den aktuell hier von einigen Händlern (Handy4less, Geizhandy etc.) beworbenen 'Kost nix'-Angeboten aussieht. Da wird in keinem Fall auf die bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung hingewiesen, die bei 240 € Fixkosten in zwei Jahren zu einer Erhöhung um 7,20 € führt.


    Oder betrifft die MwSt-Erhöhung diese Verträge nicht?

  • Hallo,


    eplus und T-Mobile berechnen (zumindest in den aktuellen Tarifen) weiterhin die alten Brutto-Preise, da tut sich also eh nix. (Zu den anderen kann ich nichts sagen.)


    Nun ist aber auch ein Preisansteig absolut gesehen nicht wirklich tragisch:
    1.) Dein Vertrag läuft ja bereits, du musst also nicht volle 24 Monate 19% MWSt. zahlen.
    2.) Der Preisanstieg beträgt korrekterweise 1/1,16*1,19-1= 2,6% ;)


    Spannender finde ich die aber die Frage, wie das mit Mindestumsatz ausschaut. Gibt es Anbieter, die etwa mit "10 EUR Mindestumsatz" werben, sich aber in der Fußnote vorbehalten, genauerweise lieber 10/1,16 EUR netto-Mindestumsatz zu berechnen? Kommt es da bei einem Anbieter zu einer Mindestumsatz-Erhöhung?


    Ciao,
    Micha

  • Hallo Louvain,


    bzgl. der Mwst-Erhöhung solltest Du dich für den Fall, daß Dein Vertrag nach dem 01.09.06 geschlossen wurde auf § 29 UStG berufen.


    Viele Grüße,


    Timo

  • Zitat

    Original geschrieben von nowamused
    bzgl. der Mwst-Erhöhung solltest Du dich für den Fall, daß Dein Vertrag nach dem 01.09.06 geschlossen wurde auf § 29 UStG berufen.


    "Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben."
    Sie werden durch die AGB-Zustimmung etwas aderes vereinbart haben, oder?


    Ciao

  • Bei VictorVox habe ich in den AGBs explizit den Hinweis gefunden, dass im Falle von MwSt-Erhöhungen diese an den Kunden weitergegeben werden können. So wie ich VicorVox kenne, werden es die komischen Krefelder dann natürlich auch machen. Da mein erster (und letzter) VictorVox-Vertrag noch bis Ende Juni 2007 läuft, betrifft mich die Erhöhung nur ein halbes Jahr.


    Bei Mobilcom habe ich keine aktuellen AGBs vorliegen. Daher würde mich das auch interessieren. Da hier von den Anbietern (z.B. geizhandy) ganz aktuell Kost-nix Angebote beworben werden, in denen entstehende Kosten beschrieben werden, bei denen keine MwSt-Erhöhung eingerechnet wird, gehe ich mal davon aus, dass Mobilcom die Erhöhung nicht weiterreicht. Sonst würden uns diese Anbieter ja ganz schön etwas vormachen....

  • Zitat

    Original geschrieben von Borgia
    Bei VictorVox habe ich in den AGBs explizit den Hinweis gefunden, dass im Falle von MwSt-Erhöhungen diese an den Kunden weitergegeben werden können. So wie ich VicorVox kenne, werden es die komischen Krefelder dann natürlich auch machen. Da mein erster (und letzter) VictorVox-Vertrag noch bis Ende Juni 2007 läuft, betrifft mich die Erhöhung nur ein halbes Jahr.


    Bei Mobilcom habe ich keine aktuellen AGBs vorliegen. Daher würde mich das auch interessieren. Da hier von den Anbietern (z.B. geizhandy) ganz aktuell Kost-nix Angebote beworben werden, in denen entstehende Kosten beschrieben werden, bei denen keine MwSt-Erhöhung eingerechnet wird, gehe ich mal davon aus, dass Mobilcom die Erhöhung nicht weiterreicht. Sonst würden uns diese Anbieter ja ganz schön etwas vormachen....


    Immer dran denken, es kommen 2 Verträge zustande. Einmal zwischen dem Kunden und dem Netzanbieter/Provider bezüglich des Mobilfunkvertrages und einmal zwischen dem Kunden und mir als Händler bezüglich des Handys oder der Auszahlung u.s.w.


    Zur Zeit beträgt zum Beispiel bei einem Mobilcom 50-sms-power-10forfree-Vertrages die Grundgebühr 9,95 EUR und die wird für die ersten 24 Monate erstattet = 238,80 EUR. Dazu kommt noch die Anschlussgebühr in Höhe von 24,95 EUR, welche ebenfalls erstattet wird.


    Es muss also bei dem ersten Vertrag zwischen dem Kunden und Mobilcom die monatliche Grundgebühr und die Anschlussgebühr an Mobilcom bezahlt werden. Ob Mobilcom ab 01.01.07 die USt-Erhöhung an den Kunden weitergibt, kann jeder vor Vertragsabschluss in den Tarifdetails, sonstigen Preisen und Leistungen sowie den AGB von Mobilcom nachlesen, welche er auch mit Beauftragung und Abschluss des Mobilfunkvertrages akzeptiert.


    Bei dem zweiten Vertrag zwischen dem Kunden und mir als Händler bekommt der Kunde von mir 263,75 EUR erstattet (24 x 9,95 EUR GG + 24,95 EUR AG).


    Ich weiss jetzt echt nicht, wo das Problem liegt.


    Wäre interessant zu wissen, wie andere Händler mit solchen Angeboten das sehen.


    Grüße Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von geizhandy.net
    ... ich glaube, den hast Du etwas falsch verstanden.


    Grüße Frank



    Bis auf das er vom 1.1. die vier Monate falsch zurückgrechnet hat, hat er ihn korrekt verstanden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • @geizhandy


    Mir ist schon klar, dass ich bei einem Vertragsabschluss über einen Vermittler faktisch zwei Verträge abschließe. Natürlich weiß ich auch, dass Deine Auszahlung von der MwSt-Erhöhung nicht betroffen ist.


    Mir geht es nur darum, wie Du (und andere) hier Deine Angebote bewirbst. Das ist schon etwas irreführend, da Du sicherlich besser als ich weißt, dass die von Dir vermittelten Verträge ab 1.1.2007 höhere Kosten verursachen, als Du hier angibst. Vom 1.1.2007 werden z.B. die jetzt abgeschlossen Mobilcom- und Debitel-Verträge, die Du anbietest, nicht 9,95 Euro Grundgebühr aufweisen, sondern 10,21 Euro. Wenn ich auf die Mobilcom- oder Debitel-Webseite gehe und mich dort entspreche durchwühle, dann finde ich diese Information natürlich. Doch Du weißt das sicherlich schon länger und nicht durch das Lesen meines Postings.


    Warum suggerierst Du dann in Deinem Kost-nix-Angeboten, Du würdest die gesamten Kosten über 2 Jahre durch eine Auszahlung abdecken? Dein Angebot ist doch nach wie vor sehr gut, auch wenn man effektiv rund 6 Euro Fixkosten zahlt. Wenn Du dies in Deinem Angebotstexten deutlich machen würdest, könntest Du vermeiden, dass manche Deiner Kunden sich im nächsten Jahr - nachdem sie die erste Rechnung mit der erhöhten GG bekommen haben - bei Dir beschweren.

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