Preisverteuerung und Kündigung von Mobilfunkvertrag

  • Hallo,


    zum neuen Jahr werde ich sicherlich abnehmen .. auf jeden Fall wird aber die Mehrwertsteuer erhöht. Somit erhöht sich auch die Gebühr für mein Mobilfunkvertrag ( unter anderem ).


    Nun, es geistert manchmal noch so etwas wie ein Sonderkündigungsrecht durch einige Foren. Ich dachte, dass es dass nicht mehr gibt.


    Nun will ich den Preiserhöhungen aber nicht zustimmen, dass heisst, meine Beträge auf Heller und Pfennig beibehalten, genauso hoch wie zu 16% Mhst.-Zeiten in meinem abgeschlossenen Vertrag schriftlich dokumentiert. Wenn das nicht möglich ist, dann will ich den Vertrag nicht mehr.


    Nun ist die Frage, wenn ich eine Mitteilung an meinen Mobilfunkanbieter schicke, dass ich den neuen Bedingungen und Preisen nicht zustimme, dann müsste er mir entweder meine alten Preise beibehalten, oder mich kündigen. Sehe ich das richtig? Wenn ja, wie sieht es dann mit der Kündigungsfrist aus?

  • Re: Preisverteuerung und Kündigung von Mobilfunkvertrag


    Zitat

    Original geschrieben von frerin
    Sehe ich das richtig?


    Nein.


    Die Unternehmen behalten die Mehrwertsteuer ja nicht für sich selber und sie haben auch keinen Einfluß darauf, dass der Staat die Mehrwertsteuer verändert.


    Alle Verträge, die zum Zeitpunkt der MwSt-Erhöhung länger als 4 Monate laufen können wegen der Erhöhung nicht außerordentlich gekündigt werden.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Dankeschön, nur der kleine mir noch gebliebene idealistische Teil freute sich, doch die Realität holte mich wieder ein. :-)

  • Re: Re: Preisverteuerung und Kündigung von Mobilfunkvertrag


    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Alle Verträge, die zum Zeitpunkt der MwSt-Erhöhung länger als 4 Monate laufen können wegen der Erhöhung nicht außerordentlich gekündigt werden.


    Wieso nur alle die, die länger als 4 Monate laufen?

    Die Erinnerung an vergangene schöne Tage und die Hoffnung auf eine noch schönere Zukunft, das sind die zwei Faktoren, die wir zum Leben brauchen. (Karl Popp, 1944)

  • ich würde auch mal das kleingedruckte lesen, da steht meistens mit dabei, dass die mwst nicht von ihnen abhängt und änderungen derselben möglich sind.
    es werden auch netto und brutto preisse aufgelistet, und man schliesst den vertrag zu den nettokonditionen ab.
    ciao martin

  • Zitat

    Original geschrieben von macmartin
    ich würde auch mal das kleingedruckte lesen, da steht meistens mit dabei, dass die mwst nicht von ihnen abhängt und änderungen derselben möglich sind.
    es werden auch netto und brutto preisse aufgelistet, und man schliesst den vertrag zu den nettokonditionen ab.
    ciao martin


    Und was genau ist daran jetzt neu? Hat ja handytim schon indirekt ausgedrückt ;)



    Ich versteh nur diese 4-Monate-Geschichte nicht ;)

    Die Erinnerung an vergangene schöne Tage und die Hoffnung auf eine noch schönere Zukunft, das sind die zwei Faktoren, die wir zum Leben brauchen. (Karl Popp, 1944)

  • Seit 4 Monaten haben die NB´s und Provider wissen müssen das die höhere Mehrwertsteuer kommt und damit sind Sie verpflichtet diese in die aktuellen Verträge einzurechnen.
    Davor konnten Sie das nicht unbedingt wissen, daher der Vorbehalt einer Mehrwertsteuer Erhöhung.
    Gruß Günter
    P.S. Die 4 Monate sind natürlich willkürlich gesetzt, aber irgendeine Frist muß man ja ansetzen.

  • Ich hänge mich hier mal dran, heute bekam ich meine Vodafone-Rechnung, mein UMTS-MinutenPakete Plus 50 hat sich nun um 26 Cent verteuert, obwohl hier der Zeitraum vom 19.11 bis zum 18.12.2006 berechnet wird und der in der Rechnung aufgeführte USt.-Satz bei 16 % liegt.


    Außerdem nutze ich noch den KombiComfort, der kostet mich 19,91 Euro, ist dieser Tarif ebenfalls teurer geworden?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Meine Frage dazu:


    Mein Vertrag hat eine monatliche Grundgebühr von 7,50 €.
    Darf der Netzbetreiber (VV) diese dann auf 8,50 € erhöhen? Hatte mal gelesen, sie dürfen dann auch wirklich nur die 3 % mehr draufschlagen und nichts darüber hinausgehendes?


    Außerdem hieß es in meinem Vertrag "12x Grundgebühr frei"
    Und jetzt wird mir 1 € abgebucht, d.h. obwohl meine Grundgebühr frei ist, rechnen Sie mir auf die nicht vorhandene Grundgebühr Mehrwertsteuer auf.


    Ist das rechtens?!?!?

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Meine Frage dazu:


    Mein Vertrag hat eine monatliche Grundgebühr von 7,50 €.
    Darf der Netzbetreiber (VV) diese dann auf 8,50 € erhöhen? Hatte mal gelesen, sie dürfen dann auch wirklich nur die 3 % mehr draufschlagen und nichts darüber hinausgehendes?


    Dürfen sie schon, du hast dann aber ein Sonderkündigungsrecht auf das sie dich hinweisen müssen.


    Zitat


    Außerdem hieß es in meinem Vertrag "12x Grundgebühr frei"
    Und jetzt wird mir 1 € abgebucht, d.h. obwohl meine Grundgebühr frei ist, rechnen Sie mir auf die nicht vorhandene Grundgebühr Mehrwertsteuer auf.


    Ist das rechtens?!?!?


    Nein. Sie dürfen nur die MWSt auf den Rechnungsbetrag umlegen, da der Null beträgt ist auch die MWSt die sie dafür abführen müssen Null.
    Anders sieht es nur aus wenn die Grundgebühr in der Rechnung aufgeführt wird und dafür nach Einrechnung der MWSt eine separate Gutschrift in Höhe der GG incl. 16% MWSt auf der Rechnung erfolgt, dann bleibst du tatsächlich auf der erhöhten MWSt sitzen.
    Da solche Gegenrechnungen aber üblicherweise vor dem Zuschlag der MWSt erfolgen ist das aber sehr unwahrscheinlich, deine Abrechnung solltest du trotzdem dahingehend prüfen.
    Das ganze kann aber auch eine Computerpanne sein, du musst den Provider zunächstmal auf die fehlerhaften Abrechnungen aufmerksam machen.
    Wenn es kein Abrechnungsfehler war und der Anbieter auf der Preiserhöhung besteht kannst und solltest dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

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